Freitagsansprachen S.H. der Fünfte Kalif - Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba)

Das Urteil nach dem Verrat der Banu Quraiza

Zusammenfassung der Freitagsansprache vom 25. Oktober 2024

In der Freitagsansprache vom 18. Oktober 2024 setzte Seine Heiligkeit Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba) die Erzählung über die Belagerung des Banu Quraiza-Stammes fort, gegen den aufgrund von Verrats eine Expedition vorgenommen wurde.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass die Belagerung ihren Höhepunkt erreichte, woraufhin die Banu Quraiza sich stellten und aus ihrer Festung kamen. Über die Dauer der Belagerung werden verschiedene Angaben überliefert. Gemäß Hadhrat Mirza Bashir Ahmad dauerte die Belagerung rund 20 Tage.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass Hadhrat Sa’d bin Mu’adh zum Richter hinsichtlich des Urteils über die Juden der Banu Quraiza ernannt wurde. Als die Mitglieder der Banu Quraiza aus ihrer Festung kamen, wurden die Männer festgenommen, während die Frauen mit ihren Kindern bleiben durften. Die Muslime beschlagnahmten alles in der Festung befindliche, darunter 1500 Schwerte, 300 Kettenpanzer, 2000 Speere, 1500 Lederschilde und viele Kamele sowie andere Tiere. 

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass die Älteren des Stammes Aus zum Heiligen Propheten Muhammad (saw) kamen und um Begnadigung für die Banu Quraiza baten, da diese die Bündnispartner des Stammes Aus waren. Der Heilige Prophet (saw) schwieg vorerst dazu. Derweil nahmen ihre Bitten zu, woraufhin der Heilige Prophet (saw) sie fragte, ob sie damit einverstanden wären, wenn das endgültige Urteil jemandem aus ihrem eigenen Stamm überlassen würde. Die Leute des Stammes Aus waren damit einverstanden. Der Heilige Prophet (saw) ernannte in der Folge Hadhrat Sa’d bin Mu’adh zum Richter. Nach einer anderen Überlieferung überließ der Heilige Prophet (saw) den Mitgliedern des Aus-Stammes die Wahl. So wählten sie selbst Hadhrat Sa’d bin Mu’adh aus und der Heilige Prophet (saw) genehmigte es. 

Als Hadhrat Sa’d bin Mu’adh, der Führer des Stammes Aus, am Tag der Urteilssprechung erschien, versammelten sich die Anwesenden aus dem Stamm Aus um ihn und brachten erneut ihre Bitten um Gnade für die Banu Quraiza vor. Hadhrat Sa’d bin Mu’adh blieb still, doch als sich ihre Bitten häuften, sagte er nichts weiteres, als dass heute der Tag sei, an dem Sa’d sich um den Vorwurf der Tadelnden nicht kümmern werde. Er fragte geradeheraus, ob die Anwesenden mit dem Urteil, welches er verkünden werde, zufrieden sein würden, was von den Leuten bejaht wurde. Danach vergewisserte sich Hadhrat Sa’d ein weiteres Mal, ob sie versprechen würden, sein Urteil zu akzeptieren und umzusetzen. Alle Anwesenden einschließlich des Heiligen Propheten (saw) stimmten zu. Dann verkündete Hadhrat Sa’d bin Mu’adh sein Urteil, nach dem die Männer der Banu Quraiza hingerichtet werden und ihre Frauen und Kinder gefangen genommen werden sollten. Ihr Besitz sollte unter den Muhajirun (nach Medina eingewanderten Muslimen) verteilt werden.

Der Heilige Prophet (saw) hatte zu diesem Urteil von Hadhrat Sa’d bin Mu’adh geäußert, dass er schon frühmorgens von einem Engel darüber informiert wurde.

Seine Heiligkeit (aba) zitierte Hadhrat Mirza Bashir Ahmad, der den Verlauf der Ereignisse analysiert. Er erklärt, dass Hadhrat Sa’d bin Mu’adh, obwohl er ein Bundesgenosse der Banu Quraiza war, keine Gnade im Herzen für sie aufgrund ihrer teuflischen Machenschaften wiederfand. Er war zwar der Inbegriff der Gerechtigkeit, besaß aber nicht die gleiche Güte und Nachsicht im Herzen wie jene Person, die als Barmherzigkeit für alle Welten bezeichnet wurde, nämlich der Heilige Prophet Muhammad (saw). Hadhrat Mirza Bashir Ahmad erwähnte zudem, dass der Heilige Prophet (saw) nach der Urteilsverkündung von Hadhrat Sa’d bin Mu’adh sagte, dass sein Urteil eine Bestimmung Gottes gewesen sei. Hadhrat Mirza Bashir Ahmad erklärt in diesem Zusammenhang, dass es zu diesem Urteil durch eine Folge von Umständen und Ereignissen kam, in denen das Einwirken und Eingreifen göttlicher Macht eindeutig zu erkennen war. Aus diesem Grund konnten die Gefühle der Barmherzigkeit des Heiligen Propheten (saw) diesen Ausgang nicht verhindern. Dass es sich hierbei um eine göttliche Bestimmung handele, entsprach auch der Wahrheit, da zuvor die Banu Quraiza selbst Abu Lubaba, einen Gefährten des Heiligen Propheten (saw), eingeladen hatten, um sich mit ihm über den weiteren Prozess zu beratschlagen. Diesem entfuhr ein solches Wort, das überhaupt kein Fundament hatte. Doch infolgedessen entschieden sich die Banu Quraiza, die Option auf ein Urteil durch den Heiligen Propheten (saw) abzuschlagen. In der Annahme, der Stamm Aus würde als Bündnispartner Nachsicht mit ihnen walten lassen, entschieden sie sich dafür, dass Sa’d bin Mu’adh, der Führer der Aus, als Richter fungieren solle. Andererseits trat Hadhrat Sa’d bin Mu’adh so entschieden für die Gerechtigkeit ein, dass die Gedanken um das Bündnis und die Beziehungen zum Banu Quraiza-Stamm komplett verdrängt wurden. Darüber hinaus nahm Sa’d das feste Versprechen vom Heiligen Propheten (saw) ab, dass sein Urteil in vollem Umfang vollstreckt werden würde. Hadhrat Mirza Bashir Ahmad unterstrich, dass all diese Faktoren keine Zufälle sein konnten, sondern eine göttliche Bestimmung diesen Hergängen zugrunde lag. Somit war es nicht das Urteil von Sa’d, sondern Gottes. Es erscheine, dass aufgrund des Betrugs, Verrats, Aufruhrs, der Rebellion, Stiftung von Unordnung, Morde und des Blutvergießens seitens der Banu Quraiza das Urteil bereits im himmlischen Gerichtshof erteilt worden war, dass nämlich ihre kriegerischen Mitglieder ausgeschaltet werden sollten. Außerdem wurde diese Strafe in einer Konstellation verhängt, in der der Heilige Prophet (saw) das Urteil nicht mehr beeinflussen konnte, da er bereits versprochen hatte, es einzuhalten. 

Zusätzlich würde eine Beeinflussung des Urteils sich nicht nur auf die Person des Heiligen Propheten (saw) beschränken, sondern die Muslime kollektiv betreffen, weshalb er sich nicht dazu berechtigt sah, dieses Urteil nach seinem eigenen Empfinden zu ändern, ganz gleich wie sehr er der Erbarmung und Begnadigung zugeneigt war. So lag es an dieser göttlichen Fügung, dass der Heilige Prophet (saw) nach der Urteilsverkündung durch Hadhrat Sa’d bin Mu’adh sagte:

»O Sa’d, dein Urteil scheint eine göttliche Bestimmung zu sein, das keiner zu ändern vermag!«

Dann stand der Heilige Prophet (saw) auf und begab sich zurück in die Stadt. In diesem Moment grämte der Gedanke sein Herz, dass ein Volk, für das er sehnlich erhofft hatte, es würde den Islam annehmen, nun vom Glauben beraubt blieb und aufgrund seiner teuflischen Taten der göttlichen Strafe und Zorn anheimgefallen war. 

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass aufgrund der Hinrichtung der Banu Quraiza heute dem Heiligen Propheten (saw) Vorwürfe gemacht werden. Doch die Ereignisse aus der Geschichte widerlegen diese Vorwürfe und zeigen auf, dass das Urteil nicht vom Heiligen Propheten (saw) stammt, sondern einem Gefährten, der darüber hinaus auch noch ein Bundesgenosse der Banu Quraiza war. 

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass auf Anweisung des Heiligen Propheten (saw) die Männer von den Frauen und Kindern der Banu Quraiza getrennt wurden. Beide Gruppen wurden getrennt nach Medina gebracht und an zwei separaten Orten untergebracht. Außerdem stellten die Gefährten entsprechend der Anordnung des Heiligen Propheten (saw) große Mengen Früchte für die Leute der Banu Quraiza zur Verfügung. Möglicherweise blieben sie selbst hungrig, um diese Anweisung zu erfüllen. 

Am nächsten Morgen wurde auf Anordnung des Heiligen Propheten (saw) ein Graben auf dem Markt von Medina ausgehoben, um das Urteil von Sa’d zu vollstrecken. Die Männer der Banu Quraiza sollten dort hergebracht und hingerichtet werden. 

Es wurden bestimmte Männer beauftragt, diese Strafe auszuführen. Der Heilige Prophet (saw) stellte sich auch in der Nähe hin, um zum Einen notwendige Fragen im Laufe der Urteilsvollstreckung zu klären, und zum Anderen, um potentiellen Gnadengesuchen unverzüglich stattzugeben. Denn obwohl gegen das Urteil von Sa’d kein allgemeiner Einspruch eingelegt werden konnte, hatte der Heilige Prophet (saw) in seiner Funktion als König bzw. Staatsoberhaupt unbestritten die Befugnis, Gnadengesuche von individuellen Personen anzuhören. Als Akt der Barmherzigkeit ordnete der Heilige Prophet (saw) außerdem an, dass die Verbrecher nicht gemeinsam, sondern getrennt voneinander getötet werden sollten. 

Als Huyayy bin Akhtab, der Anführer des jüdischen Stammes Banu Nadhir, zur Hinrichtung gebracht wurde, sagte er: 

»O Muhammad (saw), ich bereue es nicht, dich bekämpft zu haben. Doch wie dem auch sei, die Wahrheit ist, dass jener, der Gott verlässt, auch von Gott verlassen wird.« Dann drehte er sich zu seinen Leuten und sagte zu ihnen: »Im Angesicht des Befehls Gottes kann man nichts machen. Das ist Sein Befehl und Seine Bestimmung.«

Als der Führer der Banu Quraiza, Ka’b bin Asad, zur Hinrichtung gebracht wurde, machte der Heilige Prophet (saw) ihm ein Zeichen, dass er den Islam annehmen möge. Dieser erwiderte, dass er ihn angenommen hätte, es jedoch nicht tun könne, da die Leute sonst sagen würden, er hätte es aus Angst vor dem Tod getan.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte zudem, dass ein Jude namens Rifa’ah eine muslimische Frau um ihre Fürsprache bat, die der Heilige Prophet (saw) gewährte und damit Rifa’ah begnadigte. Entsprechend begnadigte der Heilige Prophet (saw) jedem, für den um Gnade gebeten wurde, was ein Beweis für die Tatsache ist, dass er (saw) durch das Urteil von Sa’d gebunden war. Andernfalls wünschte sein Herz nicht die Juden hinrichten zu lassen. Dies widerlegt alle Vorwürfe, nach denen der Heilige Prophet (saw) einen grausam gehandelt hätte.

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass in diesem Zusammenhang ein weiterer Vorwurf gegen den Heiligen Propheten (saw) erhoben wird. Manche Historiker schreiben, der Heilige Prophet (saw) habe von den Gefangenen der Banu Quraiza eine Frau namens Reyhana als Konkubine genommen. Dies stimmt aber nicht. Aus der Überlieferung von Sahih Bukhari geht nämlich hervor, dass der Heilige Prophet (saw) alle Gefangenen unter den Gefährten verteilt hatte. Andere authentische Überlieferungen besagen zudem, dass der Heilige Prophet (saw) Reyhana als Akt der Güte befreit hatte. Daraufhin verließ sie Medina und wohnte in ihrem Elternhaus weiter. Ibn Hadschar, der zur Elite der Geschichtsforscher gehört, bestätigt diese Überlieferungen und erklärt, dass selbst, wenn man rein hypothetisch davon ausginge, der Heilige Prophet (saw) hätte sie unter seine Obhut genommen, so habe sie definitiv als Ehefrau mit ihm gelebt und nicht als Sklavin. Viele der Historiker, die geschrieben haben, der Heilige Prophet (saw) habe Reyhana unter seine Obhut genommen, erklärten gleichzeitig aber auch ausdrücklich, dass er sie befreit und geheiratet habe. Der Historiker Ibn Sa’d hat in diesem Zusammenhang auf eine von Reyhana persönliche Überlieferung verwiesen, in der sie sagt, dass der Heilige Prophet (saw) sie freiließ und heiratete, nachdem sie den Islam angenommen hatte. In dieser Überlieferung nennt sie auch den Betrag der Morgengabe. 

Kurzum, gemäß den authentischen Überlieferungen ließ der Heilige Prophet (saw) sie frei. Und selbst wenn er (saw) sie aufgenommen hatte, belegen bestimmte Überlieferungen, dass sie in diesem Fall als Ehefrau mit ihm lebte und nicht als Sklavin. 

Ebenfalls nicht auszuschließen ist, dass es nicht unbegründet wäre, die Existenz dieser Frau generell infrage zu stellen, da bezüglich ihres Namens, ihrer Abstammung und Stammeszugehörigkeit diverse Widersprüche vorliegen. 

Was die Frauen und Kinder angelangt, die in Übereinstimmung mit dem Urteil von Sa’d als Gefangene gehalten wurden, erwähnte Seine Heiligkeit (aba), dass der Heilige Prophet (saw) sie nach Nadschd schickte. Einige der dort ansässigen Stämme zahlten ihr Lösegeld. Dies war keine Überraschung, da es schon zuvor die Juden aus Nadschd waren, die während der Grabenschlacht die Banu Quraiza zum Verrat gegen die Muslime angestachelt hatten. 

Aus weiteren Überlieferungen geht hervor, dass die Gefangenen auch in Medina blieben, wo der Heilige Prophet (saw) sie gemäß der damaligen Handhabung unter den Gefährten verteilte. Später kauften sich einige von ihnen selbst frei, während andere vom Heiligen Propheten (saw) als Akt der Güte befreit wurden. Im Laufe der Zeit nahmen einige von ihnen auch den Islam an. In der Geschichte wird insbesondere der Name von Muhammad bin Ka’b hervorgehoben, der sich später als Muslim von hoher Stellung erwies. 

Seine Heiligkeit (aba) erwähnte, dass der Heilige Prophet (saw) in diesem Rahmen besondere Anweisungen erteilte, die das Ausmaß seiner Barmherzigkeit und seine Stellung als Verfechter der Frauenrechte unter Beweis stellen. So wies er (saw) an, dass eine Frau, die ein junges Kind hat, nicht von diesem getrennt werden dürfe, wenn sie jemandem zugeteilt oder losgekauft wird. Ebenso durften zwei junge Schwestern nicht voneinander getrennt werden, solange sie nicht das Reifealter erreicht hatten. Dies war die barmherzige Behandlung des Heiligen Propheten Muhammad (saw) gegenüber Frauen, die eigentlich von den Feinden stammten und Gefangene waren. 

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