von Scharjil Khalid
*dieser Artikel wurde ursprünglich für die Berliner-Zeitung verfasst. Mit ihrer freundlichen Genehmigung wird er hier für die Leserinnen und Leser der Revue der Religionen nochmals veröffentlicht.
Anhänger einer extremistischen Gruppe fordern das Kalifat und lösen eine Welle der Empörung aus. Diese Ereignisse wecken alte Ängste vor einer Islamisierung des Abendlandes und der Einführung der Scharia. Dabei zeigen die Reaktionen, dass Medien und Politik oft noch in veralteten Denkmustern verharren, obwohl wissenschaftliche Experten und Theologen hierzu differenzierte Erklärungen anbieten. Diese wachsende Kluft zwischen wissenschaftlicher Aufklärung und den medialen sowie politischen Narrativen ist alarmierend, weil Medien und Politik die Diskurshoheit besitzen und maßgeblich das Meinungsbild unserer Gesellschaft prägen. Besonders problematisch ist, dass hierzulande in Debatten über den Islam häufig extremistische Narrative bedient werden, anstatt differenzierten Expertenmeinungen Raum zu geben. Es überrascht daher wenig, dass populistische Aussagen wie »Die Scharia gehört nicht zu Deutschland« mittlerweile Teil des Grundsatzprogramms einer deutschen Volkspartei sind.[1] Solche undifferenzierten Aussagen tragen wenig zur Aufklärung bei und verstärken stattdessen Vorurteile und Ängste.
Dabei ist es gerade in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen so wichtig, Begriffe wie Scharia und Kalifat differenziert zu beleuchten, da sie für viele Menschen schillernde Ausdrücke darstellen. Beide Begriffe stellen nämlich nicht – wie oft angenommen – rein politische Phänomene dar, sondern sind tief in religiösen Konzepten verwurzelt. Die sprachliche Betrachtung des Begriffs Scharia offenbart bereits eine tiefere Bedeutung, die über das hinausgeht, was oft in den öffentlichen Diskursen vermittelt wird. Wörtlich bedeutet Scharia »der Weg zur Wasserquelle«. In der islamischen Hermeneutik besitzt Wasser eine symbolische Bedeutung, die sowohl das irdische als auch das spirituelle Leben umfasst. Konkret wird Wasser allegorisch als göttliche Offenbarung interpretiert, weshalb man Scharia als »den Weg zu Gott« übersetzen kann. Sinngemäß wird Scharia als Gesetz Gottes bezeichnet, wobei hiermit nicht nur der Islam gemeint ist, sondern auch vergangene Religionen. Im Mittelalter war das Wort Scharia unter arabischsprachigen Juden weit verbreitet und wurde als gebräuchlichste Übersetzung für das Wort Tora im 10. Jahrhundert von Rabbi Saʿadya Gaon verwendet. Eine ähnliche Verwendung findet sich auch bei christlichen Schriftstellern.[2] Der arabische Ausdruck Schariatullah (شريعة الله, »Gesetz Gottes«) ist eine gängige Übersetzung für das hebräische »Gesetz Gottes« (תורת אלוהים) und das griechische »Gesetz Gottes« (νόμος τοῦ θεοῦ) im Neuen Testament (Röm 7,22).[3]
Allein die sprachliche Dimension legt offen, wie unzureichend die mediale Berichterstattung über die Scharia oft ist. Noch deutlicher wird es, wenn man die theologische Dimension betrachtet, die letztlich für Muslime entscheidend ist. In der islamischen Theologie bezeichnet die Scharia die Gesamtheit der islamischen Lehren, die sich aus den drei Hauptquellen des Islam zusammensetzen – 1. Qur’an, 2. Sunna (Praxis des Heiligen Propheten MuhammadSAW) und 3. Ahadith (Überlieferungen des Heiligen Propheten MuhammadSAW).
Diese Quellen und somit auch der Islam umfassen im Wesentlichen zwei Aspekte: Die Pflichten gegenüber Gott (auch als rituellen Praktiken oder ʿibādāt bekannt) und die Pflichten gegenüber den Mitmenschen (auch als zwischenmenschliche Angelegenheiten oder muʿāmalāt bezeichnet).[4]
Angesichts der weit verbreiteten Sorge, dass die Scharia im Widerspruch zum Grundgesetz stehen könnte, ist die Betrachtung dieser Aufteilung wichtig. Bereits strukturell unterscheidet sich die Scharia vom deutschen Rechtssystem, da ihr Geltungsbereich weitreichender ist. Sie regelt nicht nur die Beziehung des Einzelnen zu seinen Mitmenschen und zum Staat, wie es bei den meisten anderen Rechtssystemen der Fall ist, sondern auch die Beziehung zu Gott und zum eigenen Gewissen.
Der erste Bereich, also die Pflichten gegenüber Gott, steht offensichtlich in keinerlei Konkurrenzverhältnis zum Grundgesetz, da er rein spirituelle Elemente enthält, wie bspw. das Gebet, das Fasten, die Pilgerfahrt usw.
Der zweite Bereich – die Pflichten gegenüber den Mitmenschen – umfasst zuvörderst moralische und soziale Gebote, wie z. B. Bedürftigen helfen, auf seine Nachbarn achten, gütig zu sein etc. Auch dieser Bereich steht in völligem Einklang mit unserer Verfassung.
Die Vorstellung, der Heilige Qur’an behandele hauptsächlich verfassungsrechtliche Themen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Von den 6 236 Versen des Heiligen Qur’an behandeln weniger als 9 % rechtliche Angelegenheiten. Verse zu Verträgen oder Familienrecht entsprechen nur einem Anteil von 2,45 %. Lediglich 0,35 % des Heiligen Qur’an behandeln Fragen der Staatsgewalt.[5] Folglich können über 90 % des Heiligen Qur’an mit den geltenden Rechtsnormen gar nicht erst konfligieren, da sie einen ganz anderen Anwendungsbereich betreffen.
Die Scharia dient als ethischer Leitfaden, wie auch der Heilige Qur’an selbst in Sure 45, Vers 19 beschreibt, wo der Begriff Scharia das einzige Mal im gesamten Heiligen Qur’an erwähnt wird. Eine Gleichsetzung von Scharia und Grundgesetz stellt daher einen eklatanten Kategorienfehler dar, wie auch nicht-muslimische Akademiker wie die deutsche Islamwissenschaftlerin Dr. Sarah Albrecht betonen:
»Nun wissen wir, dass der Koran als heiliges Buch selbstverständlich kein festgeschriebenes Gesetzeswerk ist, und man kann sagen, dass nur einige Dutzend der insgesamt über 6 000 Verse im Koran überhaupt explizite rechtlich relevante Aussagen beinhalten. […] Es gibt faktisch kein Gesetzbuch, das man als Scharia übertiteln könnte. Es hat im Laufe der Geschichte durchaus Versuche gegeben, Scharia zu kodifizieren, das heißt schriftlich festzuhalten in einzelnen Bereichen. Diese Versuche der Kodifizierung sind aber nie universell geworden, es hat nie ein Verständnis von Scharia gegeben.«
Nun könnte man einwenden, dass es dennoch einige Verse gibt, die eine rechtliche Dimension haben und potentiell im Konflikt mit dem Grundgesetz stehen könnten. Wie bereits ausgeführt, thematisieren lediglich 0,35 % des Heiligen Qur’an Fragen der Staatsgewalt. Diese Verse schreiben jedoch keine bestimmte Staatsform vor, sondern betonen Werte, die von den Regierenden berücksichtigt werden sollten. Beispielsweise wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regierenden gerecht handeln und sich ständig beraten sollten, was zweifellos Kernelemente unserer Demokratie sind.
Dann gibt es im Heiligen Qur’an aber auch zivilrechtliche Gebote wie die des Erbrechts, die sich tatsächlich vom deutschen Gesetz unterscheiden. Hier ist zu bedenken, dass diese Unterschiede erstens so minimal sind, dass niemals von der Abschaffung des Grundgesetzes die Rede sein könnte. Zum zweiten wird der Muslim dazu angehalten, bei diesen Unterschieden das staatliche Gesetz zu befolgen. Interessanterweise wird diese Ansicht durch das »Kalifat« bestätigt, das neben der Scharia als zweites Mittel zur Abschaffung des Grundgesetzes stilisiert wird. Der Zweite Kalif der Ahmadiyya Muslim Jamaat, Hadhrat Mirza Bashiruddin Mahmud AhmadRA, erklärte hierzu:
»Wenn die Regierung im Rahmen ihrer Befugnisse Gesetze auf den Weg bringt und diese beschlossen werden, sollten Muslime diese Gesetze befolgen. Sollten Gesetze jedoch fundamentale Individualrechte in Bezug auf die Religionsfreiheit einschränken, wie zum Beispiel Muslimen das Gebet verbieten, dann sollten sie (also die Muslime) das Land verlassen und auswandern. Betrifft das Gesetz jedoch Regelungen alltäglicher Angelegenheiten beziehungsweise das allgemeine Zivilrecht, wie etwa Angelegenheiten des Erbes oder der Ehe, sollten Muslime diese gesetzlichen Bestimmungen akzeptieren.«[6]
Dem Grundgesetz zu gehorchen ist somit Teil der Scharia. Ähnlich bewertet es auch der deutsche Rechts- und Islamwissenschaftler Prof. Dr. Mathias Rohe:
»Die Scharia hat sehr viele Elemente, die völlig mit dem Grundgesetz kompatibel sind. Es handelt sich nicht um ein Gesetzbuch, sondern um eine islamische Normenlehre. In der Scharia gebe es sogar den Grundsatz, dass Muslime, die in einem nicht-muslimischen Land leben und dort Sicherheit genießen, auch als Muslime die dort geltenden Gesetze respektieren müssen.«
Vor diesem Hintergrund wird die Polemik und Absurdität der Aussage im Grundsatzprogramm einer Volkspartei, »Die Scharia gehört nicht zu Deutschland«, offensichtlich. Schließlich ist es keine Minderheitsmeinung unter Muslimen, dass Gesetzestreue Teil der Scharia ist, sondern ein über Jahrhunderte bestehender Konsens, wie die oben zitierte Dr. Sarah Albrecht erklärt:
»Grob gesagt kann man aber doch sagen, dass es einen historischen Grundsatz gibt, der sich bis heute durch diese Debatten zieht. Und dieser Grundsatz lautet, dass Muslime sich jeweils an das an ihrem Aufenthaltsort geltende Recht zu halten haben. Das ist recht unbestritten, immer wieder Bestandteil der Debatten.«
In den Debatten über Scharia geht es aber nicht um faktische Widersprüche zwischen Scharia und Grundgesetz, sondern um einen Metadiskurs, bei dem das Gefühl mitschwingt, Muslime würden die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands unterwandern wollen. Auch diese Annahme steht völlig diametral zur tatsächlichen Realität. Selbst theologisch ist dieser Vorwurf unhaltbar, denn im Heiligen Qur’an gibt es Verse, die auf demokratische Elemente hinweisen. In Sure 4 Vers 59 werden Muslime aufgefordert, die Treuhandschaft jenen zu übergeben, die dieser würdig sind, was vom Kerngedanken stark einer repräsentativen Demokratie ähnelt. In Sure 42 Vers 39 weist Allah an, jede Handlung nach gegenseitiger Beratung durchzuführen. Aufgrund dessen erklärte die ägyptische Al-Azhar Universität, dass die Scharia die Demokratie fördere.[7]
Daher ist wenig verwunderlich, dass gerade Muslime demokratischen Staatsformen besonders wohlgesonnen sind. Laut einer Allensbach-Umfrage halten 81 % der deutschen Muslime die Demokratie für die beste Staatsform – während es in der Gesamtbevölkerung nur 70 % sind.[8]
Sicherlich fragen sich jetzt viele, warum dann in muslimischen Ländern die Scharia als Staatsform besteht und nicht die Demokratie. Diesen Vorwurf kann man aus drei Perspektiven betrachten. Die erste Perspektive ist, dass in vielen muslimischen Ländern gar nicht die Scharia die Staatsform bildet, wie deutsche Islamwissenschaftlerin und Historikerin Prof. Dr. Gudrun Krämer bemerkt:
»Die Scharia regelt vor allem die Lebensführung in allen Sphären. Ein Gesetz ist sie nicht, ebenso wenig wie der Koran. Exklusiv wird sie übrigens nirgends angewendet, nicht einmal in der Islamischen Republik Iran oder in Saudi-Arabien, so laut manche Islamisten auch danach rufen.«[9]
Als zweite Perspektive ist zu berücksichtigen, dass sich die Zivilbevölkerung in sogenannten muslimischen Ländern oft eine Demokratie wünscht, wie man an den Aufständen des Arabischen Frühlings sehen konnte; die Autokraten verhindern jedoch einen Systemwechsel. Zudem darf man nicht vergessen, dass jede politische Entwicklung von Pfadabhängigkeiten bestimmt wird. Die Demokratisierung im Westen hat viele Anläufe gebraucht, um letztlich ein gesellschaftliches und institutionelles Bewusstsein für Demokratie zu schaffen.
Die dritte sehr wichtige Perspektive ist, dass die Scharia als »Staatsform« ein modernes Phänomen ist, das erst in den 60er-Jahren durch Ideologen wie Qutb und Maududi als Reaktion auf den europäischen Kolonialismus und der Nationalstaatsidee Zulauf gefunden hat. Selbst der Gründervater Pakistans – Muhammad Ali Jinnah – lehnte nach dem Zweiten Weltkrieg den Antrag entschieden ab, den Heiligen Qur’an zur Staatsverfassung zu erheben.[10] Schließlich hatte selbst der Gründer des Islam, der Heilige Prophet MuhammadSAW, eine säkulare Verfassung als Staatsgrundlage, die Charta von Medina.
Es ist eben nicht nur so, dass die Scharia nicht als Staatsform gedacht ist, sondern sich sogar selbst für eine säkulare Staatsform ausspricht, wie der Vierte Kalif der Ahmadiyya Muslim Jamaat, Hadhrat Mirza Tahir AhmadRH, veranschaulicht:
»Der Islam plädiert für eine säkulare Form von Regierung, und zwar mehr als jede andere Religion und jedes andere politische System. Der eigentliche Kern des Säkularismus ist, dass absolute Gerechtigkeit ausgeübt werden muss, ohne Unterscheidung von Glauben, Religion, Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit. Dies ist im Wesentlichen die wahre Definition des Säkularismus. Der Qur’an lehrt uns, dass in staatlichen Angelegenheiten, also wie die Geschäfte ausgeführt und der Staat gelenkt werden sollte, dieses Prinzip befolgt werden muss. Der Heilige Qur’an sagt: ›Allah gebietet euch, Gerechtigkeit auszuüben.‹ (16:91) Wenn der Regierung als zentrale Idee die absolute Gerechtigkeit vorgestellt wird, wie kann Nichtmuslimen dann das islamische Gesetz aufgezwungen werden? Dies würde doch dem Gerechtigkeitsgebot zuwiderlaufen und so zu vielen Widersprüchen führen.«[11]
Ein Kalif spricht sich also für Trennung von Staat und Religion aus. Für viele mag das womöglich sonderbar klingen, wird doch in den Medien ein Kalif als Autokrat und Befürworter eines »Gottesstaates« dargestellt. Auch in der Demo in Hamburg wurde doch die Errichtung eines politischen Kalifats gefordert, fragen sich sicherlich einige Leser. Theologisch gesehen lässt sich indes ein rein politisches Kalifat nirgends aus der Scharia ableiten. Wie auch im Fall der Scharia handelt es sich beim Kalifat um ein spirituelles Konzept. Der arabische Begriff Kalifat bedeutet wörtlich Nachfolge oder Vertretung und hat gemäß dem Heiligen Qur’an drei Erscheinungsformen:
1. Das Kalifat Gottes, das sich auf Propheten wie AdamAS und DavidAS bezieht, die als Stellvertreter Gottes auf Erden wirkten. (Vgl. Sure 2, Vers 31 & Sure 38, Vers 27)
2. Das Kalifat eines Propheten, wie es beispielsweise im Heiligen Qur’an durch den Propheten AaronAS beschrieben wird, der als Kalif MosesAS vertrat. (Vgl. Sure 7, Vers 143)
3. Das Kalifat eines Propheten, wobei hier der Unterschied zur zweiten Art des Kalifats darin liegt, dass hier kein Prophet als Kalif fungiert. (Vgl. Sure 5, Vers 45) Exemplarisch hierfür sind die vier Rechtgeleiteten Kalifen, die nach dem Tod des Heiligen Propheten MuhammadSAW die Muslime leiteten.[12] Alle diese drei Arten des Kalifats sind von spiritueller Natur und widersprechen eindeutig der Vorstellung eines politischen Kalifats, das am 27. April 2024 in Hamburg ausgerufen wurde. Auch in den islamischen Überlieferungen – den Ahadith – wird das Kalifat als eine spirituelle Institution beschrieben. In einer Überlieferung erläuterte der Heilige Prophet MuhammadSAW, dass nach jedem Propheten ein Kalifat folgte, das die Aufgaben des Propheten fortsetzte, und so werden auch nach mir – also dem Propheten MuhammadSAW – viele Kalifen folgen. Jeder Prophet gilt in allen Religionen als moralische und spirituelle Führungsperson. Wenn die Kalifen als Nachfolger der Propheten ihre Aufgaben fortführen sollen, wie können Kalifen und somit auch das Kalifat mit einem Gottesstaat gleichgesetzt werden? Die Hauptaufgabe eines Kalifats besteht darin, die Gläubigen spirituell und moralisch rechtzuleiten sowie die Menschen näher zu Gott zu bringen. Ein solches spirituelles Kalifat wurde vom Heiligen Propheten MuhammadSAW prophezeit und hat sich nach Überzeugung der Ahmadiyya Muslim Jamaat 1908 nach dem Erscheinen des Messias und Mahdi konstituiert. Nach 116 Jahren gab es bereits fünf Kalifen, von denen vier Deutschland besucht haben. Der aktuelle Fünfte Kalif, Hadhrat Mirza Masroor AhmadABA, besucht Deutschland jährlich und macht immer wieder unmissverständlich klar, dass das islamische Kalifat ein spirituelles und kein politisches ist:
»Kalifat hat keine Beziehung zur Regierung oder Politik. Wenn Ahmadiyya sich weiter verbreitet, wird das Kalifat keine Rolle in der Regierung spielen und sich niemals in staatliche Angelegenheiten einmischen. Wir haben keine politischen Ambitionen. Wir glauben vollständig an eine Trennung von Religion und Staat.«[13]
Ebenso betont der Kalif als weltweites spirituelles Oberhaupt von mehreren zehn Millionen Muslimen, dass jeder Muslim verpflichtet ist, Recht und Gesetz des jeweiligen Landes zu befolgen:
»So ist Deutschland (für Eingewanderte) nun ihre Heimat. Ihr gegenüber nun loyal zu sein, auf die Gesetze Deutschlands zu achten, mit jedem Bürger Deutschlands gut umzugehen und jedem mit einer guten Moral zu begegnen, religiöse Toleranz zu leben, Geduld zu zeigen, all das ist deshalb wichtig, damit es friedlich im Land bleibt.«[14]
Loyalität und Gesetzestreue – ein solches Kalifat ist keine Gefahr für Deutschland, es ist eine Bereicherung für Deutschland.
Über den Autor: Scharjil Khalid ist Absolvent der Jamia Ahmadiyya Deutschland und dient zurzeit in der nationalen Abteilung für externe Angelegenheiten.
Referenzen:
[1] 240507_CDU_GSP_2024_Beschluss_Parteitag_FINAL.pdf (ctfassets.net) S. 22.
[2] Calder, Norman und Michael Barry Hooker: »S̲h̲arīʿa«. In: P. Bearman, Th. Bianquis, C.E. Bosworth, E. van Donzel, W.P. Heinrichs (Hrsg.): Encyclopaedia of Islam. Band 9, 2. Auflage, Brill, 2007, S. 321–326.
[3] Ullmann, M. (2002). Wörterbuch der griechisch-arabischen Übersetzungen des neunten Jahrhunderts. Wiesbaden. S. 437.
[4] Sharia | Definition, Law, & Countries | Britannica https://www.britannica.com/topic/sharia
[5] Is 90% of the Quran a legal document? CNN, Myth, and Math – joebradford.net
[6] Tarikhe Ahmadiyyat, Band 15, Seite 382 Tarikhe Ahmadiyyat, Band 15, Seite 382.
[7] Understanding Sharia: The Intersection of Islam and the Law | Council on Foreign Relations (cfr.org)
[8] FAZ_August_2021_Muslime, Layout 1 (ifd-allensbach.de)
[9] Islam, Scharia, Demokratie • Informationen für Medien und Journalist*innen • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)
[10] 23-Article Text-74-1-10-20210222.pdf
[11] Zum Verhältnis von Scharia und Staat im Islam (ahmadiyya.de) S. 38.
[12] Tafsir e Kabir Urdu (2023) – Holy Qur`an Online 3.6 (alislam.org) S. 579 ff.
[13] Khilafat-e-Ahmadiyya: Style of leadership, aspirations and its future (alhakam.org)
[14] Die Wahrheit über das islamische Kalifat: Eine Aufklärung – Die Revue der Religionen
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