Wirtschaft

Heutiges ‘Islamic Banking’ – In Zucker gehüllter Zins?

"Es wird gesagt, dass es ein islamisches Bankwesen gäbe, welches Gewinne und Verluste ausweisen würde […] und auch eine Art von versteckten Zins beinhaltet.“ Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba) , weltweites Oberhaupt der Ahmadiyya Muslim Jamaat

Ahmed Danyal Arif, Großbritannien

Beginnt die Fassade des vorgeblichen Islamische Banking bald zu bröckeln?

Beginnt die Fassade des vorgeblichen Islamischen Banking bald zu bröckeln?

In der Welt des “islamischen Finanzwesens” findet eine hitzige Debatte über die Art und Weise, wie verschiedene Arten von Verträgen interpretiert und eingesetzt werden, statt. Die islamische Finanzierung stützt sich in der Praxis anscheinend sehr auf Verträge, die Wucher oder Zinsen beinhalten. Die Argumente für und gegen die Verwendung von Tauschverträgen als Mittel zur Finanzierung sind in der Literatur nicht immer klar definiert. Lassen Sie uns daher die vorliegende Fragestellung klären, bevor wir das Thema vertiefen.

Zunächst einmal ist es ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass sich das Konzept des “riba” (das arabische Wort für Wucher) nur auf Zinsen im engeren Sinne bezieht. Aus islamischer Sicht ist die Festsetzung eines im Voraus festgelegten Zinssatzes für eine im Rahmen einer Transaktion geliehene Summe ein Zins, unabhängig davon, wie hoch der Prozentsatz ist. Zinsen werden unabhängig von der Höhe des Zinssatzes als wucherisch eingestuft. Im Islam wird der Begriff “Zins” etwas weiter gefasst, und das Wort “riba” schließt jede Transaktion ein, bei der der Gewinn garantiert ist1 . Das bedeutet, dass Zinsen psychologisch gesehen auf dem Wunsch beruhen, etwas für nichts zu bekommen. Er fördert den Müßiggang des Geldverleihers, und anstatt seinen Reichtum durch eigene Arbeit und harte Mühen zu vermehren, nimmt er anderen das weg, was sie im “Schweiße ihres Angesichts” verdient haben. Das zweite Element ist, dass der Islam die Verzinsung von Kapital verboten hat, weil er die Tür zur Anhäufung von Reichtum ohne Arbeit oder ohne Übernahme eines Risikos verschlossen hat. Die allgemeine Regel im Islam ist, dass derjenige, der einen Gewinn erzielen will, auch ein Risiko eingehen muss. Geld allein ist unfruchtbar und Risiko (oder Arbeit) ist die einzige Möglichkeit, Geld in Reichtum zu wandeln.

Unter islamischen Gelehrten herrscht auch Einigkeit darüber, dass eine Person, die ein Geschäft betreibt, die daraus resultierenden Gewinne mit einem Investor teilen darf, der das Geschäft finanziert. Der Investor und der Geschäftsmann vereinbaren vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit den Anteil am zukünftigen Gewinn, den sie jeweils teilen. Einige Kommentatoren argumentieren jedoch, dass die Gewinnbeteiligung nicht alle potenziellen Finanzierungsbedürfnisse in einer Volkswirtschaft befriedigt. Eine Person, die ein Haus kaufen möchte, kauft dieses Haus in der Regel, um darin zu wohnen und nicht, um einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Wie sollte ein Muslim also das Geld für den Kauf eines Hauses aufbringen, wenn dieses Haus niemals einen Gewinn abwirft, der mit einem Finanzier geteilt werden kann? Die Antwort lautet, dass der islamische Bankier einen Tauschvertrag wie “Murabaha” oder “bai bithaman ajil” (BBA – Verkauf mit aufgeschobener Zahlung) anstelle eines Investitionsvertrags verwenden soll.

Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass sich eine Privatperson an eine islamische Bank wendet, nachdem sie ein Haus gefunden hat, das sie von einem Bauunternehmer kaufen möchte. Die Bank erklärt sich bereit, das Haus im Namen der Privatperson vom Bauunternehmer zum Marktpreis von beispielsweise 300.000 € zu kaufen und verkauft es dann an die Privatperson zu einem Preis von 375.000 €, der in Raten von 15.000 € pro Jahr über fünfundzwanzig Jahre zu zahlen ist. Der “Aufschlag” von 75.000 € ist der Gewinn des Bankiers und kein Zins, argumentieren die islamischen Bankiers, die diese Technik anwenden. Die Bank handelt wie ein Händler. Sie kauft das Haus für 300.000 € und verkauft es für 375.000 €. Auf diese Weise wird ein Tauschvertrag verwendet, um dem Hauskäufer die erforderliche Finanzierung zu gewähren.

Zu den Vereinbarungen, die der Bankier im Rahmen eines Murabaha-Vertrags verlangt, gehört eine “Kaufzusage”. Dieses Versprechen wird der Bank von der Privatperson gegeben, bevor die Bank das Haus vom Bauträger kauft. Mit diesem Versprechen bestätigt die Person, dass sie das Haus zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft von der Bank kaufen wird. Mit diesem Versprechen im Besitz kauft die Bank das Haus vom Bauträger und verkauft es dann an die Privatperson weiter. Die Bank nimmt in der Regel eine Form der Sicherheit für die Rückzahlung der Raten, z.B. durch ein Pfandrecht, Grundschuld an dem Haus. Dabei handelt es sich um das bekannte Verfahren der Sicherheitenstellung (der Vermögenswert – in diesem Fall das Haus – der vom Kreditgeber als Sicherheit für das Darlehen akzeptiert wird), der es der Bank ermöglicht, das Haus zu verkaufen, um die ausstehenden Raten zurückzuzahlen, wenn die Person in Verzug gerät.

Bislang scheint es kaum einen praktischen oder qualitativen Unterschied zwischen den gewöhnlichen Murabaha einerseits und den zinsbasierten Finanzierungsformen andererseits zu geben. Die islamische Bank neigt dazu, das Haus zu belasten, genau wie zinsbasierte Banken, und wäre befugt, es im Falle des Ausfalls des Kreditnehmers zu verkaufen, genau wie zinsbasierte Banken. Auf diese Weise versuchen islamische Banken, den Erhalt ihres Zinsaufschlags in gleichem Maße zu garantieren, wie eine zinsbasierte Bank versuchen würde, ihre Zinskosten bei einem konventionellen Kredit zu garantieren.

Wenn eine im Voraus vereinbarte Rendite mit einem Kaufversprechen kombiniert wird, ergibt sich eine Situation, die in ihren praktischen Aspekten nicht von der Definition von “riba” zu unterscheiden ist. BBA und Murabaha-Verträge ermöglichen es islamischen Banken, mit konventionellen Banken auf dem Gebiet der zinsbasierten Kreditvergabe zu konkurrieren, die den Lebensnerv des Bankwesens darstellt. Dieser Wettbewerbserfolg wurde einfach dadurch erreicht, dass der Murabaha-Aufschlag an die vorherrschenden Zinssätze angepasst wurde. Infolgedessen sehen die Zahlungsströme der meisten islamischen Finanzierungsverträge nicht nur wie Zinsen aus, sondern sie werden auch auf dem gleichen Niveau wie die Marktzinsen festgelegt.

Nun ist es nach dem Islam natürlich durchaus zulässig, dass eine Privatperson das Haus für 300.000 € in bar von einem Bauunternehmer kauft und es mehr oder weniger sofort bewohnt. Alternativ könnte diese Person mit dem Bauherrn verhandeln, dass sie fünfundzwanzig Jahre lang Raten von 12.000 € pro Jahr zahlt. In diesem Fall wird derselbe Kaufpreis gezahlt, nämlich 300.000 €, aber über einen Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren und nicht in einer Summe im Voraus. Hier gibt es keine Zinsen. In beiden Fällen würde der Bauunternehmer seinen Gewinn machen, nämlich die Differenz zwischen den Baukosten des Hauses und dem Verkaufspreis von 300.000 €. Und in beiden Fällen würde die Person das Haus kaufen, um darin zu wohnen, und zwar auf der Grundlage eines Tauschvertrags, dessen Gültigkeit nur wenige Gelehrte in Frage stellen würden.

Stellen Sie sich nun vor, dass der Bauunternehmer das Haus für 300.000 € als Vorauszahlung, aber für 375.000 € als Ratenzahlung über fünfundzwanzig Jahre anbietet. Wenn sich der Käufer für die Option der Ratenzahlung entscheidet, stellen die zusätzlichen 75.000 € dann einen Zinsbetrag dar, den der Bauherr verlangt, oder nur einen weiteren Gewinn, den er zu erzielen versucht? Und wenn der Bauherr des Hauses diesen zusätzlichen Betrag für den Zahlungsaufschub verlangen kann, warum kann dann eine islamische Bank nicht dasselbe tun, wenn sie einen Vermögenswert kauft und ihn dann teurer weiterverkauft? Könnte es sein, dass die oben beschriebene Praxis im Islam tatsächlich zulässig ist? Man könnte meinen, dass die islamischen Gelehrten dem Laien erklären könnten, worin der Unterschied zwischen Handel und Wucher wirklich besteht. Doch selbst die Gelehrten sind sich in einigen der entscheidenden Fragen uneins. Vielleicht liegt es daran, dass es nur wenige Gelehrte gibt, die ein detailliertes Verständnis des modernen Finanzwesens haben, so dass es oft keine klare Anleitung gibt.

Der Heilige Qur’an ist jedoch kristallklar, was den Unterschied zwischen den beiden angeht – Handel ist kein Wucher. Wenn es in Vers 276 der zweiten Sura heißt: “(…) sie sagen: “Handel ist gleich Zinsnehmen”(…)” dann wird damit das Lieblingsargument der Zinsbefürworter wiedergegeben. Mit anderen Worten: Sie sagen, der Zins sei nichts anderes als eine Form des Handels. Genauso wie man im Handel Geld investiert, um es zu vermehren, tut man dies auch, wenn man Geld gegen Zinsen verleiht. Aber wenn man genauer nachdenkt, stellt man fest, dass es einen großen Unterschied zwischen den beiden gibt. Im Qur’an heißt es dazu: “während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat.” In der Tat ist der Handel erlaubt, da er nicht nur mit Kapital betrieben wird, sondern auch Arbeit erfordert, so dass Gewinn und Verlust von jeder Partei geteilt werden müssen. Im Zusammenhang mit dem Handel ist das Risiko die Möglichkeit, dass die von Ihnen gewählten Investitionen nicht das erwartete Ergebnis liefern können. Das kann bedeuten, dass die Rendite geringer ausfällt als erwartet, oder dass man seine ursprüngliche Investition verliert – und bei bestimmten Formen des Handels kann es sogar einen Verlust bedeuten, der die Einlage übersteigt, wenn niemand bereit ist, das Produkt oder die Dienstleistung des Händlers zu kaufen.

Einige argumentieren, dass, wenn die heutige Murabaha tatsächlich eine Form von Zinsen ist, eine große Anzahl muslimischer Ladenbesitzer dafür verurteilt werden sollte, dass sie Zinsen in Höhe von 50 % verlangen, wenn sie ihre Waren an Kunden mit einem Aufschlag von 50 % verkaufen. Bei einem modernen Murabaha– oder BBA-Vertrag erklärt sich der Bankier jedoch bereit, seinem Kunden Waren zu verkaufen, bevor er sie von einem Lieferanten kauft (dies ist natürlich der Zweck des Kaufversprechens). Ein Tante-Emma-Laden-Händler hingegen verpflichtet sich, einem Kunden Waren zu verkaufen, nachdem er diese von einem Lieferanten gekauft hat. Der Tante-Emma-Laden-Händler geht also das Risiko ein, dass niemand seine Waren kaufen wird. Islamische Banker gehen dieses Risiko nicht ein. Im gegenwärtigen theoretischen Vakuum des islamischen Finanzwesens werden die Begriffe “Murabaha” und “BBA” oft als Etiketten verwendet, um konventionelle Bankdienstleistungen zu vermarkten.

Wenn ein Bankier versucht, den Erhalt eines im Voraus vereinbarten Aufschlags zu garantieren, indem er dem Käufer Kaufversprechen und andere vertragliche Verpflichtungen auferlegt, ist das gleichbedeutend mit “riba”. Wenn diese Techniken angewandt werden, kann man zumindest sagen, dass der islamische Bankier in den Bereich des “Zweifelhaften” eintritt. Dieser Aspekt ist auch deshalb wichtig, weil die letzten Verse (276 ff.) des zweiten Kapitels des Heiligen Qur’an gegen Ende des Lebens des Heiligen Propheten MuhammadSAW offenbart wurden, und es wird berichtet, dass der Zweite Kalif des Islam, Hadhrat Umar ibn al-KhattabRA sagte: “Das letzte, was offenbart wurde, war der Vers über den Wucher, aber der GesandteSAW Allahs starb, bevor er ihn uns erklärt hatte. Also gebt den Wucher (riba) und die zweifelhaften Dinge auf.”2

Der Erbauer unseres Hauses berechnet einen Preis, den er je nach Marktlage frei festlegen kann. Er kann diesen Preis auf jede Art und Weise verlangen, die er für angemessen hält, entweder in bar im Voraus oder in Ratenzahlung. Wenn sein Preis zu hoch ist, kann er ihn senken, damit sich ein williger Käufer findet. Die Differenz zwischen den Kosten des Bauherrn und seinem Verkaufspreis ist dann sein Gewinn. Wenn der Bauunternehmer jedoch seinen Preis als Ausgleich für einen verspäteten Zahlungseingang erhöhen will, versucht er nun, durch den Zeitablauf zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Kurz gesagt, er verlangt einen Gewinn aus dem Warten, “riba al-nasia”. Dieser “Wartegewinn” kommt denjenigen zugute, die bei einer Bank einzahlen (mit anderen Worten: der Bank Geld leihen). Die Bank wiederum verleiht dieses Geld an ihre Kreditnehmer und die Kreditnehmer zahlen Zinsen an die Bank zurück. Je eher unser Bauherr der Bank sein Geld leiht, desto eher erhält er seinen Anteil an diesen Zinsen. Im Islam darf der Bauherr nicht auf diese Weise von den Kreditnehmern profitieren. Warum sollte ihm das also erlaubt sein, wenn die Bank außen vor gelassen wird?

Wenn der Bauherr dem Käufer des Hauses einen Zahlungsaufschub gewährt, steht der Käufer beim Bauherrn genauso in der Schuld, wie er es bei der Bank getan hätte. Und so wie die Bank mehr Gegenleistung verlangt, als sie gibt, tut dies auch der Bauherr. “Mein Preis ist 300.000 €”, sagt der Bauunternehmer, “aber wenn Sie mich jetzt nicht bezahlen können, nehmen Sie das Haus und bezahlen Sie mir 375.000 € später”. Dies ist die Sprache des Wuchers, nicht des Handels.

Um aus dem islamischen Bankwesen mehr zu machen als nur ein konventionelles Bankwesen mit anderen Bezeichnungen, müssen muslimische Banker zunächst die Geschichte des Bankwesens im Westen studieren und verstehen. Echtes islamisches Bankwesen hat einen Sinn, der weit über die banalen Mechanismen der Gewinnbeteiligung hinausgeht. Es würde bis in das Herz des Geldsystems reichen. Der Versuch, das konventionelle System zu kopieren, um zu “konkurrieren”, ist eines der am wenigsten hilfreichen Dinge, die ein islamischer Banker tun kann. Der Islam lehrt nicht, den Wucher zu überwinden, indem man mit dem Wucherer in seinem eigenen Spiel konkurriert. Dieser Ansatz wird zu einem Kompromiss in der Frage des Wuchers führen, das Schicksal, das schließlich das Christentum ereilte.

Aus dem Englischen übersetzt von Manan Wagishauser

Über den Autor: Ahmed Danyal Arif ist ein französischer Wirtschaftswissenschaftler und arbeitet derzeit in London. Er hat einen Master-Abschluss in Wirtschaft und Politik. Nachdem er für die französische Steuerverwaltung gearbeitet hatte, veröffentlichte er zwei Bücher auf Französisch: Islam & Kapitalismus: For an Economic Justice (2016) und Economic History of the Islamic World: From Pre-Islamic Arabia to the Umayyad Dynasty (2019). Derzeit ist er Redakteur für den Bereich Wirtschaft in The Review of Religions.

Quellenangaben:
[1] Hadhrat Mirza Bashirudin Mahmud AhmadRA , (2013 edition), The Economic System of Islam, Islam International Publications Ltd, Farnham, p. 54.
[2] Sunan Ibn Majah, The Chapters on Business Transactions, no. 2276: https://sunnah.com/ibnmajah:2276.

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