Einmal kam ein Mann zum Heiligen ProphetenSAW und sagte: »Ich habe mich des Ehebruchs schuldig gemacht.«1 Nachdem der Heilige ProphetSAW des Mannes Bekenntnis gehört hatte, wendete er sich von ihm ab und beschäftigte sich mit etwas anderem. Er wollte damit andeuten, dass das rechte Hilfsmittel in diesem Falle Reue und nicht öffentliches Bekenntnis sei. Doch der Mann begriff das nicht und weil er dachte, der ProphetSAW hätte ihn nicht gehört, stellte er sich wieder vor ihm auf und sprach ihn an und wiederholte sein Bekenntnis. Der Heilige ProphetSAW wendete sich wieder ab, doch der Mann folgte ihm wieder und wiederholte sein Bekenntnis noch einmal. Als er dies vier Mal getan hatte, sagte der ProphetSAW:
»Ich wünschte, dass dieser Mann seine Sünde nicht bekannt hätte, bis Gott Seinen Willen ihm gegenüber zu erkennen gegeben hat, doch da er inzwischen vier Mal sein Bekenntnis wiederholt hat, bin ich gezwungen, Schritte gegen ihn zu unternehmen.« (Tirmidhi)
Dann fügte er hinzu:
»Dieser Mann hat für sich selbst bekannt und ist nicht von der betreffenden Frau angeklagt worden. Die Frau sollte befragt werden, und wenn sie ihre Schuld ableugnet, soll sie nicht weiter belästigt werden und nur dieser Mann soll seinem Bekenntnis entsprechend bestraft werden; doch wenn sie bekennt, soll sie auch bestraft werden.«
Es war die Praxis des ProphetenSAW, in Angelegenheiten, zu denen der Qur’an keine Hinweise gegeben hatte, dem Gesetz der Torah zu folgen, und da die Torah vorschreibt, dass ein Ehebrecher zu Tode gesteinigt werden soll, so verkündete er die Strafe für diesen Mann dementsprechend. Als die Strafe ausgeführt werden sollte, versuchte der Mann wegzulaufen, doch die Leute verfolgten ihn und führten die Strafe an ihm aus. Als der ProphetSAW davon erfuhr, missbilligte er es. Er sagte, dass der Mann entsprechend seines eigenen Bekenntnisses bestraft worden war. Sein Versuch, wegzulaufen, war eigentlich ein Widerruf seines Bekenntnisses und danach hätte die Strafe nicht an ihm ausgeführt werden dürfen, die lediglich aufgrund seines Bekenntnisses über ihn verhängt worden war. Der ProphetSAW legte fest, dass das Gesetz sich nur mit offenbaren Straftaten befassen sollte.
1 Dies ist, wenn es durch eindeutige Beweise belegt ist, unter islamischem Recht ein strafbares Vergehen.
Referenz
Hadhrat Mirza Bashiruddin Mahmud AhmadRA: MuhammadSAW – das Leben des Heiligen Propheten. S. 352 f.
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