Islam

Die Notwendigkeit, den religiösen Diskurs zu erneuern

von Mohammad Sharif Odeh, Nationaler Präsident der Ahmadiyya Muslim Jamaat im Heiligen Land Für eine lange Zeit haben wir als Gemeinde (die Ahmadiyya Muslim Gemeinde) die Menschen vor der pervertierten und verbrecherischen Ideologie gewarnt, welche in den sogenannten Fakultäten der Scharia gelehrt wird. Eine Ideologie, welche auch durch religiöse Vorträge und Freitagsansprachen verbreitet wurde. Diese […]

von Mohammad Sharif Odeh,
Nationaler Präsident der Ahmadiyya Muslim Jamaat im Heiligen Land

Für eine lange Zeit haben wir als Gemeinde (die Ahmadiyya Muslim Gemeinde) die Menschen vor der pervertierten und verbrecherischen Ideologie gewarnt, welche in den sogenannten Fakultäten der Scharia gelehrt wird. Eine Ideologie, welche auch durch religiöse Vorträge und Freitagsansprachen verbreitet wurde.

Diese Mullahs – oder religiöse Führer – lehren in Wirklichkeit ihren Anhängern und Lehrlingen frei erfundene Grundsätze, welche völlig im Widerspruch zu den Lehren des Heiligen Qur’an stehen. So billigen sie z.B. die Gefangennahme von Andersgläubigen und das Töten von Häftlingen, wobei der Heilige Qur’an eindeutig erklärt:
“Es ziemt sich nicht für einen Propheten, dass dieser Gefangene besitzen sollte, ausser dieser befindet sich im ständigen Krieg. Du wünschst dir das Beste der Welt, während Allah sich für dich das Jenseits wünscht. Und Allah ist mächtig, weise.” (8:68)
Diese koranische Aussage veranschaulicht, dass der Islam nur dann das Ergreifen von Gefangenen erlaubt, wenn diese in direkten Kampfhandlungen verwickelt sind. Darüber hinaus verbietet der Islam das Entführen von Angehörigen verfeindeter Stämme, was eine vorherrschende Gepflogenheit in der vorislamischen Zeit war.
Zudem legt der Heilige Qur’an einige Regeln für das Freilassen von Gefangenen fest, wenn bekundet wird:
“…dann danach lasst sie frei entweder als Gunst oder durch Freikauf – bis sich die Lasten des Kriegs legen.” (47:5)
Nun, den oben genannten Lehren des Heiligen Qur’ans widersprechend, lehren „Gelehrte“ der ISIS ihren Befürwortern, ungläubige Frauen zu entführen. So schreibt einer von ihnen: „Beweise für die Zulässigkeit, ungläubige Frauen festzunehmen, sind mehr vorhanden als wir es erfassen können, aber wir teilen diese in Teile auf: allgemeiner Nachweis, und spezieller. Der allgemeine Nachweis ist, dass die Ehre der Muslime heilig sei, wobei es erlaubt sei, die Ehre Ungläubiger zu verletzten, außer diese glauben oder bitten um Sicherheit.“1
Zudem lehren Extremisten heutzutage, dass ein aggressiver Dschihad erlaubt sei. Diese folgen eher der Ideologie des Ibn Baaz, welcher von 1993-1999 der große Mufti Saudi-Arabiens war und konstatierte, dass die koranische Aussage „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ (2:257) nur in der Zeit gültig gewesen sei, bevor Allah den Dschihad durch das Schwert gegen alle Ungläubigen erlaubte. Dies legt nahe, dass der Vers „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ nur für die Zeit offenbart wurde, als die Muslime schwach und verletzlich waren. Demnach interpretieren fehlgeleitete muslimische Führer und Extremisten, dieser Vers sei irreführend und veraltet. Sie vernachlässigen völlig die eindeutigen Worte Gottes in der Sure Al-Kahf, wo Er erklärt: „Und sprich: „Die Wahrheit ist es von eurem Herrn: darum lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will.” (18:30) Es ist aus diesem Vers ersichtlich, dass es immer falsch ist, andere zum Islam zu zwingen – dieses Gebot gilt für alle Zeiten.
Darüber hinaus hat Gott dem Heiligen Propheten (saw) eindeutig die Parameter seiner Ankunft mitgeteilt, nämlich: „Ermahne drum, denn Du bist der nur ein Ermahner; Du bist kein Wächter über Sie.“ (88:22-23) Dies zeigt wiederum, dass die Schriften der ISIS keine Grundlage im Islam oder im Heiligen Qur’an finden.
Extremisten lehren ihren Anhängern auch, dass die Spötter des Heiligen Propheten (saw) zu töten seien! Nun gibt es aber keinen einzigen Vers im Qur’an, welcher Spott oder Blasphemie als Verbrechen deklariert, welches von Menschen sanktioniert werden kann. In der Tat ist das Gegenteil wahr; es gibt fünf Verse, welche die Thematik der Verhöhnung der Ungläubigen aufgreifen, und kein einziger erwähnt, dass irgendeine Strafe dafür verhängt werden soll. Gott, der Allmächtige, hat erklärt, dass Er selbst alle Bestrafungen zur rechten Zeit ausführen wird, „Und Er hat euch schon in dem Buch offenbart: wenn ihr hört, dass die Zeichen Allahs geleugnet und verspottet werden, dann sitzet nicht bei ihnen (den Spöttern), bis sie zu einem anderen Gespräch übergehen; ihr wäret sonst wie sie. Wahrlich, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen allzumal in der Hölle versammeln.“ (4:141)
Nirgends wird erwähnt, dass Blasphemie mit dem Tode bestraft werden muss.
Zusätzlich zur fehlgeleiteten Auffassung des Dschihad gibt es über die Implementierung der Jiziyah (Steuern, welche den besiegten Völkern auferlegt wurden, die glaubten solche Steuern auf ihr eigenen Feide als Rache auferlegen zu müssen). Diese fehlgeleiteten Mullahs und Extremisten lehren, dass die Jiziyah den „Angehörigen des Buchs“ (ein koranischer Begriff für Juden und Christen) auferlegt worden sei, unabhängig davon ob diese Krieger sind oder nicht. Ibn Baaz, welcher Fatwas (religiöse Edikte) für die Regierung Saudi-Arabiens erliess, behauptete, dass die koranische Aussage „Es gibt keinen Zwang in der Religion“ nur solange relevant war, bis Gott die Erlaubnis gab den Dschihad mit dem Schwert gegen Ungläubige auszuüben, ausgenommen jene „Angehörige des Buchs“, welche die Jiziyah zahlten. Er argumentiert weiter, dass Allah die Angehörigen des Buchs vom bekämpft werden verschonte, wenn sie die Jiziya zahlten und ihre Unterwerfung anerkannten. Dann behauptete er, dass es die Pflicht der Muslime sei, Ungläubige zu zwingen, den Islam anzunehmen, außer jenen besagten Gruppen, welche die Jiziyah zahlten. Allein durch das Aufzwingen der Jiziyah wären diese Gruppen schon erniedrigt und unterworfen.2
Er sagte auch: “Uns wurde mitgeteilt, wie der Botschafter Allahs – auf welchem Frieden sei – und die Kalifen nach Ihm mit den Arabern, welcher Götzendiener waren und nicht zu den Angehörigen des Buchs gehörten, umgingen. Ihnen wurde das Ultimatum gegeben, entweder den Islam anzunehmen, oder getötet zu werden.“
Er ist nicht der einzige, welcher dieser Ansicht ist: Ibn Jarir Al-Tabrizi, ein prominenter und einflussreicher, persischer Gelehrter, Historiker und Exeget des Qur’ans, sagte auch: „Es ist einstimmig akzeptiert, dass der Gesandte Allahs –Friede sei auf Ihm- es ablehnte, von den Götzendienern unter den Arabern Jiziyah zu nehmen. Er nahm nichts von ihn, außer dem Islam oder das Schwert.“3
Zudem sagte Ibn Hazm, ein andalusischer in Cordoba geborener Universalgelehrter: „Muslime sind sich darüber einig, dass der Gesandte Allahs nichts von den arabischen Heiden annahm, außer die Akzeptanz des Islams oder das Schwert, bis das Er starb, so dass es einen Zwang in der Religion gibt.“4
Die oben genannten islamischen Autoren und extremistische Gruppen rechtfertigten diese Gewalt durch das Zitieren von jenen Koranversen, welche nur die Selbstverteidigung gegen die Aggressoren erlaubten, und kehrten ihren Sinn durch falsche interpretation um, um daraus eine Erlaubnis des Kampfes gegen alle Ungläubige herzuleiten, ausgenommen jene Juden und Christen, die Jiziyah zahlten.
Es waren diese pervertierten Führer, welche dann ihren Anhängern noch lehrten, Apostate zu töten, indem sie argumentierten „Es gibt einen Konses, dass Abtrünnige vom Islam getötet werden sollten.“ Sie unterscheiden sich nur in der Istitabah (Aufforderung an den Apostaten, zu bereuen) und in der Frage vor wem diese Buße abgelegt werden kann. Unter den bekanntesten Handlungen der Gefährten – Möge Allah mit ihnne zufrieden sein – nach dem Ableben des Heiligen Propheten (saw) sind die Kriege gegen die Apostaten, die im Quran erwähnt werden – so wie es viele Kommentatoren gesagt haben: „Ihr sollt gerufen werden, gegen ein Volk von mächtiger Tapferkeit zu kämpfen; ihr sollt gegen sie kämpfen bis diese kapitulieren.“ (48:18) 5
Die Wahrheit aber ist, dass dieser Vers überhaupt nicht mit der Aggression zu tun hat; er bezieht sich auf die Verteidigung gegen die persischen und römischen Aggressoren und sagt voraus, dass der Kampf solange anhalten wird, bis diese kapitulieren. Dieser Vers steht im Kontext der Ermahnung an die Heuchler, für die Verteidigung der Religion zu kämpfen und nicht um dem Trachten nach dieser Welt willen, und das sie sich nicht fürchten sollen, wie sie es in der Vergangenheit taten.
Extremisten lehren ihren Anhängern auch die Doktrin von al-walaa wal-Baraa (Loyalität in der Liebe zu Gläubigen und Lossagung von Ungläubigen in religiösen Angelegenheiten). Sie kontastieren, dass Al-Walaa die Liebe und Nähe zu den Gläubigen sei, während Al-Baraa den Hass und das Ablehnen der Ungläubigen und ihre Religion meint. Es ist aber eindeutig, dass dies falsch ist. Allah sagt im Heiligen Quran: „Allah verbietet euch nicht, jene, welche nicht aufgrund eurer Religion gegen euch gekämpft haben, welche euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, dass ihr zu ihnen gütig seid und sie gerecht behandelt; gewiss liebt Allah jene, welche gerecht sind.“ (60:9) Es ist also keine Angelegenheit der Liebe oder des Hasses, es ist einzig die Loyalität und Abgrenzung in religiösen Angelegenheiten. Extremisten lehren ihren Anhängern Nicht-Muslimen das Bauen ihrer Tempel und Andachtsorte zuverwehren. Sie rechtfertigen dies mit der Begründung, dass die Religion gebiete Blasphemie zu unterbinden. Daher postulieren sie, es sei erlaubt, den Bau von Synagogen und Kirchen zu verbieten, da diese zu den abrogierten jüdischen und christlichen Religionen gehören.6
Ein Beispiel dafür, so schreiben sie: „Erlaubnis solche blasphemische Tempel und Kirchen zu bauen, oder ihnen einen Ort in irgendeinem islamischen Land zu zuweisen, kommt der Unterstützung der Blasphemie und der Förderung ihrer Doktrine gleich…“ Taqia Ad-Din Ahmad Ibn Taymiyyah Shaykh al-Islam, ein islamischer Gelehrter, Theologe und Logiker, sagte: „Jener, welcher denkt, dass Kirchen Gotteshäuser seien, und das Gott dort angebetet werde, oder das, was Juden und Christen tun, eine Anbetung Gottes und Gehorsams gegenüber Seinem Gesandten sei, oder das es der Gottes Zufriedenheit diene, oder dass man sie dabei unterstützt ihren Anbetungsort zu eröffnen und ihre Religion zu etablieren, denkend, es wäre ein Akt des Gehorsams gegenüber Allah, ist ein Ungläubiger.“ (Ebd)
Darüber hinaus lehren sie ihren Anhängern, die Andersgläubige zu hassen, und wer dies nicht tut, als einen Ungläubigen zu betrachten. Sie lehren ihren Anhängern, Juden und Christen nicht mal zu grüßen. Sie lehren, dass es Nicht-Muslimen nicht gestattet sein sollte, ihre Häuser höher zubauen als jene der Muslime, oder dass ihnen gestattet sein sollte, in muslimischen Ländern Kirchen zu bauen oder zu renovieren.
All dies steht aber in völligem Widerspruch zu den koranischen Lehren, worin die Muslime aufgefordert werden, Kirchen und Tempel noch vor den Moscheen zu beschützen. Dies wird in den Versen geboten, indem die Erlaubnis zur Verteidigung gegeben wird. (22:41) Dies wurde gemacht, um die Rechte der Andersgläubigen zuschützen, und um ihnen völlige Glaubensfreiheit zu garantieren. In der Tat versichert Allah, der Allmächtige, den Muslimen, das wenn sie das Recht der Religionsfreiheit aufrechterhalten, ihnen Sieg von Gott gewährt wird.7
Allah erklärt im Heiligen Qur’an: „Erlaubnis (sich zu verteidigen) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah – und Allah hat fürwahr die Macht, ihnen zu helfen –, jenen, die schuldlos aus ihren Häusern vertrieben wurden, nur, weil sie sprachen: „Unser Herr ist Allah.“ Und würde Allah nicht die einen Menschen durch die anderen im Zaum halten, so wären gewiss Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen niedergerissen worden, worin der Name Allahs oft genannt wird. Allah wird sicherlich dem beistehen, der Ihm beisteht. Allah ist fürwahr allmächtig, gewaltig.“ (22:40-41)
Dieser Vers lehrt, dass Allah uns angebietet die Religionsfreiheit der Anderen zu schützen. Er nahm dieses Versprechen von den Muslimen, dies zu tun, als sie selbst Opfer religiöser Verfolgung waren, ohne jegliche Macht und Einflusse. Dies verdeutlicht, dass Allah unter keinen Umständen eine Rechtfertigung für ein Versagen für den Schutz der Andachstorte Andersgläubiger zulässt. Auch dann nicht, wenn Muslime selbst religiös verfolgt werden und ihre eigenen Moscheen bedroht werden. Muslime sind angehalten, sich um andere religiöse Bauwerke mit dem selben Elan zu kümmern, wie sie es für eigenen Moscheen tun.
Selbst in Kriegszeiten beschützte der Islam die Gotteshäuser der Anderen, wie etwa, als der Heilige Prophet (saw) die Muslime aufforderte, keinen Andachtsort anzugreifen und keinen Betenden in einem Kloster zu töten. Er befahl, dass Muslime nur jene bekämpfen sollten, die sie bekämpfen, und nie einen unschuldigen Nichtkombattanten, wie etwa Ältere, Frauen oder Kinder, anzugreifen.
Extremisten predigen gemeinhin die Texte los gelöst aus ihrem Kontext, wie etwa die Überlieferung von Ibn Umar (ra), dass der Gesandte Allahs (saw) sagte: „Mir wurde befohlen die Menschen zu bekämpfen, bis diese bezeugen, dass es keinen Gott gibt außer Allah und das Muhammad (saw) der Gesandte Allah ist, das Gebet verrichten, die Zakat zahlen, und sollten dies tun, so soll ihr Blut und Besitz von mir geschützt sein, außer für das Recht für den Islam und ihre Rechenschaft ist bei Allah.“8
Dieses Hadith (mündliche Überlieferung vom Heiligen Propheten(saw)) wurde in Sahih Muslim unter dem Titel „bis diese bezeugen“ oder „bis diese sagen“ überliefert. Dieser kleine Unterschied betont, dass in Wirklichkeit der Heilige Prophet (saw) von Gott, dem Allmächtigen, beauftragt wurde, das den Kampf einzustellen sobald der Gegner irgendwie den Glauben an die Einheit Gottes ausdrückt. Jedoch wird dieses Hadith oft außerhalb seines Kontexts zitiert.
Die Regeln und Vorschriften des Kampfes im Islam sind im Heiligen Qur’an deutlich erklärt. Die eindeutige Regel, welche oft zitiert wird, lautet wie folgt: „Und kämpfet für Allahs Sache gegen jene, die euch bekämpfen, doch überschreitet das Maß nicht, denn Allah liebt nicht die Maßlosen.“ (2:191)
Erlaubnis zu kämpfen ist nur für defensiven Kampf gewährt, da Allah, der Allmächtige erklärt: „Erlaubnis (sich zu verteidigen) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah – und Allah hat fürwahr die Macht, ihnen zu helfen.“ (22:40)
Der Heilige Qur’an besagt weiter, dass Kriege gegen Angreifen beendet werden müssen, sobald sie mit den Kriegshandlungen aufhören: „Sind sie jedoch zum Frieden geneigt, so sei auch du ihm geneigt und vertraue auf Allah. Wahrlich, Er ist der Allhörende, der Allwissende. Wenn sie dich aber hintergehen wollen, so ist Allah fürwahr deine Genüge. Er hat dich gestärkt mit Seiner Hilfe und mit den Gläubigen.“ (8:62-63)
Demnach betont der koranische Vers folgendes, dass Kämpfen als Reaktion auf einen Angriff als Verteidigung gestattet ist.
Das Kämpfen sollte unverzüglich und ohne Bedingungen beendet werden, wenn der Feind Frieden oder Waffenstillstand anbietet, auch dann wenn seine Aufrichtigkeit zweifelhaft ist. „Bereuen sie aber und verrichten sie das Gebet und zahlen die Zakât, so sind sie eure Brüder im Glauben. Und Wir machen die Zeichen klar für ein wissendes Volk.“ (9:11)
Es scheint manchmal, als hätten einige Muslime gedacht, manche Ungläubige seien oberflächlich bereit den Islam anzunehmen, um eine Bestrafung ihrer Verbrechen zu umgehen oder dass es ein Zwang gäbe. Dies widerspricht aber den Prinzipien der Religionsfreiheit, welche im Islam bewahrt und beschützt werden wie es im Vers heißt: „Es gibt keinen Zwang in der Religion.“ (2:257)
Kurzum. Dieser Vers ist ein Kern der islamischen Lehre – es gibt keinen Zwang im Glauben. Die Schriften der ISIS und anderer extremistischen Gelehrten widersprechen der wahren islamischen Lehre und können niemals die wahren Lehren des Islams widerspiegeln.

Referenzen
1 Sheikh Abu Humam Bakr bin Abdul Aziz Al-athari, Tawheed and Jihad, https://www.tawhed.ws/FAQ/pr?qid=5449.
2 Collection of Fatwas and Articles of Ibn Baaz, Teil 8, S. 260.
3 Website of Islamweb, Fatwa no. 209560, http://m.islamweb.net/index.php?page=showfatwa&id=209560.
4 Al-Muhalla Bilaathaar, Ali Bin Ahmad Bin Saieed Bin Hazm, S.120.
5 Models of Seculars’ Distortions of the Holy Verses and Sunnah.
6 Permanent Committee for Scholarly Research and Issuing Fatwas.
7 Permanent Committee for Scholarly Research and Ifta.
8 Sahih Bukhari, Buch des Glaubens.10. Collection of Fatwas and Articles of Ibn Baaz, Part 8, 260.

Kommentar hinzufügen

Klicken Sie hier, um einen Kommentar zu posten

Aktuelle Freitagsansprache

Multimedia

Neueste Kommentare

  1. Sehr interessant! Schreiben Sie auch etwas über die Prügelstrafe in der Kindererziehung entsprechend der Islamischen Religion? Gewalt gegen Kinder dürfte…

  2. Mögen die Menschen aus der Geschichte endlich lernen, die Politiker ihre Verantwortung ernst nehmen und das Leben, das höchste Gut…

  3. Dieser Artikel müssten sich alle Politiker bei uns durchlesen und einmal durch das Herz gehen lassen bevor sie andere mit…

Archiv