Ahmadiyya

Apartheid der Ahmadis in Pakistan, Teil 1/2

Ein Vortrag von Mujeeb ur Rahman, Advocate Harvard Law School Cambridge, Massachusetts, USA (Aus dem Englischen von Mubashar Cheema) Einleitende Worte durch den Moderator Amjad Mahmood KhanIch fühle mich geehrt und privilegiert, Ihnen unseren Hauptredner, Herrn Mujeeb-ur-Rahman vorzustellen. Aber um Herrn Rahmans Hintergrund und seine Errungenschaften im Kontext verstehen zu können, muss ich zunächst kurz […]

Ein Vortrag von Mujeeb ur Rahman, Advocate Harvard Law School
Cambridge, Massachusetts, USA
(Aus dem Englischen von Mubashar Cheema)

Einleitende Worte durch den Moderator Amjad Mahmood Khan
Ich fühle mich geehrt und privilegiert, Ihnen unseren Hauptredner, Herrn Mujeeb-ur-Rahman vorzustellen.
Aber um Herrn Rahmans Hintergrund und seine Errungenschaften im Kontext verstehen zu können, muss ich zunächst kurz skizzieren, wer die Ahmadis sind und wie sich die Verfolgung darstellt.
Die Ahmadiyya Muslim Gemeinde wurde im Jahre 1889 als Reformbewegung im Islam gegründet. Ahmadi Muslime glauben an die Kalima (das Glaubensbekenntnis) und sie identifizieren sich als Muslime und bekennen dies. Der fundamentale, ideologische Unterschied zwischen der Mainstream-Sunni-Muslim-Mehrheit und der Ahmadiyya Muslim Jamaat liegt in der Erkenntnis des Mahdis (Reformer) und des Massih (Messias) im Islam. Ahmadi Muslime glauben, dass ihr Gründer, Mirza Ghulam Ahmad (as), diese beiden Rollen innehatte.
Die Ahmadiyya Muslim Gemeinde ist heute unter den am meist verfolgten muslimischen Gruppierungen in der Welt. Das US-Außenministerium, die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit und dutzende Menschenrechtsorganisationen haben die systematische Verfolgung der Ahmadi Muslime durch religiöse Extremisten und staatlichen Institutionen dokumentiert, die in zahlreichen Ländern der Erde präsent ist, wie in Pakistan, Indien, Bangladesch, Kasachstan, Kirgistan, Indonesien, Saudi-Arabien, Ägypten, Libyen und Syrien.

Heute wird Herr Rahman sich auf Pakistan fokussieren, was sich als besonders verstörende Fallstudie in Bezug auf religiöse Intoleranz aufweist.
Obwohl die genaue Anzahl schwer abzuschätzen ist, schreiben manche Forscher und Experten, dass mehrere Millionen Ahmadis in Pakistan leben. Wie gesagt, Ahmadi Muslime identifizieren sich als Muslime und bekennen, Muslime zu sein, aber ihr Gaube ist irrelevant unter dem Gesetz. Dies liegt daran, dass Pakistan das einzige islamische Land der Erde ist, das in seiner Verfassung genau definiert, wer ein Muslim ist und wer nicht (Artikel 260). Der zweite Zusatzartikel der pakistanischen Verfassung ist vor genau 40 Jahren, 1974 verabschiedet, besagt:
“Eine Person, die nicht an die absolute Finalität der Prophetie Muhammads (saw) glaubt, den letzten aller Propheten, oder behauptet, ein Prophet nach Muhammad (saw) zu sein, in jeglicher Hinsicht, wörtlich, bildlich o.ä., oder an einen Anspruchsteller als Prophet oder Religiösen Reformer glaubt, ist kein Muslim im Sinne der Verfassung oder des Gesetzes.”
Dieser Zusatzartikel beraubt einen Ahmadi Muslim seines Rechts, sich als Muslim zu identifizieren.
Wie auch die internationale Gesellschaft gut dokumentiert hat, benutzt Pakistan seit 1984 das Strafrecht, um Blasphemie zu verbieten und zu bestrafen. Blasphemie in Pakistan bezieht sich sehr allgemein auf jegliche gesprochene oder geschriebene Wiedergabe, die direkt oder indirekt die religiösen Gefühle der Muslime verletzt. Fünf der derzeitigen Strafrechtsgesetze stellen Blasphemie unter Strafe. Diese werden kollektiv als die „Anti-Blasphemie-Gesetze“ Pakistans bezeichnet.
Über 30 Jahre hinweg sind mehrere tausend Personen unter diesen Gesetzen verhaftet worden. Darunter waren Muslime (Sunniten, Schiiten, Ahmadis), Christen und Hindus. Deren Verbrechen reichen vom Tragen islamischer Aufschriften auf T-Shirts über die Planung einer Moschee, zum Drucken von Hochzeitseinladungen mit koranischen Versen, oder bis hin zum Senden von Textnachrichten, die als islamkritisch aufgefasst würden. Die Strafen dafür reichen von Geldbußen über unbestimmtem oder lebenslangem Freiheitsentzug bis hin zur Todesstrafe. Obwohl bis zum heutigen Datum niemand in Pakistan aufgrund von Blasphemie hingerichtet wurde, sind mehrere Dutzend durch Gewaltmobs getötet worden, die zuvor für Blasphemie verhaftet worden waren.
Das bekannteste der Anti-Blasphemie-Gesetze Pakistans ist ein Gesetz mit 50 Wörtern, Section 295-C genannt:
“Wer auch immer durch Wort, Schrift oder jeglicher sichtbaren Wiedergabe, oder irgendeiner Zurechnung, Anspielung, Andeutung, direkter oder indirekter Art, den heiligen Namen des Heiligen Propheten Muhammad (saw) verschmäht, ist mit dem Tode zu bestrafen, oder mit lebenslangem Freiheitsentzug, und ist mit Geldbuße zu belegen.”
Aufgrund dieser bemerkenswert allgemeinen Sprache kann praktisch jeder eine Anzeige wegen Blasphemie gegen irgendjemanden erstatten, und der Beschuldigte könnte dafür die höchste Kapitalstrafe erhalten.
Die pakistanischen Anti-Blasphemie-Gesetze haben die Existenz der Ahmadi Muslime essentiell kriminalisiert. Zwei der fünf Anti-Blasphemie-Gesetze zielen explizit und namentlich auf die Aktivitäten der Ahmadi Muslime ab. Diese beiden Gesetze sind Teil der sogenannten Martial Law Ordinance XX, die das pakistanische Strafrecht und die Press Publication Ordinance Sections 298-B und 298-C ergänzen. Aus Angst davor, angezeigt zu werden, sich „direkt oder indirekt als Muslim“ ausgegeben zu haben, können Ahmadi Muslime nicht ihren Glauben bezeugen, weder in Wort noch in Schrift. Die fgPakistanische Polizei hat Ahmadi Übersetzungen des Korans vernichtet und Ahmadi Publikationen verboten, den Gebrauch von islamischer Terminologie auf Ahmadi Hochzeitseinladungen, das Verrichten des Totengebets und die Aufschrift der Kalima (Glaubensbekenntnis eines Muslims) auf Grabsteinen untersagt. Darüber hinaus ist den Ahmadis nach Ordinance XX verboten, ihren Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen, diesen zu verkünden, Moscheen zu bauen oder den Gebetsruf zu rufen. Kurzum, jeglicher öffentliche Akt der Religionsausübung und der Verkündung durch einen Ahmadi Muslim kann als Strafdelikt aufgefasst werden und mit Geldstrafe, Freiheitsentzug oder Tod bestraft werden.
Natürlicherweise haben die Minderheiten in Pakistan die Rechtmäßigkeit der Anti-Blasphemie-Gesetze nach Artikel 20 (Grundrecht auf Religionsfreiheit) der Pakistanischen Verfassung in Frage gestellt, nachdem man jahrelang unter diese Gesetze gelitten hat. Leider haben diese Anti-Blasphemie-Gesetze jeglicher Anfechtung standgehalten.

Im Jahr 1984, kurz nachdem Präsident Zia-ul-Haq die Ordinance XX einsetzte, wurde das höchste religiöse Gericht Pakistans, Federal Shariat Court, beauftragt, zu prüfen, ob die Ordinance XX gegen die Lehren des Korans und der Praxis des Heiligen Propheten Muhammad (saw) verstöße. Der Fall war Mujeeb-ur-Rehman gegen Regierung Pakistans und Herr Rahman war der Beschwerdeführer und leitende Anwalt. Das Gericht hat die Gültigkeit der Ordinance XX bestätigt und geurteilt, dass die Regierung in ihrer Autorität richtig gehandelt habe, die Ahmadi Muslime zu Nicht-Muslimen zu erklären. Ordinance XX würde nur verhindern, dass die Ahmadi Muslime sich als Muslime ausgäben, so das Gericht.
Am 3. Juli 1993 hat das Supreme Court von Pakistan acht Einsprüche abgewiesen, die durch verhaftete Ahmadi Muslime unter Ordinance XX und Section 295-C vorgebracht wurden. Die Kollektivbeschwerde in dem Fall, Zaheeruddin gegen den Staat, war, dass die 1984er-Ordinance XX die Grundrechte der religiösen Minderheiten verletzten. Das Gericht lehnte die Anträge mit zwei Hauptargumenten ab. Erstens, das Gericht sieht in der Religionsausübung der Ahmadi Muslime, wie friedlich diese auch seien, eine Beleidigung der Sunni-Mehrheit in Pakistan und, um Recht und Ordnung im Land zu wahren, muss der Staat die Religionsausübung der Ahmadi Muslime kontrollieren und einschränken. Zweitens, durch die Erklärung zu Nicht-Muslimen, könnten die Ahmadi Muslime keine islamische Terminologie öffentlich benutzen, ohne dabei Gesellschafts- und Markenrecht zu verletzen. Pakistan habe, so das Gericht, das Recht, die Erhabenheit der islamischen Terminologie zu schützen und den Gebrauch von islamischer Terminologie durch Nicht-Muslime zu unterbinden. Das Gericht habe auf die Heiligkeit der religiösen Terminologie unter der Shari’a hingewiesen. Die Gerichtsentscheidung zum Fall Zaheeruddin hat die Anti-Ahmadi-Verordnung weiter verankert und der Regierung die Macht gegeben, die Religionsausübung der Ahmadi Muslime nach Belieben als Blasphemie abzustrafen.
Im Lichte dieser beiden Gerichtsentscheidungen der höchsten Gerichte in Pakistan, bleiben Pakistans Anti-Blasphemie-Gesetze legale, staatlich anerkannte Instrumente, um religiöse Minderheiten zu verfolgen, besonders die Ahmadi Muslime.
Als Folge des derzeitigen Rechtssystems, welches Ahmadi Aktivitäten kriminalisiert, sind Ahmadi Muslime schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.

Ich hatte die Möglichkeit, vor dem U.S. House of Representatives über diese Einschnitte auszusagen. Erlauben Sie mir ein paar augenöffnende Statistiken darzulegen:
Mehrere Hundert Ahmadi Muslime sind seit der Gründung Pakistans ermordet worden. Die letzten vier Jahre sind besonders grausam gewesen, mit gezielten Anschlägen auf Frauen, mehreren Mitgliedern einer Familie und Ahmadi-Muslimischen Ärzten, Juristen, Gelehrten, Geschäftsleuten und Lehrern. Darunter sind auch einige amerikanische Staatsbürger, die getötet wurde, einschließlich ein vor kurzem getöteten Arzt. Allein in 2010 sind 99 Ahmadi Muslime in Pakistan umgebracht worden – das blutigste Jahr für die Gemeinde überhaupt. Am 28. Mai 2010 ereignete sich ein Anschlag in Lahore mit 86 getöteten und hunderten Verletzten Ahmadi Muslimen – einer der größten Terroranschläge in der Geschichte Pakistans.
Seit 1974 wurde jeder Ahmadi, Mann, Frau, Kind, gegen die eigene Überzeugung, durch eine Verfassungsänderung zu Nicht-Muslimen deklaiert.

Seit 1985 können Millionen von Ahmadi Muslime laut Gesetz bei den nationalen und provinzialen Wahlen nicht frei wählen, und seit 2002 sind Ahmadi Muslime als einzige Religionsgemeinschaft von der allgemeinen Wählerliste ausgeschlossen. Ahmadi Muslime können nur wählen, wenn sie (1) sich selbst zu Nicht-Muslimen erklären, (2) bekennen, dass der Gründer der Ahmadiyya Muslim Gemeinde ein Lügner sei, und (3) sich auf eine Zusatzliste setzen lassen.
Bis zum heutigen Tag sind 3943 Fälle gegen Ahmadi Muslime unter Pakistans Anti-Blasphemie-Gesetze registriert worden. Damit fallen 40% aller Verhaftungen unter Pakistans Anti-Blasphemie-Gesetzen auf Ahmadi Muslime.
Bis zum heutigen Tag haben die Behörden etwa 90 Ahmadi Muslim Moscheen entweder in Brand gesteckt, zwangsenteignet, geschlossen oder den Bau verboten. Sie haben auch mindestens 41 Beerdigungen von Ahmadi Muslimen verboten und mindestens 28 Gräber von Ahmadi Muslimen nach der Beerdigung exhumiert.
Basierend auf meinen Studien und meiner Verfechtung in dieser Sache, habe ich folgende Formen der Verfolgung ausmachen können:
Die Polizei auf provinzialer und lokaler Ebene versagen regelmäßig den wehrlosen Ahmadi Muslime adequaten Schutz und Schutzmaßnahmen zugeben, obwohl sie rechtzeitig genügend Warnungen vor bevorstehenden Drohungen erhalten. In manchen Extremfällen ist auch die Polizei an der Verfolgung, Folter und Mord von Ahmadi Muslimen beteiligt.
Berufstätige Ahmadi Muslime, vor allem Ärzte, Juristen und Lehrer sind in besonderer Weise Ziel von extremistischen Terrorgruppen.
Die Täter von tödlichen Attacken auf Ahmadi Muslime werden selten gefasst und für ihre Verbrechen angeklagt, in manchen Fällen dürfen sie straffrei handeln oder erhalten sogar rechtlichen Schutz.
Alberne Blasphemie-Anzeigen werden regelmäßig gegen Ahmadi Muslime erstattet, um Privatfehden und Geschäftsrivalitäten auszutragen.
Mit diesem Hintergrund und Kontext, erlauben Sie mir nun, unseren Hauptredner, Herrn Mujeeb Ur Rahman vorzustellen.
Herr Rahman ist einer von Pakistans bekanntesten Juristen und ein bekannter islamischer Gelehrter und Autor. Er ist ein leitender Anwalt des pakistanischen Supreme Courts (Verfassungsgerichts) und Gründer einer eigenen Kanzlei in Rawalpindi. Herr Rahman erlangte seinen Abschluss an der Punjab-Universität in Jahre 1957 und erlangte 1961 seinen LL.B. an der Universität zu Karachi.

In über 53 Jahren hat Herr Rahman hunderte Fälle bestritten, darunter auch Dutzende vor Pakistans Supreme Court.
Herr Rahman hat den Großteil seiner juristischen Karriere dem Recht auf Religionsfreiheit gewidmet und wird zu Recht auch der Thurgood Marshall (Ein bekannter afro-amerikanischer Jurist und Richter) von Pakistan genannt. Er hat hunderte Fälle von Ahmadi Muslimen verteidigt, die aufgrund der Anti-Blasphemie-Gesetze verhaftet wurden, besonders im Fall „Zaheeruddin“, wo fünf Ahmadis aufgrund des öffentlichen Bekenntnisses, Muslime zu sein, unter Ordinance XX verhaftet wurden, die spezifisch auf Ahmadi Muslime abzielt. Herr Rahman argumentierte, dass die Begründung der Anklage entgegen der in der pakistanischen Verfassung garantierten Religionsfreiheit stehe, diskriminierend und sehr vage sei.
In der judikativen Geschichte Pakistans ist der Fall „Zaheeruddin“ zu einem bahnbrechenden Urteil geworden, und dessen Auswirkungen auf die Rolle der Religion auf dem pakistanischen Staat und Gesellschaft wahrscheinlich am besten verglichen werden können mit dem Fall „Plessy gegen Ferguson“ hier in USA, und dessen Einfluss auf die Beziehung zwischen Rassen und dem Gesetz in den Vereinigten Staaten.
In den vergangenen Jahren hat er auch als leitender Staatsanwalt in der Anklage gegen einen der Drahtzieher eines Selbstmordanschlags von 2003, auf den damaligen Chief Executive Pakistans, General Parvez Musharraf, gedient.
Gewiss, Herr Rahmans Expertise umfasst alle Bereiche des Rechts: Pakistanisch Verfassung, Öffentliches-, Zivil-, Straf-, Militär-, und sogar Islamisches Recht und Rechtsprechung.

Rede von Herrn Mujeeb-ur-Rehman
Werte Damen und Herren, Mitglieder der Akademie und Studenten der Harvard Law School, es ist in der Tat eine große Freude und ein großes Privileg, hier zu sein. Ich habe bisher noch nie an einer westlichen Universität vor so vielen Studenten und Akademikern mit Jura als Beruf gesprochen.
Ich habe eine Leidenschaft für die Rechtswissenschaft und ich habe ihr so gut es geht für 53 Jahre meines Lebens gewidmet. Amjad Mahmood Khan [der Moderator] hat ein hohes Lied über mich gesungen. Es ist üblich zu sagen „Dem sollte man kein Wort glauben“. Ich werde dies nicht sagen, aber manch guter Jurist schießt mal über sein Ziel hinaus. So seien Sie auf der Hut, er hat gewiss über sein Ziel hinausgeschossen!
Und bevor ich beginne, meine werten Damen und Herren! Ich sehe Personen mit verschiedenen Nationalitäten, Amerikaner und manche Pakistaner, so nutze ich die Möglichkeit, mit „Bismillah hir Rahman nir Raheem. Assalamo Alaikum [Freide sei mit Ihnen]“ zu beginnen. Warum sage ich dies? Ich müsste es nicht sagen. Das ist nicht der Usus, sich hier zu begrüßen. Ich habe hier jeden mit „Guten Morgen! Guten Morgen!“ begrüßt. Warum habe ich „Assalamo Alaikum“ gesagt? Hätte ich diesen Gruß in Pakistan gesagt, könnte ich für drei Jahre ins Gefängnis gehen. Ich bin bisher noch nicht verhaftet worden, irgendwie hat mich mein Beruf davor geschützt, aber viele meiner Glaubensbrüder sind nur für das simple Sagen des Friedensgrußes, „Assalamo Alaikum“, ins Gefängnis gekommen, was die übliche Begrüßung unter den Bürgern Pakistans ist. Selbst Christen begrüßen sich mit „Assalamo Alaikum“. Es ist wie ein Reflex und Menschen gehen dafür ins Gefängnis. Das ist der Hintergrund und Amjad hat Ihnen einige Details genannt, auf die ich nicht weiter eingehen werde.
Die Organisatoren dieses Vortrags haben mir das Thema, „Apartheid der Ahmadis in Pakistan“, gegeben und ich werde darüber sprechen. Mir fällt dazu ein persischer Gedichtvers ein, „Mein ganzer Körper ist voller Wunden, wo vermag ich die Salbe aufzutragen?“. Wenn ich Ihnen meine erlittenen Wunden zeige, manche hat Amjad angesprochen, würde ich die ganze Zeit aufbrauchen. Das werde ich nicht tun. Ich bin nicht hier, um die Sympathien des Publikums zu gewinnen. Ich bin gekommen, um ein akademisches Thema aus einem rein akademischen Blickwinkel zu diskutieren, und ich werde auch über die verfassungsrechtlichen Probleme hier in Amerika sprechen.

Warum? Zu jederzeit trage ich den Heiligen Koran für meine tägliche Lektüre und die Pakistanische Verfassung als Taschenbuch bei mir, da mir der Glaube wichtig ist und, egal was diese Verfassung mir angetan hat, ich folge dieser Verfassung, ich ehre diese Verfassung, ich verteidige diese Verfassung, und darüber möchte ich mit Ihnen heute Morgen diskutieren. Nun, bevor ich darauf eingehe und Sie nach Südasien mitnehme, ich sehe einige Wissenschaftler hier – Professor Asad Ahmad sitzt hier und manch andere, die über das Thema Südasien geschrieben haben und sie sind Soziologen und Anthropologen und haben großartige Forschung betrieben. Ich werde deren Arbeit nicht kommentieren, aber ich kann diese hier sehen und danke ihnen für ihr Kommen.
Meine Damen und Herren, das Wappen der Harvard Law School hat mich tief beeindruckt. Es hat meine Aufmerksamkeit gefesselt. Die Suche nach Wahrheit, das Entdecken der Wahrheit, die Wahrheit bewahren, die Wahrheit hochhalten, das Licht der Wahrheit verbreiten, die Finsternis der Ignoranz und Unwahrheit zu verbannen. Dies sind die höchsten Ideale, die man erdenken kann. Dafür gratuliere ich Ihnen und davon inspiriert, möchte ich hier mit Ihnen ein paar Wahrheiten teilen. Manche Wahrheiten bringe ich von meinem Heimatland, die Sie vielleicht noch nicht kennen. Manche Wahrheiten werde ich aus Ihrem Land und Ihrer Verfassung erwähnen. Die pakistanische Verfassung hat vieles aus der US-Verfassung kopiert. Die Rechtsprechung des Pakistanischen Supreme Court hat in den letzten 50 Jahren hunderte Fälle aus der amerikanischen Rechtsprechung zitiert. Und diese sind in der Regel richtig zitiert, weitergegeben und analysiert worden. Aber in dem Zaheeruddin-Fall wurden ein Dutzend amerikanische Fälle falsch angeführt, verkehrt benutzt und verdreht interpretiert. 1994 hatte eine Gruppe von Anwälten aus Minnesota eine „Äußerung Dritter“ als Amicus Curiae vorbereitet, um sie im Supreme Court von Pakistan vorzustellen. Ich habe diese „Äußerung Dritter“ damals erhalten, da ich der Anwalt in dem Fall war. Diese konnte leider nicht im Prozess Anwendung finden, da das Prozessrecht des Supreme Court dies nicht erlaubte. Es gab keine prozessrechtliche Stütze, die solch eine „Äußerung Dritter“ als Amicus Curiae erlaubte und die amerikanischen Anwälte haben keine Befugnis erhalten, vor Gericht gehört zu werden. Diese Anwälte haben aufgezeigt, und auch Amjad hat an der Materie gearbeitet, wie amerikanisches Case-Law [Präzedenz-/Fallrecht] falsch angewandt wurde, um dem Zaheeruddin-Fall Farbe zu geben. Und ich möchte hier erwähnen, dass auch an der Harvard Universität Studien basierend auf anderen Gründen als juristischen Gründen, den Zaheeruddin-Fall ironischer weise befürwortet haben. Ich werde nicht alle Studien anführen, aber auf einige Kommentare Bezug nehmen, die nach dem Zaheeruddin-Fall abgegeben wurden. Ich beginne aber mit einigen Wahrheiten.

Ein berühmter Jurist hier aus Amerika, Colonel Ingersoll, hat folgendes gesagt, als er einen Blasphemie-Fall verteidigte: „Ich verweigere Jeden, einer Kirche [Religion], einem Staat, das Recht, Schlösser an den Lippen anzubringen und die Zunge zu einer Verurteilten zu machen. Ich verweigere vehement dem Herodes der Authorität das Recht, die Kinder des Intellekts auszurotten.“ Und dies ist ein Jurist aus Amerika, der die Wahrheit sagte. Er sprach auch eine andere Wahrheit als er sagte: „Es gibt eine Verfassung, die höher ist als jegliche Statuten. Es gibt ein Gesetz, das höher ist als jede Verfassung. Es ist das Gesetz des menschlichen Gewissens, und kein Mensch wird sein Gewissen besudeln und verderben, nur weil eine Legislative es verlangt.“ Also bin ich hier, um Ihnen die Wahrheit der Ahmadi Muslime mitzuteilen, dass trotz allem, was ihnen angetan wurde, sie ihr Gewissen nicht besudelt haben, nur weil es die pakistanische Verfassung wollte. Wir werden unser Gewissen nicht verunreinigen. Wir werden unseren Glauben wahren und ich werde, solange ich lebe, mein Bestes geben, das Zaheeruddin-Urteil aufheben zu lassen.
Warum sage ich dies? Diese Hoffnung kam aus den Vereinigten Staaten. In den USA gab es in den 1930er Jahren, wie Sie sich vielleicht erinnern, Verfahren gegen die Zeugen Jehovas, denen gewisse Rechte verweigert wurden und die vor das US Supreme Court zogen. Innerhalb von 3 Jahren wurde das Urteil des US Supreme Court durch eine andere Kammer desselben Supreme Court aufgehoben. Einer der Richter der ersten Kammer, saß auch in der zweiten Kammer und sagte, „ich habe mich in meinem ersten Urteil geirrt“. Einer der amerikanischen Richter sagte: A dissent in the court of last resort is an appeal to the intelligence of a future day to the brooding spirit of law.” „Eine Meinungsverschiedenheit im Gericht letzter Instanz ist ein Einspruch an die Intelligenz eines zukünftigen Tages, an den grübelnden Geist des Rechtes.“ Ich behalte meine Hoffnung an die Intelligenz eines zukünftigen Tages. Dieser Tag ist in Pakistan noch nicht gekommen, aber ich lebe mit der Hoffnung daran. Eines Tages wird auch in Pakistan dieser lodernde Geist des Rechts erwachen. Lassen Sie mich nun auf die Gesetzesänderungen der Pakistanischen Verfassung von 1974 eingehen, die ich vehement ablehne und als ungültige Teile des Gesetzes erachte. Da ich in Harvard sitze, werde ich mich auf amerikanische Studien und Fälle beziehen, um mein Argument darzulegen. Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass die Gesetzesänderungen von 1974 eine widerrechtliche Vereinnahmung der konstitutionellen Autorität waren. Und bevor ich auf dieses Thema weiter eingehe, möchte ich zunächst versuchen, aufzuzeigen, warum dies eine Vereinnahmung der konstitutionellen Autorität war. Bereits James Madison und andere Amerikanische Denker haben gesagt: “Wir bleiben dabei, dass in religiösen Angelegenheiten, das Recht von Niemanden durch eine Verfassung oder Zivilgesellschaft eingeschränkt werden darf, und dass die Religion außerhalb ihrer Gerichtsbarkeit steht.” Ich sehe es so, dass das Pakistanische Parlament keine Rechtsbefugnis über die Frage der Religion besitzt. Als das Oberhaupt der Ahmadiyya Gemeinde vor der Pakistanischen Vollversammlung vorsprach, hat er den grundlegenden Einwand gebracht, dass diese Versammlung nicht das Recht habe, über jemandes Glauben zu richten. Dieser Einwand wurde durch die Pakistanische Verfassung nicht aufgehoben. Kein Staatsrechtler in Pakistan hat die Frage bisher beantworten können, ob die Pakistanische Vollversammlung, oder irgendeine Autorität auf der Welt, das Recht habe, über Glaubenszugehörigkeit zu urteilen. Wenn man nach der Terminologie der Politikwissenschaft nach den großen Philosophen, Hobbes, Locke und Rousseau, geht, dann ist die Verfassung ein Gesellschaftsvertrag. Die reine Existenz eines Staates ist das Resultat eines Gesellschaftsvertrages. In der modernen Terminologie, wenn wir eine Verfassung erstellen, genauer, eine Staatsverfassung erstellen, wo drei oder vier oder fünf Provinzen zusammenkommen und dies gemeinsam tun, dann gehen diese einen Vertrag ein. Dieser Grundvertrag kann nicht eigenmächtig verändert werden. Und ich glaube, es war wieder James Madison, der sagte, dass wenn wir bei unseren alltäglichen Angelegenheiten einen Vertrag eingehen, dieser immer dem allgemeinen Gesetz des Landes unterliegt.
Genauso, wenn wir einen Staatsvertrag oder Verfassungsvertrag eingehen, so ist dies unter der Prämisse meiner Beziehung mit dem Herrn im Himmel. Er ist der höchste Statthalter, Herrscher des Universums. Also kann mein Vertrag mit dem Staat, oder irgendein Vertrag mit irgendeinem Land, auch nicht mit den USA, meinen Glauben in Frage stellen. Der Vertrag ist dem Vorbehalt untergeordnet, dass meine Beziehung zu dem höchsten Statthalter höher ist und darunter gehe ich den Vertrag ein, der sich Verfassung nennt. Aber es gibt auch verfassungsrechtliche Gründe: es gibt einen größeren Grund aus politikwissenschaftlicher Sicht, wenn ich sage, dass die Verfassung ein Vertrag ist, der nicht gebrochen werden darf. Wenn ich sage, dass wir es unter Vorbehalt tun, ist es dann nur eine hypothetische, politische Frage, die ich stelle? Nein, es ist eine Frage, die in dem Dokument der Verfassung eingebunden ist, und dieses Dokument wird in der US-Terminologie als „Bill of Rights“ genannt.

In meiner Terminologie nenne ich das „fundamentale Grundrechte“, die durch die (pakistanische) Verfassung von Artikel 8 bis 27 garantiert werden. Ich beziehe mich im Besonderen auf Artikel 8 und Artikel 20. Artikel 8 meiner Verfassung, der pakistanischen Verfassung, besagt: „Kein Gesetz wird die Grundrechte beschneiden oder wegnehmen.“ Der Staat darf mir weder mein Recht beschneiden oder wegnehmen, mich selbst als Muslim zu bekennen, noch darf er meinen Glauben als Muslim unterdrücken. Ich habe irgendwo in amerikanischen Fällen gelesen, dass dieses Konzept als „Die Tyrannei der Legislative“ bezeichnet wird. Diese Tyrannei der Legislative besteht in Pakistan und ich spreche heute hier an Harvard nicht deshalb darüber, da es eine simple akademische Übung ist und ich mich damit brüsten möchte. Ich denke, dass in der heutigen Welt, die eine globale und kleingewordene Welt ist, es internationale Menschenrechte, Abkommen und internationale Beziehungen gibt. Wie kann dann ein Land selbst gewisse Grundrechte zurückweisen und der Rest der Welt schweigt? In den USA sind die Urteile in den Fällen der Zeugen Jehovas in weniger als drei Jahren aufgehoben worden, weil die „American Civil Liberties Union“ (ACLU) sehr aktiv war. In meinem Heimatland ist auch nach 40 Jahren nichts aufgehoben worden, weil die Zivilgesellschaft in meinem Land, offen gesagt, dumm ist. Ist die Zivilgesellschaft in den Vereinigten Staaten auch dumm? Es wird gesagt, dass Ungerechtigkeit irgendwo, Ungerechtigkeit überall bedeutet. Wenn an einem Ende der Welt Ungerechtigkeit herrscht, ist diese großartige Nation der Welt verpflichtet, ihre Stimme zu erheben. Ich weiß, dass die Stimme auf diplomatischer Ebene erhoben wird, aber die diplomatische Stimme, die in so manchem Süßgerede getränkt ist, ist anders, als wenn die gesamte Zivilgesellschaft protestiert, da es die Stimme des Gewissens ist. Ihre Verfassung sagt genau dasselbe, was ich ausdrücke: Wie kann man in meine innere Seele treten, in deren Tiefen eingreifen und für mich entscheiden, was mein Glaube sein soll oder nicht?
Die Theorie die ich hier vor Ihnen präsentiere ist die, dass die Verfassung gar nicht geändert werden durfte, um dieses Recht aufzuheben. Pakistans ursprüngliche Verfassung hat nicht erklärt, dass ich ein Nicht-Muslim wäre. Dieser Vertrag besteht. Der diskriminierende Teil ist nur eine Gesetzesänderung. Diese Abänderung hätte niemals ratifiziert werden dürfen. Richter Samuel Chase sagt: „ich kann der Omnipotenz der Staatslegislative nicht beipflichten. Der Zweck, für den die Menschen in die Zivilgesellschaft eintreten, wird die Art und die Bedingungen des Gesellschaftsvertrages bestimmen. Ein ‚Akt der Legislative‘ (Da ich es nicht als Gesetz bezeichnen kann)“. Ich kann ebenso den 2. Zusatzartikel zur pakistanischen Verfassung nicht als Gesetz ansehen. Es ist ein „Akt der Legislative“, da er den Erstvertrag verletzt. Es ist konträr zu den ersten großen Prinzipien des Sozialvertrags. Es kann nicht als eine rechtmäßige Ausübung der legislativen Autorität gesehen werden. Meine Volksvertretung (Hohes Haus) hat dieses Recht trotz meiner Anfechtung ausgeübt, obwohl ich diesen Einwand eingebracht hatte, und diese hat nicht einmal erklärt, was an meinem Einwand falsch sei.

Ich beziehe mich auf all dies, weil mir das Thema der „Ahmadi Apartheid“ mit Bezug auf den „Zaheeruddin-Fall“ gegeben wurde. Wie kann ich mich auf dem Zaheeruddin-Fall beziehen, ohne den Bezug zum 2. Zusatzartikel zur pakistanischen Verfassung zu nehmen? Der Zaheeruddin-Fall ist tief in diesem Zusatzartikel verankert. Aber während wir den Zaheeruddin-Fall diskutierten, haben wir diese Frage gar nicht aufgeworfen, da, nach unserer Ansicht, die Zivilgesellschaft Pakistans und das Supreme Court zu schwach für diese Herausforderung waren. Wir haben einen anderen Ansatz gewählt: Die Ordinance XX – die eine Verordnung des Kriegsrechts war um die Aktivitäten der Ahmadis als blasphämisch zu bestrafen – verletzt den Artikel 20 der Verfassung, der immernoch unverändert ist. Trotz des 2. Zusatzartikels zur Verfassung, hat der Artikel 20, in welchem jedem das Recht gewährt wird seinen Glauben frei zu bekennen und zu praktizieren, die Grundrechte nicht aufgehoben. Das war mein Argument, dass die Ordinance XX, die durch Präsident Zia Ul Haq 1984 verabschiedet wurde, gegen den Artikel 20 der Verfassung verstößt. Aber, wie Amjad bereits erwähnte, wurde mein Einspruch erneut abgelehnt.
Das Urteil im Zaheeruddin-Fall war dennoch eine knappe Entscheidung: Sie war in zwei Meinungen geteilt. Der leitende und erfahrenste Richter, Shafi Ur Rehman, hat mir in vielen Angelegenheiten Erleichterung gegeben. Die überwiegende Meinung der Richter hat bei ihrer Argumentation einige Beispiele aus dem Markenrecht aus Pakistan und anderswoher angeführt. Ich habe gesehen, dass der Zaheeruddin-Fall manchmal auch als „Coca-Cola-Urteil“ bezeichnet wird, da der Richter sagte, wenn die Coca-Cola-Company Urheberrechte schützen lassen kann, um monetäre Interessen von ein paar Pfennige zu sichern, warum kann dann nicht ein Staat auch religiöse „Urheberrechte“ nach derselben Logik schützen lassen? Als ob eine Religion eine Sache von Kauf und Verkauf wäre. Die Mehrheitsmeinung der Richter degradierte die Religion auf eine solche Stufe, wodurch sie zu einer Handelsware wurde. Aber mein Glaube ist keine Handelsware! Es gibt keine finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteile, die es im Glauben zu schützen gibt. Einzig und allein sind hier meine tiefen Überzeugungen und meine Beziehung zum Schöpfer relevant. Aber wissen Sie, solche dummen Dinge sind nicht nur in Pakistan zu finden. Ich habe einen Fall in Kanada gelesen, wo die Scientology-Kirche versucht hatte, gewisse Ausdrücke der Kirche zu monopolisieren, aber das höchste Gericht wies die Klage ab und liess kein Monopol zu. Also fand dieser Sachverhalt wurde durch amerikanische und kanadische Gerichte bereits vor der Entscheidung im Zaheeruddin-Fall diskutier. Und diese Fälle waren den Supreme-Court-Richtern von Pakistan durchaus bekannt!
Nun, nachdem ich dies gesagt habe, lassen Sie mich Sie nach Pakistan mitnehmen – was ist dort passiert? Wissen Sie, Pakistan war als säkularer Staat erdacht worden – eine moderne Demokratie auf islamischen Prinzipien, aber dennoch eine Demokratie. Die pakistanischen Gründerväter haben sich keinen theokratischen oder religiösen Staat oder einen Islamischen Staat, auch nicht in Klammern geschrieben, vorgestellt. Es war vor der Gründung Pakistans bereits durch die Aussagen von Muhammad Ali Jinnah und Allama Muhammad Iqbal in den 1930er Jahren klar, dass Nicht-Muslime keine Angst zu haben bräuchten, da Pakistan kein theokratischer Staat werden würde. Die „Jamaat-e-Islami“ hat dieses Konzept mit aller Macht aus ideologischen Gründen abgelehnt, da sie nicht an einen Nationalstaat glaubten. Sie sagten, dass der Islam keine geografischen Grenzen kenne und kein Nationalstaat sei. Sie glaubten an einen Pan-Islamismus. Also haben sie die Gründung Pakistans aufgrund dessen zu verhindern versucht, wie falsch es auch immer war. Nun, nachdem Pakistan gegründet wurde, sagte Maulana Maududi – ein einflussreicher Ideologe -, dass wir Pakistan nicht anerkennen würden, da Pakistan kein islamischer Staat sei, sondern säkular und demokratisch. Als diese Leute nach der Unabhängigkeit nach Pakistan kamen, sagten sie, dass sie Pakistan nun zu einem islamischen Staat umwandeln müssten. So begannen ihre Anstrengungen. 1949 gab es eine „Objectives Resolution“, die die ursprüngliche Präambel der pakistanischen Verfassung ist und später durch eine Militärverordnung zum operativen Teil der Verfassung als Artikel 2A wurde. Die ursprüngliche Präambel zur pakistanischen Verfassung war in der Sprache hoher Ideale verfasst und nicht in einer juristischen Sprache. Sie besagte, dass jedem die Grundrechte garantiert werden und Minderheiten volle Freiheit genießen werden. Die „Objectives Resolution“ wird von manchen als erster Schritt weg von einem säkularen Konzept Pakistans betrachtet. Im Laufe der Zeit ist Pakistan weiter davon abgedriftet und mehr und mehr zu einem „islamischen Staat“ oder einem fundamentalistischen Staat und nun sogar mehr und mehr zu einem terroristischen Staat geworden, unglücklich wie es auch ist. Aber diese „Objectives Resolution“ war der erste Schritt. Alle Gründerväter Pakistans, die noch am Leben waren, ausgenommen Jinnah (der 1948 schon verstorben war), hatten die Resolution unterstützt, da sie dachten, dass dies ein Hybrid-Ansatz sei, die islamischen und modernen demokratischen Prinzipien zu folgen. Die islamischen Gelehrten dachten, sie hätten ein Zoll an Boden gewonnen und müssten weiter Druck machen. Die Modernisten dachten, sie hätten mit der Zeit einen Zoll an Boden verloren, aber machten dennoch weiter. Darauf aufbauend ist es eine lange Geschichte.

Ein Meilenstein, den ich anführen möchte, sind die Anti-Ahmadiyya Unruhen von 1953, die eigentlich aus politischen Gründen geschürt wurden (und ich sage das nicht nur von mir aus). Es gab damals mehrere Unruhen in Punjab, sodass Kriegsrecht in Lahore ausgerufen wurde, da es dort Forderungen gab Ahmadis als Nicht-Muslime zu erklären und Sir Zafrullah Khan – der Ihnen allen bekannt ist – von seinem Posten als Außenminister zu entheben und alle Ahmadis aus Schlüsselpositionen zu entfernen. Was eine „Schlüsselposition“ ist, hat aber niemand definiert. „Entfernt sie von Schlüsselpositionen!“. Ein Freund von mir scherzte, dass der Hausmeister, der morgens die Türen öffnet auch eine Schlüsselposition hätte. [Gelächter] Solche Forderungen wurden also gestellt.
Es gab Krawalle, Brandstiftung und Plünderungen. Um diese Unruhen niederzuschlagen, wurde das Kriegsrecht ausgerufen. Später wurde eine Untersuchung der Unruhen angeordnet, das feststellte, dass es sich bei den Unruhen eigentlich um einen Machtkampf zwischen der Provinz und Zentralregierung handelte. Hier ging es auch um verfassungsrechtliche Probleme. Kurz widergegeben, Ost-Pakistan und West-Pakistan, die zwei Flügel Pakistans, stritten um die Frage, wie man zwischen den beiden Flügeln gleichgewicht halten könne. Ost-Pakistan hatte die Mehrheit der Bevölkerung, aber West-Pakistan war wesentlich größer. West-Pakistan hatte vier Provinzen und Ost-Pakistan nur eine. Der Bevölkerungsanteil lag mit 54% in Ost-Pakistan höher als in West-Pakistan mit 46%. Wie kann man da ein Gleichgewicht im Parlament haben? Sie arbeiteten das sogenannte „Paritätische Prinzip“ aus, was ich für die erste Niederlage der demokratischen Prinzipien halte. Die Menschen aus Ost-Pakistan hatten ein Recht auf Mehrheit im Parlament, aber dies wurde ihnen versagt. Vor diesem Hintergrund hatten sich Nazimuddin, der Premierminister Pakistans, der zu Ost-Pakistan gehörte, und Mumtaz Daultana, der Ministerpräsident von Punjab, über diese Regelung gerangelt.
Hier möchte ich sagen, dass der „Munir-Enquiry-Report“ ein Dokument ist, der in keinem Curriculum der politikwissenschaftlichen Fakultäten fehlen darf. Ich weiß, dass der „Munir-Enquiry-Report“ bereits in der Türkei und in manch anderen Ländern Teil der Curricula ist. In diesem Bericht erörtern die Autoren, was ein islamischer Staat sei. Allen Gelehrten der verschiedenen Denkschulen wurde eine präzise Frage gestellt: Wie definiert man einen Muslim? Wer ist Muslim? Sie konnten sich nicht auf eine Definition einigen. Das Gericht stellte fest, dass die Gelehrten sich gegenseitig als Nicht-Muslime bezichtigten und verschiedene Definitionen haben, und wenn man eine Definition annehmen würde, wären man Muslim anhand dieser einen Definition, aber Nicht-Muslime laut allen anderen. Wie auch immer, wenn man jetzt eine weitere Definition versuche und sage, dass dies, im politischen Kontext, die Definition eines „Muslims“ sei, dann wäre man Nicht-Muslime in den Augen aller Kleriker.
Somit endeten diese Angelegenheit und die Frage der Definition eines Muslims wurde nicht gelöst. Die Zeit verging. 1970 zerbrach Pakistan und Zulfikar Ali Bhutto wurde der erste Verwalter des Kriegsrechtes vom dem übrig gebliebenen Teil Pakistan, was sich langsam zu einer Demokratie entwickelte. Bhutto gestaltete die Verfassung. In dieser ersten Verfassung, auf der wir in Pakistan als einstimmig beschlossene Verfassung Pakistans sehr stolz sind, auch wenn sie seither stark verändert wurde, wurde nicht definiert, wer ein Muslim ist. Ich war ein Muslim wie jeder andere. Kurz darauf, und so ist meine Theorie, wurde, als Resultat einer internationalen Verschwörung, ein Zusammenstoss von Studenten am Bahnhof von Rabwah, dem Hauptsitz der Ahmadiyya Muslim Jamaat, eingefädelt. Dieser Zusammenstoß wurde dann von Zulfikar Ali Bhutto übertrieben dargestellt und er gab bekannt, dass er diese Frage (über die Ahmadis) im Parlament bringen und die Ahmadis zu Nicht-Muslimen erklären werde. Übrigens gab ein Mitglied vom Bhuttos Kabinett, Dr. Mubashar Hassan, zu, ohne ins Detail der Verschwörung zu gehen, dass es ausländischen Einfluss (inkl. Saudischen Einfluss) in der Sache gab.
Lassen Sie mich Ihnen ein Beispiel über Ost-Pakistan geben – dem von Pakistan abgespaltenen Teil – welches nach der Teilung noch in den Vereinten Nationen aufgenommen werden musste. Der König von Saudi-Arabien, König Faisal, sagte und ich paraphresiere: “Nun, es ist sehr schade, dass Pakistan aufgeteilt wurde, aber trotz allem seid ihr alle auch unsere muslimischen Brüder. Ihr seid eine kleine Nation und ich möchte euch auf einer großer Weise aushelfen. Aber wisst ihr, Eure Verfassung sagt, dass dies ein säkularer Staat sein werde.” Die Verfassung von Ost-Pakistan war binnen weniger Monate von Dr. Kamal Hussain verfasst worden, und dies hat er vor kurzem in einem Buch geschrieben. Als diese Nachricht den Präsidenten von Bangladesch, Sheikh Mujeebur Rahman, erreichte, antwortete er: “Ja, Sie sind unser Bruder, Sie sind der Hüter der Heiligen Stätten und wir begrüßen Ihre Hilfe. Aber wenn diese Hilfe auf Kosten meiner säkularen Verfassung kommt, dann tut es mir leid. Es ist die Verfassung meines Volkes und ich kann sie nicht verkaufen.” Er sagte dies direkt ins Gesicht von König Faisal. Und genau dieser König Faisal verleitete Herrn Bhutto dazu, durch verschiedene Methoden, die allmählich ans Licht kommen, die Verfassung zu ändern und die Ahmadis zu Nicht-Muslimen zu erklären. Warum war der saudische König so sehr daran interessiert, die Ahmadis zu Nicht-Muslimen zu erklären? Was hat er dadurch bekommen? Das sind die Fragen, die immer noch in den Köpfen der Menschen sind.
Diese Frage kam auch in der Nationalversammlung auf, als die Verfassungsänderung debattiert wurde. Die Frage an das Parlament war: Was ist der Status einer Person, die nicht an die Finalität der Prophetie Muhammads (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) glaubt? Eine simple Frage. Ahmadis würden doch nicht an die Finalität glauben, sind sie dann Muslime oder Nicht-Muslime? Diese Frage wurde zwar in der Nationalversammlung gestellt, blieb aber völlig in den Hintergrund. Die erste Frage, des Beamten an den dritten Kalifen, Hazrat Mirza Nasir Ahmadrh, nachdem er seinen persönlichen Daten z. B. wo er studiert hätte, was seine Bildung wäre, was er in Oxford in getan hätte, was er als Schulleiter vom College gemacht hätte usw. gefragt hatte, war, ob der Khalif ein Staatsoberhaupt wäre? Als Ahmadis nennen wir das Oberhaupt unserer Gemeinde Khalifatul Masih. Daher war die Frage, ob der Khalif ein Staatsoberhaupt wäre? Was war die Relevanz dieser Frage? Ich habe ein Büchlein geschrieben, leider bisher nur auf Urdu erschienen – die englische Übersetzung wird auch bald erscheinen – worin ich darauf eingehe, dass der Beamte versuchte hier eine fundamentalistische Agende verfolgte, wie wir sie heute in Irak sehen, nämlich, dass ein Kalifat bedeute, dass jemand davon träumt, ein Kalif für die gesamte muslimische Welt zu sein und versucht die gesamte muslimische Ummah für sich zu gewinnen.
Herr Mujeeb-ur-Rahman ist ein Jurist und hat für mehr als 50 Jahre als Advokat des Supreme Court Pakistans gearbeitet. Als ein Menschenrechtsaktivist ist er für die Religionsfreiheit von Ahmadis eingetreten und hat mehrere Hundert Fälle verteidigt, darunter auch zwei bahnbrechende Fälle im Supreme Court Pakistans und dem Federal Shariat Court, die in juristischen Magazinen veröffentlicht wurden. Als Autor verschiedener Publikationen, hat Herr Rahman kürzlich eine Tour unternommen und an fünf Elite-Universitäten der USA Vorträge über „Islamisches Recht und Rechtsprechung mit dem besonderen Fokus auf Blasphemie und Apostasie“ gehalten und er schreibt derzeit auch weitere Bücher zu diesen Themen. Der zweite Teil dieses Artikels wird in der nächsten Revue Ausgabe erscheinen.

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