In der Freitagsansprache vom 06. Dezember 2024 setzte Seine Heiligkeit Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba) die Erzählung über den Vertrag von Hudaibiya fort.
Seine Heiligkeit (aba) erwähnte eine Lücke im Vertrag von Hudaibiya, die nachträglich offenkundig wurde. Während im Vertrag festgelegt war, dass muslimische Männer, die nach Medina fliehen, nicht aufgenommen werden sollten, wurden Frauen darin nicht erwähnt. Diese Lücke wurde offensichtlich, als die erste muslimische Frau, Umm-e-Kulthum, nach ihrer Flucht aus Mekka in Medina eintraf, um sich zum Islam zu bekennen. Ihre Verwandten forderten jedoch ihre Rückkehr, da sie der Meinung waren, dass der Vertrag auch für Frauen gelte. Umm-e-Kulthum argumentierte, dass Frauen aufgrund ihrer oft schwächeren und abhängigen Position besonderen Schutz benötigten. Ihre Auslieferung nach Mekka hätte sie ihrer Religionsfreiheit beraubt.
Der Heilige Prophet Muhammad (saw) entschied zu ihren Gunsten, da es gerecht und vernünftig sowie im Einklang mit den Bedingungen des Verrtags war, Frauen von dieser Regelung auszunehmen.
Gott untermauerte diese Entscheidung auch durch die Offenbarung eines Verses im Heiligen Qur’an, der vorschrieb, geflohene gläubige Frauen zu prüfen und sie nur dann in Medina aufzunehmen, wenn sie aufrichtig im Glauben waren. Für verheiratete Frauen mussten ihre Ehemänner entschädigt werden, bevor sie unter Muslimen heiraten durften. Von da an wurden nach Medina geflohene Frauen zuerst hinsichtlich ihrer Aufrichtigkeit im Glauben geprüft und dann wurde mit ihnen entsprechend ihren Absichten verfahren.
Seine Heiligkeit (aba) erwähnte den Vorfall von Abu Basir, der sich auch im Kontext des Vertrags von Hudaibiya abgespielt hatte. Wie erwähnt, musste der Heilige der Prophet (saw) gemäß einer Klausel des Vertrags jeden muslimischen Flüchtling, der aus Mekka nach Medina floh, an die Quraisch zurückgeben, selbst wenn er Muslim war. Abu Basir war ein solcher Flüchtling, der den Islam angenommen hatte und den Verfolgungen der Quraisch entkommen war, indem er nach Medina floh.
Trotz seiner eindringlichen Bitten entschied der Heilige Prophet (saw), ihn gemäß den Vertragsbedingungen an die Quraisch zurückzugeben, da Treue zu einem Abkommen im Islam als oberstes Gebot gilt. Abu Basir wurde von zwei Abgesandten der Quraisch nach Mekka zurückgebracht, konnte jedoch unterwegs fliehen.
Abu Basir ließ sich an einem anderen Ort namens Sief al-Bahr an der Handelsroute der Quraisch nieder. Dort schlossen sich ihm im Laufe der Zeit weitere muslimische Flüchtlinge an, die ähnlich wie er dem Druck der Quraisch entkommen waren. Zwischen dieser unabhängigen Gemeinschaft und den Handelskarawanen der Quraisch kam es später zu Konfrontationen, was die Mekkaner dazu zwang, die betreffende Klausel des Vertrags aufzuheben.
Dieses Ereignis zeigt die unerschütterliche Prinzipientreue des Heiligen Propheten (saw) gegenüber den Vertragsbedingungen und unterstreicht gleichzeitig, wie sich die Quraisch durch ihre eigenen Forderungen selbst in eine schwierige Lage gebracht hatten.
Seine Heiligkeit (aba) erwähnte auch zwei Vorwürfe, die bestimmte Orientalisten gegen den Heiligen Propheten Muhammad (saw) im Zusammenhang mit dem Vertrag von Hudaibiya erhoben haben.
Nicht-muslimische Orientalisten haben behauptet, der Prophet (saw) habe Frauen zu Unrecht aus den Bedingungen des Vertrags ausgeschlossen und im Fall von Abu Basir den Geist des Vertrags gebrochen. Diese Vorwürfe wurden jedoch erst Jahrhunderte später erhoben, obwohl die Quraisch – Zeitgenossen des Ereignisses und Vertragspartner – selbst keine Einwände erhoben hatten. Kritiker missinterpretieren insbesondere die Vertragsbedingungen, indem sie fälschlicherweise behaupten, diese hätten sowohl Männer als auch Frauen umfasst. Authentische Quellen, wie zum Beispiel Sahih Bukhari, belegen jedoch eindeutig, dass der Vertrag nur auf Männer Bezug nahm. Auch die im Vertrag verwendeten arabischen Begriffe bezeichnen ausschließlich Männer, was durch linguistische und kontextuelle Analysen gestützt wird.
Der Heilige Prophet (saw) entschied sich dagegen, die geflohenen muslimischen Frauen zurückzugeben, da dies gegen die Prinzipien von Gerechtigkeit und Mitgefühl verstoßen hätte. Muslimische Frauen wären in der Gewalt der Quraisch großen Gefahren ausgesetzt gewesen, und ihre Rückgabe hätte bedeutet, sie entweder zum Abfall vom Glauben oder in den Tod zu schicken. Diese Haltung war auch völlig im Einklang mit den Vertragsbedingungen.
Im Fall von Abu Basir erfüllte der Heilige Prophet (saw) die Vertragsbedingungen, indem er ihn trotz seiner emotionalen Bitte nicht in Medina behielt, sondern an die Quraisch zurückschickte. Als Abu Basir später floh und ein unabhängiges Lager errichtete, geschah dies ohne Zutun des Heiligen Propheten (saw). Die Worte des Propheten (saw), die seine Missbilligung und Distanzierung ausdrückten (als Abu Basir ein zweites Mal darum bat, in Medina aufgenommen zu werden), zeigen deutlich, dass er entschlossen war, den Vertrag einzuhalten. Die Kritiker, die behaupten, der Heilige Prophet (saw) habe Abu Basir zu seinem Vorgehen angestiftet, ignorieren sowohl den Kontext der Ereignisse als auch die klare Haltung des Heiligen Propheten (saw), der den Frieden wahren wollte.
Seine Heiligkeit (aba) sagte abschließend, dass diese Art von unbegründeter Kritik immer die doppelten Maßstäbe derjenigen gewesen seien, die behaupten, Verfechter der Gerechtigkeit zu sein, während sie in Wirklichkeit Unordnung in der Welt verbreiten, und dass dies die gleiche Unordnung sei, die wir heute erleben. Seine Heiligkeit (aba) betete, dass Gott der Welt, besonders den Muslimen, Verstand verleihen möge und sie vor den Listen des Antichristen bewahre.
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