Islam

Andersgläubige im Islam

von Dr. Abdur Rahman Bhutta Schriftbesitzer und Heiden im Heiligen Qur’an Der Heilige Qur’an lehrt grundsätzlich mit jedem Menschen freundlich umzugehen. Religiöse Unterschiede sollen keine Rolle spielen. Im alltäglichen Umgang mit den Mitmenschen, die zu verschiedenen Bereichen der Gesellschaft gehören, wird an keiner Stelle eine unterschiedliche Behandlung gelehrt. Im Folgenden werden hierzu einige Beispiele genannt: […]

von Dr. Abdur Rahman Bhutta

Schriftbesitzer und Heiden im Heiligen Qur’an

Der Heilige Qur’an lehrt grundsätzlich mit jedem Menschen freundlich umzugehen. Religiöse Unterschiede sollen keine Rolle spielen. Im alltäglichen Umgang mit den Mitmenschen, die zu verschiedenen Bereichen der Gesellschaft gehören, wird an keiner Stelle eine unterschiedliche Behandlung gelehrt. Im Folgenden werden hierzu einige Beispiele genannt:

Der Heilige Qur’an lehrt mit den Angehörigen jeder Religion und jedes Volks Gerechtigkeit zu üben und ihnen Gutes widerfahren zu lassen. Es heißt:

„Allah gebietet Gerechtigkeit und uneigennützig Gutes zu tun und zu spenden wie den Verwandten; und Er verbietet das Schändliche, das offenbar Schlechte und die Übertretung. Er ermahnt euch, auf dass ihr es beherzigt.“ (16:91)

Hier lehrt Allah keinesfalls eine unterschiedliche Behandlung von Schriftbesitzern und Andersgläubigen. Vielmehr ermahnt er allgemein, mit jedem Menschen gerecht umzugehen und nicht nur gerecht zu sein, sondern ihm Gutes zu tun und dann zusätzlich einen solchen Umgang zu pflegen, wie man ihn mit seinen Nächsten pflegt. Zudem gebietet Allah Gerechtigkeit und Freundlichkeit zu Andersgläubigen (historisch sind es Juden, Christen und Polytheisten bzw. Heiden von Arabien):

„Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht bekämpft haben des Glaubens wegen und euch nicht aus euren Heimstätten vertrieben haben, gütig zu sein und billig mit ihnen zu verfahren; Allah liebt die Billigkeit Zeigenden.“ (60:9)

Also sagt der Qur’an: Wenn ihr Allahs Liebe erlangen möchtet, so sollt ihr zu jedem Menschen gütig sein, der euch nicht bekämpft und euch nicht vertreibt, aber selbst zu den letzteren sollt ihr nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit verfahren. Mit diesem Vers werden die Einwände, die aufgrund von Missverständnissen anderer Qur’an-Stellen erhoben werden, widerlegt, wie etwa der Einwand, dass man keine Freundschaft mit Andersgläubigen schließen dürfe; es wird nicht nur die nachdrückliche Anweisung zur Freundschaft, sondern auch zum gütigen Umgang gegeben.

Dann gibt es die Anweisung auf religiöse Gefühle Andersgläubiger Rücksicht zu nehmen:

„Und schmähet nicht die, welche sie statt Allah anrufen.“ (6:109)

Auch hier wird kein Unterschied zwischen dem Volk der Schrift und den „Polytheisten“ gemacht und es heißt, dass man die, die sie verehren, nicht schmähen soll, ungeachtet dessen, wen sie für anbetungswürdig halten. Hierzu zählen die Götzen der Hindus genauso, wie die Dreifaltigkeit und die Heiligen der Christen, die sie anrufen.

Genauso wurde für die Verteilung von Produktion, Arbeitsstellen und Ämtern ein Maßstab festgelegt. So heißt es:

„Allah gebietet euch, dass ihr die Treuhandschaft jenen übergebt, die ihrer würdig sind; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, dass ihr richtet nach Gerechtigkeit. Fürwahr, herrlich ist, wozu Allah euch ermahnt. Allah ist allhörend, allsehend.“ (4:59)

Nach der islamischen Lehre sollten allen Staatsbürgern, gleich ob sie Muslime oder Nicht-Muslime sind, gleiche Möglichkeiten für Geschäft, Produktion und Arbeitsstellen gewährt werden. Die Verteilung von Ämtern sollte nicht auf Grund einer bestimmten religiösen Überzeugung erfolgen, noch auf Stammes- oder Volkszugehörigkeit fußen, sondern ausschließlich auf Grund von Fähigkeit und Eignung erfolgen; und für die Regierung gilt die Vorschrift, dass sie stets Gerechtigkeit üben muss.

Aus den oben genannten Versen geht klar hervor, dass im Islam im Umgang mit Nicht-Muslimen die Lehre der Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Sympathie vorgeschrieben ist. Unterschiedliche Behandlung von dem Volk der Schrift und den Heiden ist nicht zulässig. Ebendies ist uns auch aus der Praxis des Heiligen ProphetenSAW bekannt.

Freundlichkeit gegenüber Andersgläubigen

Die Art und Weise wie der Heilige ProphetSAW– dem der Heilige Qur’an offenbart wurde – die qur’anische Lehre befolgte und wie er sie den Muslimen vermittelte, ist für uns ein schönes Vorbild. Er hat uns auch im Umgang mit Nicht-Muslimen hervorragende Beispiele gegeben und vorgelebt, wie die qur’anischen Lehren in dieser Beziehung umzusetzen sind. Nachfolgend werden einige Begebenheiten aus dem Leben des Heiligen ProphetenSAW genannt.

  1. Der gütige Umgang mit den Polytheisten aus Mekka

    Die mekkanischen Polytheisten hatten die Muslime wegen ihres Glaubens äußerst grausam verfolgt und gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die Details zu diesen Gräueln sind in Kapitel zwei und drei ausführlicher behandelt worden. Die Gewalttaten und Misshandlungen, denen die Muslime damals ausgesetzt waren, sind haarsträubend. Die Peiniger der Muslime waren damit nicht zufrieden und führten ständig Angriffe gegen die Muslime, die nach Medina geflüchtet waren. Trotzdem forderte der Heilige ProphetSAW dazu auf, mit ihnen immer gütig und freundlich umzugehen. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist die Bereitschaft zur Vergebung dieser Verfolger in dem Augenblick der Eroberung von Mekka. Als die Muslime ohne einen Krieg und auf eine friedvolle Weise die Stadt Mekka einnahmen, sagte der Heilige ProphetSAW, dass verkündet werden soll: „Für jeden Menschen, welcher seine Haustüre schließt, ist Frieden. Und es ist Frieden für denjenigen, der in das Haus Abu Sufyans eintritt. Und wer in die Moschee al-Haram eintritt, für den ist Frieden.“ Nachdem erSAW in Mekka eingetroffen war, ging er zur Kaaba und hielt eine Ansprache, in welcher er fragte: „O Quraish! Welche Behandlung erwartet ihr von mir?“ Die Quraishs antworteten: „Was immer du tun wirst, du wirst das Beste tun. Du bist unser ehrenwerter Bruder, der Sohn eines ehrenwerten Bruders.“ Daraufhin antwortete der Prophet: „Ihr alle seid frei, niemand von euch ist gefangen.“ Der Heilige ProphetSAWhatte die Macht und Stärke sie zu bestrafen und Vergeltung für das begangene Unrecht zu fordern – trotzdem hat er ihnen allen verziehen und dies, obwohl es jene Mekkaner waren, die den Muslimen mit Hass und Feindschaft begegneten, ihnen Grausamkeiten und Leid brachten, sie mit Kriegen überzogen, in denen Freunde und Verwandte des Heiligen ProphetenSAW ums Leben kamen.
  2. Freundlichkeit gegenüber den Mekkanern während der Dürrezeit

    Durch seine Praxis hat der Prophet uns vorgelebt, dass man Andersgläubigen nicht nur mit Gleichbehandlung, sondern darüber hinaus mit Vergebung und Sympathie begegnen sollte. So kam Abu Sufyan auch einmal während einer Dürre nach Medina und bat den Heiligen ProphetenSAW um Gebete für ein Ende der Dürreperiode. Im vierten Jahr nach der Hidschra brach in Mekka nämlich eine Dürreperiode an. Die Bewohner von Mekka mussten während dieser Zeit großes Leid ertragen. Als der Heilige ProphetSAW hiervon erfuhr, schickte er aus Mitgefühl Silber für die Armen und Bedürftigen von Mekka. Der Prophet bewies hiermit, dass er auch gegenüber größten Feinden tiefstes und wahres Mitgefühl empfand. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass es sich um eine Zeit handelt, als die Muslime durch die Mekkaner nicht nur großes Leid erfahren hatten, sondern auch mehrere Angriffe des mächtigen mekkanischen Heeres auf Medina abwehren mussten, Angriffe, wenn sie erfolgreich gewesen wären, die Muslime ausgelöscht hätten. Dennoch half der Heilige ProphetSAWden Aggressoren während dieser Dürrekatastrophe. Den Polytheisten war dieser herausragende Charakterzug des Heiligen ProphetenSAW bekannt. Sie konnten deswegen damit rechnen, dass ihnen der Heilige ProphetSAW in schweren Zeiten ungeachtet ihrer Grausamkeiten helfen würde, obwohl sie sich ihrer vollkommen bewusst waren.
  3. Der gütige Umgang mit den Christen von Nadjran

    Nach der Eroberung Mekkas kamen Delegierte der Christen aus Nadjran zum Heiligen ProphetenSAW. Die Delegation bestand aus 14 hochrangigen Personen. Diese kamen zum Heiligen ProphetenSAW, um mit ihm eine religiöse Diskussion zu führen. Während des Gesprächs wurde es für die Christen Zeit, ihren Gottesdienst zu verrichten. Als sie auf christliche Art den Gottesdienst verrichten wollten, erlaubte der Heilige ProphetSAW es ihnen. Also richteten sie sich in Richtung Osten aus und feierten den Gottesdienst nach ihrer Art in der Moschee des Heiligen ProphetenSAW. Demnach hat der Heilige ProphetSAW ein ausgezeichnetes Beispiel für religiöse Toleranz nicht nur für die Muslime, sondern für alle Menschen gegeben.

Die Frage der Jizya

Wenn es um den gütigen Umgang mit den Schriftbesitzern und den Heiden geht, ist auch Jizya ein wichtiges Thema, welches häufig missverstanden wird. Und daher wird kritisiert, dass Nicht-Muslime verpflichtet worden seien, Jizya zu zahlen, während sie von Muslimen nicht eingezogen wird. So wird der Eindruck vermittelt, dass der Islam die nicht-muslimische Bevölkerung diskriminiere. In diesem Zusammenhang ist auf Sure Tauba, Vers 29 zu verweisen. Manche halten das System der Jizya für kritikwürdig, obwohl es eine Steuer unter anderen ist, die jedoch von der nicht-muslimischen Bevölkerung erhoben wurde, um die Kosten der öffentlichen Aufgaben zu bestreiten und diese kam somit den Steuerzahlern selbst zu Gute. Denn mit diesen Geldern finanzierte die Regierung die Einhaltung der Rechte der Bevölkerung, was zu ihrem Vorteil und zu ihrer Fürsorge vorgesehen war. Und dadurch, dass sie Streitkräfte aufstellten, sorgten die Muslime für die Sicherung und Verteidigung des Lebens und Besitzes der Schriftbesitzer (Nicht-Muslime waren von der Wehrpflicht entbunden). Auf den Einwand, dass diese Steuer nur auf die nicht-muslimische Bevölkerung beschränkt war, lautet die Antwort, dass erstens der militärische Dienst als Ersatz für diese Steuer galt. Der Militärdienst wurde von den Männern aus der muslimischen Bevölkerung geleistet. Nicht-Muslimische Bevölkerung war davon befreit. Deshalb war die Forderung der Jizya gerecht, dass also zu einem bestimmten Teil auch die nicht-muslimische Bevölkerung für die Verteidigungsausgaben der islamischen Regierung aufkommen sollte. Außerdem wird bei genauerem Hinsehen deutlich, dass im Islam das Steuersystem de facto in drei Bereiche aufgeteilt ist:

  1. Jene Steuer, die lediglich für Muslime galt, zum Beispiel Zakat
  2. Jene Steuer, die lediglich für Nicht-Muslime galt, z.B. Jizya
  3. Gemeinsame Steuer (für alle gültig), die den Umständen und der jeweiligen Situation entsprechend jeden zur Entrichtung verpflichten konnte, z. B. Pachtgeld.
    Der Grund für diese Unterteilung war, dass die islamische Regierung auch solche Aufgaben wahrnehmen musste, die lediglich den islamischen Glauben betrafen und es wäre ungerecht, die nicht-muslimische Bevölkerung damit zu belasten. Folglich lehrt der Islam erstaunliche Steuergerechtigkeit. Einige Steuern werden nur von Muslimen gezahlt, andere von Nicht-Muslimen. Was also die den Muslimen auferlegten Steuern, z. B. Zakat anbelangt, so war diese Steuer für sämtliche Aufgaben des Staates verwendbar, sowohl für religiöse als auch für weltliche Zwecke. Aber die Steuern, die die Nicht-Muslime zahlten, also Jizya konnten nicht für religiöse Zwecke des Islams eingesetzt werden, sie wurden für allgemeine Aufgaben verwandt. Aus diesem Grund ist in den meisten Fällen die Steuer der Zakat, zu deren Zahlung Muslime verpflichtet sind, höher als die Steuer der Jizya. Alles in allem scheint das im frühen Islam angewandte System der Erhebung von Steuern eine gerechte Lastenverteilung aufzuweisen. Allerdings ist es bedauernswert, dass Unkundige genau dies zur Grundlage ihrer Einwände machen. Selbst die geringfügige Steuer, die die nicht-muslimische Bevölkerung zahlte, wurde nicht von der ganzen nicht-muslimischen Bevölkerung erhoben. Folgende gesellschaftliche Gruppen waren von ihr befreit:
  1. Alle, die ihr Leben ausschließlich dem Glauben widmeten (Geistliche, Mönche usw.)
  2. Alle Frauen und Kinder
  3. Alle Alten und Greisen, die nicht fähig waren zu arbeiten
  4. Blinde und andere Menschen mit Behinderung
  5. Alle Armen, deren finanzielle Situation ihnen die Zahlung der Êizya nicht erlaubte.
    Bei der Einziehung von der Jizya wurden folgende Regeln eingehalten:
  6. Dem Jizya-Zahlenden war überlassen, sie bar zu zahlen oder etwas Gleichwertiges abzugeben
  7. Für den Einzug der Jizya galt der ausdrückliche Befehl, absolut keine Strenge anzuwenden und vor allem wurde die körperliche Bestrafung von Nicht-Zahlern verboten
  8. Wenn jemand starb, der dem Staat noch Jizya schuldete, wurde ihm diese erlassen, Verwandten und Erben wurden damit nicht belastet.
    Das System belastete nur diejenigen, die die Last dieser Steuer auch schultern konnten. Der Islam zeigt hier eine gerechte Verteilung der Steuerlast, ein System, das seiner Zeit offensichtlich weit voraus war.
    Beim Festlegen der Jizya wurde übrigens jegliche Strenge vermieden, wenn ein Jizya-Pflichtiger auf Grund seiner finanziellen Lage seiner Steuerpflicht nicht nachkommen konnte, so wurde er von dieser Steuer befreit. Folgende historische Begebenheit ist in diesem Zusammenhang interessant:
    Es ist überliefert, dass Hadhrat UmarRA an einem Ort vorbeiging, wo beim Einzug der Jizya einige Nicht-Muslime streng behandelt wurden. Als er dies sah, blieb Hadhrat UmarRA sofort stehen und fragte wütend: „Was ist hier los?“ Es wurde geantwortet: „Diese Leute zahlen nicht die Jizya und sagen, dass sie nicht die Mittel dazu hätten.“ Hadhrat UmarRA ordnete an: „Dann gibt es keinen Grund, sie mit etwas zu belasten, wozu sie keine Mittel haben. Lasst sie in Ruhe. Ich habe vom Propheten AllahsSAW gehört, dass derjenige, der im Diesseits anderen Lasten aufbürdet, am Tage des Jüngsten Gerichts Allahs Strafe erfahren wird.“

Professor Thomas W. Arnold schreibt:
„This tax was not imposed on the christians, as some would have us think, as a penalty for their refusal to accept the muslim faith, but was paid by them in common with the other dhimmis or non-Muslim subjects of the state whose religion precluded them from serving in the army, in return for the protection secured for them by the arms of the Musalmans. … and it is very noticeable that when any Christian people served in the Muslim army, they were exempted from the payment of this tax … The Southern Rumanians, the so-called Armatoli, who constituted so important an element of strength in the Turkish army during the sixteenth and seventeenth centuries, and the Mirdites, a tribe of Albanian Catholics who occupied the mountains to the north of Scurati, were exempt from taxation on condition of supplying an armed contigent in time of war.”

Übersetzung: „Diese Steuer wurde den Christen nicht als Strafe für ihre Verweigerung, den muslimischen Glauben anzunehmen, aufgebürdet, wie Manche uns glauben machen wollen. Sondern sie wurde gemeinsam mit den anderen nicht-muslimischen Bürgern des Staats gezahlt, deren Religion sie am Wehrdienst hinderte, und zwar für die Sicherheit, welche von der Armee der Musalmans gewährleistet wurde … und es ist äußerst bemerkenswert, dass ein christliches Volk, wenn es im muslimischen Heer diente, von der Entrichtung dieser Steuer ausgenommen war … Die Süd-Rumänen, die so genannten Armatoli, die während des 16. und 17. Jahrhunderts einen wichtigen Teil in der türkischen Armee ausmachten, und die Mirditen, ein Stamm albanischer Katholiken, die Gebirge nördlich von Scurati besetzt hielten, waren unter der Bedingung von der Steuer befreit, sie würden zu Kriegszeiten militärische Hilfe leisten.“

Auf Grund der eindringlichen Anweisung des Heiligen ProphetenSAW nahm Hadhrat UmarRA so große Rücksicht auf die nicht-muslimische Bevölkerung, dass er auf dem Sterbebett folgendes Testament machte:
„Ich weise den Kalifen, der nach mir kommen wird darauf hin, dass er in seiner islamischen Regierung die nicht-muslimische Bevölkerung mit sehr viel Fürsorge und Liebe behandeln soll. Verträge mit ihnen soll er einhalten und schützen. Er soll für sie gegen ihre Feinde kämpfen und auf keinen Fall soll er ihnen eine Last aufbürden, die sie nicht schultern können.“
Das war der Sinn und Zweck der Jizya, die zur Zielscheibe der Kritik gemacht wird.
Diejenigen, die zu Zeiten der „Rechtgeleiteten Kalifen“ die Jizya zahlten, haben sich nie beschwert, da sie durch die Entrichtung dieser Steuer Anspruch auf alle staatlichen Einrichtungen und Erleichterungen hatten. Damit diese immer aufrecht erhalten wurden, mussten die Muslime viel höhere körperliche und finanzielle Opfer bringen. Zur Zeit Hadhrat UmarsRA nahmen die Muslime nach der Eroberung Syriens Steuern von den dortigen Christen ein. Kurz nach der Eroberung jedoch drohte den Muslimen wieder die Gefahr des Kriegs, so dass der General der islamischen Truppen, Hadhrat Abu UbaidaRA den Christen die komplette Steuer zurückzahlte, da sie auf Grund des Kriegs ihre Rechte nicht mehr schützen könnten. So hatten sie auch nicht das Recht, die bezahlte Steuer zu behalten.

Behandlung von Schriftbesitzern und Heiden

Es gibt zahlreiche wichtige und grundlegende Gemeinsamkeiten zwischen den Schriftbesitzern und den Muslimen. Beispielsweise ist der Monotheismus die erste und wichtigste Säule des Islam, und auch das Volk der Schrift glaubt daran. Ebenso ist es ein Teil des Glaubens der Muslime an sämtliche Propheten des Volks der Schrift und an ihre offenbarten Bücher zu glauben. Daher ist es ganz natürlich, dass das Volk der Schrift den Muslimen auf Grund der Gemeinsamkeiten näher steht, während zwischen Muslimen und jenen, die traditionell nicht als Schriftbesitzer gelten, weitaus weniger Gemeinsamkeiten bestehen. Dabei sollte beachtet werden: Die Schriftbesitzer werden nicht deswegen bevorzugt behandelt, um andere zu diskriminieren, sondern es beruht auf natürlicher Neigung des Menschen, denen, die ihm nahe stehen, größere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Eine Kritik an dieser Besserstellung von Schriftbesitzern ist genauso vernunftwidrig, wie jemanden zu kritisieren, der zu seiner Familie stärkeren Kontakt Pflegt als zu Fremden. Der Mensch ist ein „soziales Tier“ und in jeder Gesellschaft haben Beziehungen eine besondere Wichtigkeit, seien sie körperlicher, religiöser oder spiritueller Natur. Und im Islam haben die Achtung der Beziehungen und der Schutz ihrer Rechte einen besonders hohen Rang. An dieser Stelle ist es auch wichtig klarzustellen, dass in der Beziehung der Muslime zu dem Volk der Schrift und den Polytheisten nur insofern ein Unterschied gemacht werden darf, wie der Glaube die Muslime dazu verpflichtet. Ansonsten sind alle Menschen – ob Muslime, Schriftbesitzer oder Angehörige anderer Religionen – innerhalb der Gesellschaft gleichberechtigt. Und es gilt die Vorschrift sie auch gleich zu behandeln.
Was die Heirat mit Polytheisten und Schriftbesitzern betrifft, so erlaubt der Islam sie mit den Schriftbesitzern und hat sie mit den Polytheisten untersagt. Durch dieses Gebot wird klar, dass auch hier mit dem Volk der Schrift ein besonderer Umgang gepflegt wird und ihnen keine unbegründete Verpflichtung auferlegt ist.

Die Ehe mit Heiden ist deshalb verboten, weil ein Muslim in ihr nicht die religiöse und spirituelle Einheit, persönliche und emotionale Gemeinsamkeit finden wird, die für ein erfolgreiches, glückliches Eheleben nötig sind. Im Islam wird nicht aus körperlichen Bedürfnissen heraus geheiratet, sondern der Zweck der Ehe ist vielmehr ein sehr hoher.

Übrigens ist der Islam nicht die erste Religion, die solche Verpflichtungen eingeführt hat. Auch andere Religionen ziehen es vor, Menschen gleichen Glaubens zu heiraten. So wird in der Bibel verboten „Ungläubige“ zu heiraten , es wird selbst der Kontakt zu ihnen verboten . Einigen Völkern wurde das Versprechen abgenommen, dass sie ihre Töchter nicht mit Angehörigen anderer Völker verheiraten, noch für ihre Söhne deren Töchter annehmen.

Der Islam, daran sei nochmals erinnert, schreibt eine Gleichbehandlung vor, wenn es um das Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen in einem Staat, in einer Gesellschaft geht oder was die Menschenrechte anbelangt, und der Islam schreibt dem Staatsoberhaupt vor, alle Gruppierungen gerecht zu behandeln. (4:59)

Und wenn es um die Heirat von Muslimen mit Nicht-Muslimen geht, so hat der Islam – neben anderen Religionen – den Muslimen wegen grundlegender religiöser Belange und des spirituellen Fortschritts eine solche Heirat nicht gestattet.

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