Aktuelle und soziale Themen

Rollenverteilung im Islam

Berufstätigkeit zugunsten der Frau oder eine Ungleichberechtigung?

Von Tanzeela Khalid

Die Rollenverteilung ist seither ein heiß diskutiertes Thema, welches in den Medien insbesondere in Zeiten von Corona neu aufgerollt wird. Auch die WDR-Dokumentation »Mama im Stress« greift u. a. die Thematik der psychischen Belastung der Frau auf. Die Frauen versuchen hierbei ihre Rolle als Mutter, Ehefrau, Angestellte, etc. zur vollsten Zufriedenheit auszuführen. Muss eine Frau alle Bereiche übernehmen? Welche Rechte stehen ihr zu? Wann sprechen wir über Gleichheit und über Ungleichheit?

Im Heiligen Qur’an heißt es diesbezüglich in der Sure 4, Vers 33:

Und begehrt nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst, und die Frauen sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst. Und bittet Allah um seine Huld. Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen.

Der Verdienst beruht auf die unterschiedlichen Funktionen im Alltag, gemäß der Natur der Frau und des Mannes. Nach der islamischen Lehre sind alle Menschen, ob Mann oder Frau gleichgestellt. Sie sind gleichwertig. 

Diesen Aspekt erläuternd sagte Hadhrat Mirza Masroor AhmadABA, der Fünfte Kalif der Ahamdiyya Muslim Jamaat:

In Angelegenheiten, in denen Gleichheit zwischen Männern und Frauen notwendig ist, hat Gott den Frauen ihre Rechte bereits Selbst zuerkannt. Allah der Allmächtige gibt Männern wie Frauen den gleichen Lohn für die Taten.

Ansprache vom 03. September 2016 auf der Jalsa Salana (Jahresversammlung) in Karlsruhe

Damit das gesellschaftliche Zusammenleben optimal funktionieren kann, sind jedoch ihre Pflichten und Aufgaben unterschiedlich verteilt. Das Ziel hierbei ist, dass ein harmonisches Miteinander bzw. eine friedliche Atmosphäre im familiären Umfeld erhalten bleibt und die Kinder bestmöglich erzogen werden können, da die Kinder von heute, die Gesellschaft von morgen prägen. Diese Kinder werden nur das weitergeben können, was sie an Zuneigung und Liebe selbst erfahren konnten. Immer und immer hört man in den Medien von der Gleichberechtigung der Frau. Immer ist die Rede von Ungleichheit. Wie ungerecht und ungleich doch die muslimischen Frauen behandelt werden!

Hier eine kurze Frage! Kann man sich als Mutter von der Erzieherrolle und von den Pflichten, die man für ein Kind hat, welches man zur Welt gebracht hat, zurückziehen? Unabhängig davon, ob man eine Muslima ist. Alle vernünftigen Mütter, ob berufstätig oder nicht, würden diese Frage verneinen. Man kann als Elternteil, vor allem aber als Mutter diese Pflicht nicht vernachlässigen. Entweder man sorgt sich für die Kinder, sodass sie wohlbehütet aufwachsen können und ein gesundes Bindungsverhalten aufweisen, oder man vernachlässigt sie. Eine andere Option gibt es nicht und einer von den Eltern muss diese Rolle übernehmen. Am besten gemeinsam, jedoch ist klar, dass einer hierfür viel mehr investieren muss und das ist in den meisten Fällen die Mutter, was in der WDR-Dokumentation noch einmal unterstrichen wird. Die Frauen versuchen hierbei ihre Rolle als Mutter, Ehefrau, Angestellte, etc. zur vollsten Zufriedenheit auszuführen, jedoch wird deutlich, dass die psychische Belastung bei all den Müttern sehr hoch ist.

Im Gegensatz zu den Frauen verpflichtet der Islam die Männer hierzu, sich für das finanzielle Wohl der gesamten Familie zu sorgen. Für die Frau dagegen wurden andere Prioritäten gesetzt. Es ist die Rede von den Pflichten, die priorisiert werden sollen. Keineswegs wird hier die Frau zu etwas gezwungen. Mit den Pflichten ist keineswegs gemeint, dass eine Frau nur hinter einem Herd zu stehen hat. Wenn sie ihrer Pflicht der Erziehung bestmöglich nachgeht und zusätzlich die Belastung für sich tragen kann, berufstätig zu sein, ist dies keineswegs verboten, sofern sie hierdurch nicht psychisch belastet wird und diese Belastung sich nicht negativ auf die Familie bzw. auf die Kinder auswirkt.

Nun würden hier viele den Vorwurf machen, »ja, aber in unserer westlichen Gesellschaft dürfen beide Geschlechter gleichermaßen Karriere machen und arbeiten.« Von dürfen ist hier aber nicht die Rede. Das darf auch eine muslimische Frau. Hier geht es darum, dass die psychische Belastung für die Frau als Mutter, Ehefrau, Hausfrau, Angestellte zu groß ist. Dieses Ausmaß an psychischer Belastung ist vor allem wegen der aktuellen Corona-Lage verstärkt zum Vorschein gekommen, davor hat man eher weniger davon gesprochen und man war stolz, wie gleichberechtigt doch die westliche Gesellschaft funktioniert.

Es gibt aktuelle Studien, die bestätigten, dass die Frauen in dieser Zeit im Vergleich zu den Männern viel mehr belastet sind, da sie als Mutter, Ehefrau, Hausfrau, Berufstätige viel mehr Sachen unter einen Hut bringen müssen und viel mehr leisten müssen, als die Männer. Vor einigen Tagen habe ich die bereits erwähnte WDR Doku (»Mama im Stress«) gesehen, in der dieser Inhalt thematisiert wurde, dass die Corona-Pandemie vor allem für die Frauen eine zusätzliche Belastung darstellt, sodass sogar die Ärzte Alarm schlagen.

Wenn die Frauen am Limit sind und dieser Druck zu psychischen Belastungen führt, wie sollen sie dann all ihren Aufgaben gerecht werden. Kein guter Arbeitgeber möchte psychisch angeschlagene Frauen anstellen, da das Resultat kein gutes sein kann. Kein Kind möchte einen psychisch angeschlagenen Elternteil, da dies negativ auf die Kindeserziehung wirkt und im schlimmsten Fall zu Deprivationsverhalten führen kann. Die islamische Lehre hat in ihren Geboten immer einen tiefsinnigen Grund. Der Islam gibt der Frau das Recht, indem die islamische Lehre ihr keineswegs verbietet, Karriere zu machen oder berufstätig zu werden. Jedoch liegt der Hintergrund darin, die Frau vor dieser zusätzlichen Belastung zu schützen und vor den Folgen dieser psychischen Belastung die Kinder und die Familie zu schützen. 

Diesbezüglich stellte Hadhrat Mirza Masroor AhmadABA in seiner Ansprache an die Frauen vom 03. September 2016 auf der Jalsa Salana (Jahresversammlung) in Karlsruhe klar:

Auch in Sachen der Bildung gilt Chancengleichheit und genauso in vielen anderen lebensnotwendigen Bereichen hat Gott das Recht auf Gleichheit vorgesehen. Aber wenn es um die Erziehung der Kinder geht, um den Schutz und Erhalt der kommenden Generationen, um das Einhauchen des Geistes für die Etablierung des wahren Rechtssystems, hat Gott für die Erfüllung dieser Aufgaben die notwendige Verantwortung auf die Schultern der Frauen gelegt.

Die Kinder von heute prägen die zukünftige Gesellschaft und Kultur und um eine vorbildhafte und harmonische Gesellschaft in der Zukunft zu schaffen, muss in das Kindeswohl investiert werden und dieses Investieren braucht auch einen Investor – wer kann diese Aufgabe denn besser handhaben als die Eltern bzw. die Mutter selbst. Genau dieses Problem wird in der islamischen Lehre auf so einer schönen Art und Weise gelöst, falls die Frau es managen kann, ohne zusätzliche Belastungen berufstätig zu sein und ihre Pflichten nachzugehen und sicherlich gibt es derartige Beispiele, so dürfen sie es. Es ist ihr lediglich nicht als Pflicht aufgezwungen sich um die Finanzen zu kümmern. Da die Frau, wie die aktuellen Untersuchungen zeigen, hierdurch aber zusätzlich belastet wird bzw. werden kann, wurde der Mann in erster Linie dazu verpflichtet die Familie finanziell abzusichern und es wurde der Frau somit die Erleichterung bzw. die Option gegeben, ohne eine großartige Diskussion, sich von dieser Tätigkeit freizustellen.

Ist diese Regelung zu Gunsten der Frau oder eine Ungleichberechtigung? Wie bitte schön kann hier noch von Ungleichberechtigung der Frau die Rede sein! Schlussfolgernd muss angemerkt werden, dass alle Regularitäten nicht zwangsläufig mit »Ungleichheit« gleichgesetzt werden müssen. Der Islam sieht in all seinen Regularitäten die Entlastung und Selbstbestimmung der Frau als höchste Priorität.

Über die Autorin: Tanzeela Khalid ist Erziehungswissenschaftlerin und Germanistin.

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