Freitagsansprachen S.H. der Fünfte Kalif - Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba)

Die Grabenschlacht – Vertragsbruch der Banu Quraiza

Zusammenfassung der Freitagsansprache vom 20. September 2024

In der Freitagsansprache vom 20. September 2024 setzte Seine Heiligkeit Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba) die Erzählung über die Grabenschlacht (Ghazwa al-Khandaq) fort.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass sich während dieser Zeit, als die Muslime den Graben aushoben, ein weiteres Wunder ereignete, bei dem eine kleine Menge Datteln für alle am Graben arbeitenden Personen ausreichte. Die Tochter von Hadhrat Bashir bin Sa’d (ra) erhielt von ihrer Mutter einige Datteln, um sie ihrem Vater und Onkel zu bringen. Als sie am Heiligen Propheten (saw) vorbeikam, fragte er sie, was sie bei sich trage. Sie antwortete, dass sie Datteln für ihren Vater und Onkel mitbringe. Der Heilige Prophet Muhammad (saw) bat darum, die Datteln zu sehen, legte sie zwischen zwei Tücher und ließ dann verkünden, dass alle Gefährten zusammenkommen und von den Datteln essen sollten. Auf wundersame Weise vermehrten sich die Datteln so sehr, dass sie aus den Tüchern herausfielen und alle Gefährten davon essen konnten. Seine Heiligkeit (aba) berichtete von einem weiteren ähnlichen Wunder, bei dem eine kleine Menge Nahrung ausreichte, um alle Gefährten zu versorgen, die am Graben arbeiteten.

Seine Heiligkeit (aba) zitierte den Verheißenen Messias (as), der erklärt hat, dass solche Wunder – wie die Vermehrung von Nahrung oder das Heilen von Wunden durch die Berührung des Heiligen Propheten (saw) – eine Manifestation seiner enormen spirituellen Kraft waren.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass es während der Arbeiten auch einige Heuchler gab, die nur faul und träge mitmachten und sich nach kurzer Arbeit heimlich zurückzogen. Im Gegensatz dazu baten die Gläubigen immer um Erlaubnis, wenn sie nach Hause mussten, und kehrten nach Erledigung ihrer Aufgaben sofort zurück.

Seine Helligkeit (aba) erwähnte, dass der Graben schließlich drei Tage vor der Ankunft der gegnerischen Allianz vollendet war. Kinder und Jugendliche, die beim Graben noch mithalfen, wurden angewiesen, in die Festungen zurückzukehren, wo auch die Frauen waren. Kinder bzw. Jugendliche ab 15 Jahren durften entscheiden, ob sie bleiben und am Krieg teilnehmen oder ebenfalls in die Festungen zurückkehren wollten.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass es unterschiedliche Überlieferungen zur Zahl der muslimischen Armee während der Grabenschlacht gibt. Historiker nennen Zahlen zwischen 700 und 3.000. Manche gehen von 700, manche von 1200 und andere wiederum von 3000 aus. Seine Heiligkeit (aba) erklärte, dass Hadhrat Mirza Bashiruddin Mahmud Ahmad (ra), der Zweite Kalif der Gemeinde, diese Diskrepanz in den Überlieferungen sorgfältig analysiert hat und die Ansicht vertritt, dass keine der überlieferten Zahlen kategorisch als falsch zu beurteilen ist. Vielmehr ließen sich die drei verschiedenen Überlieferungen in Einklang bringen. 

Er erläutert, dass die Zahl der kampffähigen Muslime zwei Jahre zuvor während der Schlacht von Uhud bei 700 lag. In den zwei Jahren zwischen der Schlacht von Uhud und der Grabenschlacht konvertierten keine großen Stämme zum Islam, was es schwer mache, eine Erhöhung von 700 auf 3.000 zu erklären. Andererseits wäre es ebenfalls unplausibel, dass die Anzahl der Muslime im Zuge des Fortschritts des Islam während dieser zwei Jahre gleich geblieben war. Die wahrscheinlichste Zahl für die Kämpfer in der Grabenschlacht liege daher bei etwa 1200. Die überlieferte Zahl von 3.000 hingegen beziehe sich auf die Phase, als der Graben gegraben wurde, da auch Frauen und Kinder daran beteiligt waren. In dieser Zeit war die Zahl der Muslime sehr wahrscheinlich tatsächlich so hoch. Als die Schlacht begann, wurden jedoch alle unter 15 Jahre sowie die Frauen in die Festungen zurückgeschickt, was die Anzahl der Kämpfenden auf etwa 1.200 reduzierte.

Aber auch die überlieferte Zahl von 700 Kämpfern wird von vertrauenswürdigen Historikern als gültig anerkannt, weshalb man sie auch nicht einfach ignorieren könne. Erklären lasse sie sich dadurch, dass während der Schlacht eine Gruppe von 200 sowie eine weitere Gruppe von 300 Muslimen an zwei verschiedenen Posten zur Verteidigung stationiert waren. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass von den ursprünglich 1200 Kämpfern nur 700 tatsächlich in der Schlacht verblieben.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte danach, dass nach tagelanger Mühe der Graben fertiggestellt wurde. Das Heer der Ungläubigen kam vor Medina an und stellte fest, dass ein offener Kampf unmöglich war, weshalb sie Medina umzingelten und nach Schwachstellen suchten.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass als die ungläubige Armee den Graben nicht überqueren konnte, Abu Sufyan und Huyayy bin Akhtab planten, die in Medina sich befindlichen Juden des Banu Quraiza-Stammes zu bewegen, ihren Vertrag mit den Muslimen zu brechen und von innen anzugreifen. Der Anführer der Banu Quraiza namens Ka’b weigerte sich zunächst, den Vertrag zu brechen, da er die Ehrlichkeit und Bündnistreue des Heiligen Propheten Muhammad (saw) respektierte. Doch Huyayy drängte weiter und überzeugte ihn schließlich, indem er mit Wohlstand und der Aussicht auf die Zerstörung des Islams argumentierte.

Als Hadhrat Umar (ra) von diesem Vertragsbruch erfuhr, informierte er den Heiligen Propheten (saw), der zwei seiner Gefährten entsandte, um die Situation zu überprüfen. Ka’b und seine Stammesmitglieder verhielten sich nun sehr überheblich. Angesprochen auf das Bündnis erklärten sie plötzlich: »Verschwindet! Es gibt keinen Vertrag zwischen Muhammad [saw] und uns.« Nach der Bestätigung des Vertragsbruchs blieb der Heilige Prophet (saw) jedoch ruhig und bekräftigte, dass eines Tages der Islam obsiegen werde.

Seine Heiligkeit (aba) kündigte an, in Zukunft weitere Berichte zu diesen Ereignissen zu thematisieren.

Am Ende der Freitagsansprache gedachte Seine Heiligkeit (ada) bestimmten Gemeindemitgliedern, die kürzlich verstorben sind: Herrn Habibur Rahman Zirvi, Herrn Dr. Syed Riazul Hassan, Herrn Professor Abdul Jalil Sadiq und Herrn Master Munir Ahmad.

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