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Das Kopftuchgebot im Heiligen Qurʾān

von Iftekhar Ahmed

Mindestens seit 1998 ist das Kopftuch in Deutschland in aller Munde. Kein Tag vergeht, an dem man nicht etwas darüber zu lesen bekommt, ob in Zeitungen oder heutzutage in den sozialen Medien. So kam es, dass ich kürzlich in einer Facebook-Gruppe, die man thematisch als islamisch bezeichnen kann, über einen recht langen Post gestolpert bin, in dem durch verschiedenerlei Argumente aus Qurʾān und Sunna darzulegen versucht wurde, dass kein explizites Kopftuchgebot in den Quellen und Überlieferungen der islamischen Rechtsgrundsätze existierte, im Qurʾān ohnehin nicht, und in der Sunna hätte der Autor auch nichts authentisches finden können.

Ich habe das dann zum Anlass genommen in derselben Gruppe einen Post abzusetzen, in dem ich die Dinge aus meiner Sicht dargelegt habe, und versucht habe das Kopftuchgebot aus ebendenselben Quellen heraus zu begründen. Im Folgenden eine leicht ergänzte Fassung meiner Ausführungen:

Das Kopftuch für gläubige muslimische Frauen wurde in zwei Versen des Heiligen Qurʾān zur Pflicht erklärt, und nicht etwa in den aḥādīṯ, wie von manchem erwartet bzw. gefordert wird. Leider gehen jedoch bei den deutschen Qurʾān-Übersetzungen dieser Verse, die im Umlauf sind, sehr oft wichtige Teile der Bedeutung verloren. Daher werden für das Verständnis nachstehend geringfügig von mir abgewandelte aus arabischen Wörterbüchern ableitende Übersetzungen der relevanten Passagen vorgelegt:

Im Heiligen Qurʾān heißt es:

وَقُل لِّلْمُؤْمِنَاتِ […] وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَىٰ جُيُوبِهِنَّ

wa-qul li-l-muʾmināti […] wa-l-yaḍribna bi-ḫumurihinna ʿalā ǧuyūbihinna […]

„Und sprich zu den gläubigen Frauen, […] und dass sie ihre Kopftücher über ihre Dekolletés ziehen sollen. […]“ (Der Heilige Qurʾān 24:32)

Und an anderer Stelle steht geschrieben:

يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ قُل لِّأَزْوَاجِكَ وَبَنَاتِكَ وَنِسَاءِ الْمُؤْمِنِينَ يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِن جَلَابِيبِهِنَّ

yā-ayyuha n-nabiyyu qul li-azwāǧika wa-banātika wa-nisāʾi l-muʾminīna yudnīna ʿalaihinna min ǧalābībihinna […]

„O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Überwürfe tief über sich ziehen. […]“ (Der Heilige Qurʾān 33:60)

Es gibt nun den einen oder anderen Neuzeitler, der die Annahme hegt, hier wären mit ḫumur (sg. ḫimār) nicht explizit Kopftücher gemeint und auch mit ǧalabīb (sg. ǧilbāb) wären keine Gewänder gemeint, mit denen der Kopf bedeckt würde. Dies widerspricht sowohl dem Verständnis all jener, die jemals vor der Moderne diesen Vers ausgelegt haben, als auch den einschlägigen Wörterbüchern des klassischen Arabisch.

So heißt es bspw. im Kitāb al-ʿain von al-Farahīdī (st. 170 n. d. H.), dem ersten Wörterbuch der arabischen Sprache und einem der frühesten uns bekannten Wörterbücher überhaupt:

والجلباب: ثوب أوسع من الخمار دون الرداء، تغطي به المرأة رأسها وصدرها

wa-l-ǧilbābu ṯaubun ausaʿu mina l-ḫimāri dūna r-ridāʾi tuġaṭṭī bihi l-marʾatu raʾsahā wa-ṣadrahā

D. h.: „Der ǧilbāb ist ein Kleidungsstück, größer als ein Kopftuch (ḫimār), kleiner als ein Gewand (ridāʾ), mit dem eine Frau ihren Kopf und ihre Brust bedeckt.“

Und im Wörterbuch Tahḏib al-luġa von al-Harawī (st. 370 n. d. H.) heißt es:

والخمار: ما تغطي به المرأة رأسها

wa-l-ḫimāru: mā tuġaṭṭī bihi l-marʾatu raʾsahā

D. h.: „Und der ḫimār ist das, womit eine Frau ihren Kopf bedeckt.“

Und:

وقال الليث: الجلباب: ثوب أوسع من الخمار دون الرداء، تغطي به المرأة رأسها وصدرها

wa-qāla l-Laiṯu: al-ǧilbābu ṯaubun ausaʿu mina l-ḫimāri dūna r-ridāʾi tuġaṭṭī bihi l-marʾatu raʾsahā wa-ṣadrahā

D. h.: „Und al-Laiṯ (st. 175 n. d. H.) sagte: Der ǧilbāb ist ein Kleidungsstück, größer als ein Kopftuch (ḫimār), kleiner als ein Gewand (ridāʾ), mit dem eine Frau ihren Kopf und ihre Brust bedeckt.“

Weiterhin steht im Wörterbuch al-Muġrib von al-Muṭarrizī (st. 610 n. d. H.) geschrieben:

منه الخمار وهو ما تغطي به المرأة رأسها وقد اختمرت وتخمرت إذا لبست الخمار

wa-minhu l-ḫimāru wa-huwa mā tuġaṭṭī bihi l-marʾatu raʾsahā
wa-qadi ḫtamarat wa-taḫammarat iḏā labisati l-ḫimāra

D. h.: „Und davon [abgeleitet] ist der ḫimār, und er ist das, womit eine Frau ihren Kopf bedeckt und iḫtamarat und taḫammarat bedeutet: Sie zog sich einen ḫimar an.“

al-Fayyūmī (st. 770 n. d. H.) schreibt in al-Miṣbāḥ al-munīr, einem Glossar islamischer Rechtsterminologie:

الخمار ثوب تغطي به المرأة رأسها والجمع خمر […] واختمرت المرأة وتخمرت لبست الخمار

al-ḫimāru ṯaubun tuġaṭṭī bihi l-marʾatu raʾsahā […] wa-ḫtamarati l-marʾatu wa-taḫammarat labisati l-ḫimāra

D. h.: „Der ḫimār ist ein Kleidungsstück, mit dem eine Frau ihren Kopf bedeckt […] und iḫtamarat und taḫammaratbedeutet bezüglich einer Frau: Sie zog sich einen ḫimar an.“

In al-Fīrūzābādīs (st. 817 n. d. H.) al-Qāmūs al-muḥīṭ heißt es:

والخمار، بالكسر: النصيف

wa-l-ḫimāru, bi-l-kasr: an-naṣīf

D. h.: „Und ḫimār (mit einem kasra) bedeutet naṣīf.“

Und unter naṣīf lesen wir:

الخمار والعمامة، وكل ما غطى الرأس

al-ḫimāru wa-l-ʿamāmatu wa-kullu ma ġaṭṭa r-raʾsa

D. h.: „Das Kopftuch, und der Turban, und alles, womit man den Kopf bedeckt.“

Ebendiese Bedeutungen werden in weiteren renommierten Werken, wie den Wörterbüchern Lisān al-ʿarab von Ibn Manẓūr (st. 711 n. d. H.) und Tāǧ al-ʿarūs von Murtaḍā az-Zabīdī (st. 1205 n. d. H.) wiedergegeben.

Zum einen gibt es in Kapitel 33, Vers 60 des Heiligen Qurʾān also das klare Gebot Gottes an die gläubigen Frauen, dass sie sich einen ǧilbāb anziehen sollen, also einen Überwurf, der Kopf sowie Brust bedeckt.

Zum anderen geht der qurʾānische Ausdruck ḫumur in Kapitel 24, Vers 32 des Heiligen Qurʾān eindeutig davon aus, dass sich auf den Köpfen der Frauen bereits Kopftücher befinden und nun nur noch über die Dekolletés gefaltet werden müssen.

Imām Ibn ʿAṭīya (st. 542 n. d. H.) erläutert in seinem exegetischen Werk al-Muḥarrar al-waǧīz das Szenarium zur Zeit des Heiligen ProphetenSAW in folgenden Worten:

وسبب هذه الآية أن النساء كن في ذلك الزمان إذا غطين رؤوسهن بالأخمرة وھی المقانع سدلنها من وراء الظهر

wa-sababu ḥaḏihi l-āyati anna n-nisāʾa kunna fi ḏalika z-zamāni iḏā ġaṭṭaina ruʾūsahuna bi-l-aḫmirati wa-hiya l-maqāniʿu sadalnahā min warāʾi ẓ-ẓahri

D. h.: „Und der Anlass für diesen Vers war, dass es zu jener Zeit Frauen gab, die zwar ihre Köpfe mit Kopftüchern bedeckten, wobei diese Tücher jedoch hinter ihren Rücken hinabhingen.“

Jene Frauen jedoch, die kein Kopftuch besaßen, mussten sich selbstverständlich eines beschaffen. Dies geht klar aus der Reaktion der damaligen Frauen auf die offenbarten Verse hervor, die in authentischen aḥādīṯ erwähnt worden ist. Zwei Überlieferungen eines ḥadīṯ werden von Imām al-Buḫārī in seinem Ṣaḥīḥ im Buch der Exegese unter dem Vers 32, des Kapitels 24 des Heiligen Qurʾān angeführt:

عن عائشة رضي الله عنها، قالت: «يرحم الله نساء المهاجرات الأول، لما أنزل الله: {وليضربن بخمرهن على جيوبهن} شققن مروطهن فاختمرن بها»

ʿan ʿĀʾišata raḍiya llāhu ʿanhā, qālat: yarḥamu llāhu nisāʾa l-muhāǧirāti l-uwala lammā anzala llāhu: „wa-l-yaḍribna bi-ḫumurihinna ʿalā ǧuyūbihinna“ šaqqaqna murūṭahunna fa-ḫtamarna bi-hā

„ʿĀʾišaRA sagte: Möge Allah Gnade mit den ersten ausgewanderten Frauen haben. Als Allah das Gebot gab: „und dass sie ihre Kopftücher über ihre Dekolletés ziehen sollen“, zerrissen sie ihre Tücher und benutzten sie als Kopfbedeckung.“ (Nr. 4757)

Und:

عن صفية بنت شيبة: أن عائشة رضي الله عنها كانت تقول لما نزلت هذه الآية: {وليضربن بخمرهن على جيوبهن} «أخذن أزرهن فشققنها من قبل الحواشي فاختمرن بها»

ʿan Ṣafīyata binti Šaibata, anna ʿĀʾišata raḍiya llāhu ʿanhā kānat taqūlu: lammā nazalat ḥaḏihi l-āyatu: „wa-l-yaḍribna bi-ḫumurihinna ʿalā ǧuyūbihinna“ aḫaḏna uzrahunna fa-šaqqaqnahā min qibali l-ḥawāšī fa-ḫtamarna bi-hā

„Von Ṣafīya bint Šaiba wird berichtet, dass ʿĀʾišaRA zu sagen pflegte: Als der Vers „und dass sie ihre Kopftücher über ihre Dekolletés ziehen sollen“ offenbart wurde, nahmen die Frauen [der Anṣār] ihre Schürzen und zerrissen sie von den Rändern und benutzten sie als Kopfbedeckung.“ (Nr. 4759)

Der Ausdruck īḫtamarna bi-hā, der am Ende dieser Überlieferungen steht, bedeutet nicht etwa, wie in dem oben angesprochenen Post behauptet, „sie bedeckten damit ihre Gesichter“, sondern „sie benutzten sie als ḫimār“, und wie oben schon ausgeführt bedeutet ḫimār Kopftuch.

Ein weiteres hadīṯ wird von Imam Abū Dāwūd in seinem Sunan angeführt:

عن أم سلمة، قالت: «لما نزلت: {يدنين عليهن من جلابيبهن}، خرج نساء الأنصار كأن على رءوسهن الغربان من الأكسية»

ʿan Ummi Salamati, qālat: lammā nazalat: „yudnīna ʿalaihinna min ǧalabībihinna“ ḫaraǧa nisāʾu l-anṣāri ka-anna ʿalā ruʾūsihinna l-ġirbānu mina l-aksiya

„Von Umm SalamaRA wird berichtet, dass sie sagte: Als „sie sollen ihre Überwürfe tief über sich ziehen“ offenbart wurde, verließen die Frauen der muslimischen Einwohner Medinas [ihre Häuser] so bedeckt, als ob Krähen auf ihren Köpfen wären.“ (Nr. 4103)

Auch hier wird deutlich, dass die Frauen ihre Köpfe bedeckten.

In Gegenwart solch klarer Verse des Heiligen Qurʾān ist es vollkommen unnötig, dass der Heilige ProphetSAW selbst Gebote vorschreibt. Die einhellige Auslebung dieser qurʾānischen Gebote durch die vom ProphetenSAW selbst erzogenen Prophetengefährtinnen ist Zeugnis dafür, dass dies von ihm gewollt war, ansonsten wäre es seine Amtspflicht gewesen, es anzusprechen, wenn sämtliche Frauen ein Gebot des Qurʾān falsch umgesetzt hätten.

Über den Autor: Iftekhar Ahmed ist gelernter Theologe und Imam der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland und dient derzeit in ihrer Publikationsabteilung sowie am Research Desk der Zeitschrift „Review of Religions“. Zudem absolviert er derzeit ein weiterführendes Studium an der Universität Frankfurt.

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