Islam

Das EuGH-Kopftuch-Urteil: Warum es rechtlich und moralisch nicht sinnvoll ist

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März 2017, dass Arbeitgeber jedes
religiöse Zeichen, etwa ein Kopftuch, verbieten dürfen. Peter Fuchs | Shutterstock

Shazia Bhatti, London, Vereinigtes Königreich
Übersetzt aus dem Englischen von Labeeba Sabahat Ahmad
Anmerkung: Dieser Artikel erschien in der dritten Quartalsausgabe von 2017.

Anlass sind Klagen muslimischer Frauen aus Frankreich und Belgien. Es geht um das Recht der Frauen, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen beziehungsweise darum, ob das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber untersagt werden darf. Das Gericht, dessen Aufgabe es ist, in einem rechtsstaatlichen Verfahren, die Rechte aller Bürger zu schützen, urteilte merkwürdigerweise, dass die Arbeitgeber muslimische Frauen durch ein Kopftuchverbot durchaus diskriminieren dürfen. Oder treffender, die Richter sahen in einem Verbot keine Diskriminierung, sofern es gleichermaßen alle „religiösen, weltanschaulichen und ideologischen Symbole“ betrifft. Dieses Urteil ist auf vielen Ebenen nicht richtig, weil es rechtlich nicht zulässig sein kann, dass subjektive Freiheitsrechte, zu denen auch das Recht auf individuelle Selbstbestimmung gehört, hier eingeschränkt werden. Vom Schutzbereich der individuellen Selbstbestimmung, was auch die Entscheidung umfasst, selbst darüber zu entscheiden, wie man leben und was man tragen möchte. Es sollte daher unstreitig sein, dass das Tragen eines Kopftuches auch dazu zählt. Subjektive Rechte können bekanntermaßen eingeschränkt werden. Sie sind nicht unendlich schrankenlos. Sie können eingeschränkt werden, wenn Rechte anderer verletzt oder die öffentliche Ordnung gestört wird. Die Einschränkung setzt das Drohen einer Gefahr voraus, die oftmals von der Person ausgehen muss, dessen Recht sodann eingeschränkt werden soll. Etwas ästhetisch nicht zu mögen, kann hingegen nicht als Grund für eine Einschränkung der verbrieften Rechte herhalten.


Womit wird dann die Einschränkung begründet? Damit, dass es die Menschen nicht mögen, dass es anders und fremd wirkt, dass Frauen in einer säkularen Gesellschaft unmöglich den freien Wunsch haben können, ein Kopftuch zu tragen, und deshalb die Zivilgesellschaft einschreiten muss? Keine dieser Punkte kann einen rechtlichen Eingriff nachvollziehbar rechtfertigen und es gibt auch kein moralisches oder ethisches Argument, um diesen Eingriff zu rechtfertigen, weil eine Frau mit dem Tragen eines Kopftuchs kein Recht anderer berührt. Ist es wirklich ein gesellschaftliches Problem, wenn die Kellnerin, die Empfangsdame oder eine Lehrerin ein Kopftuch tragen, oder ein Sikh einen Turban und ein Jude eine Kippa? Müssen Turban oder Kippa tragende Menschen wirklich verhindert werden? Müssen wir alle homogenisiert werden? Gewiss kann es verschiedene Meinungen über die Vollverschleierung geben, die das Gesicht und manchmal auch die Augen vollständig bedeckt, anders als das Kopftuch, mit dem nur das Haar und der Hals bedeckt werden. Man mag auch argumentieren, dass in bestimmten Situationen der Augenkontakt gewährleistet sein muss, um eine Arbeit angemessen durchführen zu können. Dies betrifft jedoch auch nur die Vollverschleierung, nicht das Kopftuch. Das Urteil geht jedoch davon aus, muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, würden der Gesellschaft schaden und dass man ihnen deshalb rechtens verbieten kann, sich so anzuziehen, wie sie möchten. Bisher ging es um ein Kleidungsstück, das eine Frau tragen möchte und nicht um ein religiöses Gebot – denn natürlich tragen muslimisch Frauen das Kopftuch, weil es ihnen der Qur’an, die grundlegende Bezugsschrift für alle Muslime, als Teil der moralischen Kleidung vorgegeben hat. In einer heterogenen Gesellschaft wählen die Menschen ihre Moralvorstellung auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren wie Religion, Kultur, Geschmack und so weiter. Warum sollte eine religiöse Moralvorstellung einem kulturellen Verständnis unterlegen sein oder ihr nachstehen?


Einige Alarmglocken müssten jetzt für unsere feministischen Traditionen läuten (wohl wissend, dass innerhalb des Feminismus sehr unterschiedliche Meinungen existieren), wenn bestimmt wird, was Frauen anzuziehen haben. Wird ein langes Kleid, das von einer
muslimischen Frau, einer christlichen oder jüdischen Frau getragen wird, zu einem „religiösen Symbol“, weil die religiöse Schrift vorgibt, keine kurzen Kleidungsstücke zu tragen? Kann der Staat oder ein Arbeitgeber darauf bestehen, dass eine Frau einen kurzen Rock oder eine tief ausgeschnittene Bluse tragen muss?

Obwohl dieses Verbot vor allem muslimische Frauen betrifft, wird es auch Tausende von
Nicht-Muslimen betreffen, die religiöse Kleidung oder Symbole tragen.
Paula Sierra | Shutterstock

Der Europäische Gerichtshof sagt, dass ein Arbeitgeber eine unternehmensinterne Regel aufstellen darf, die das Tragen jedes Zeichens politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugung verbietet. Doch jede menschliche Äußerung und Handlung ist geeignet, als politische oder philosophische Bekundung aufgefasst zu werden. Manche mögen Grautöne oder tragen für gewöhnlich ausschließlich dunkle Kleidung. Es mag von außen trist und langweilig wirken, kann aber zugleich Ausdruck einer sehr strengen Ideologie sein. Was ist mit einem Erinnerungs-Armband am Handgelenk, das an eine Benefizveranstaltung zugunsten krebskranker Menschen erinnert? Ist das auch eine ideologische Bekundung, die verboten werden sollte? Es geht offensichtlich nicht darum, alle Zeichen einer Ideologie zu verbieten, sondern darum, die Zeichen zu verbieten, die die Gesellschaft nicht toll findet. Es ist aber nicht die Aufgabe eines Staates, Zeichen zu verbieten, die jemand nicht toll findet, wenn dadurch keine Gefahr für Dritte ausgeht. Eine muslimische Kellnerin, Anwältin, Ärztin oder Krankenschwester stellt augenscheinlich keine solche Gefahr für andere dar. Die Einschränkung dieser Freiheitsrechte ist eine weitaus größere Gefahr.


Viele Europäer können sich wahrscheinlich noch daran erinnern, wie sich die Generation ihrer Großmütter weigerte, ohne Kopftuch aus dem Haus zu gehen. Ob in Irland, Portugal, Griechenland oder Polen: Es war üblich, dass Frauen ihre Häupter bedeckten. Es war Tradition und Kultur. Ist es nun so, dass wir alle Nonnen Europas daran hindern sollten, ihre Tradition weiterhin zu pflegen? Sollten wir alle Porträts der Heiligen Maria in den Kirchen Europas übermalen, die sie mit einem Kopftuch zeigen? Gewiss nicht!

Und schließlich hat das Urteil noch weitere fatale Folgen. Es wird häufig über die Integration gesprochen. Aber wie kann eine Integration gelingen, wenn den muslimischen Frauen, denen es wichtig ist, aus der religiösen Überzeugung heraus ein Kopftuch zu tragen, einerseits gesagt wird, dass es wichtig ist sich zu integrieren, andererseits aber den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert? So kann gewiss keine Integration gelingen. Oft gibt es den richtigen Hinweis auf frauenfeindliche Bestimmungen in den sogenannten muslimischen Ländern, die einen zivilgesellschaftlichen Beitrag nahezu unmöglich machen. Doch hier ist es genauso, nur zusammen mit einer zusätzlichen Dosis Heuchelei.

Viele sehen dieses Verbot als eine Verletzung religiöser Rechte. Die Verfassung von Medina
aus der Zeit des Heiligen ProphetenSAW sicherte allen Bürgern das Recht auf freie
Religionsausübung zu. Die Religion durfte nach freiem Willen praktiziert werden und der
Staat hatte sich rauszuhalten. Samet Guler | Shutterstock

Eine bereits marginalisierte Gruppe wird weiter marginalisiert – nicht durch ein tyrannisches Regime, sondern durch das höchste Gericht Europas. Viele gebildete und kompetente Frauen, die als Ärztinnen, Rechtsanwältinnen, Krankenpflegerinnen, Journalistinnen, Lehrerinnen oder Professorinnen einen großen Beitrag für den gesellschaftlichen Fortschritt leisten könnten, werden ausgeschlossen. Ganz gleich der frauenfeindlichen Politik in den sogenannten muslimischen Ländern.

Zu einer Zeit, als Frauen schwer misshandelt wurden, war Hadhrat Khadija RA , die gesegnete Frau des Heiligen Propheten SAW eine einflussreiche Geschäftsfrau der Quraish. Sie hatte eine umfangreiche Handelskarawane und unterhielt gute Handelsbeziehungen in entfernten Regionen. Nachdem sie den Islam angenommen hatte, benutzte sie all ihren Reichtum und ihren Einfluss für die Verbreitung der islamischen Lehre. danm12 | Shutterstock

Oftmals liegt das Problem darin, dass sich viele Europäer zeit ihres Lebens nicht mit einer praktizierenden kopftuchtragenden Muslima unterhalten haben. Sie gehen von einem zurückgebliebenen, ungebildeten Wesen aus, das befreit werden muss. Würden sie das auch über meine Mutter denken? Eine ausgesprochen unabhängige Frau, die seit dreißig Jahren ein Unternehmen leitet? Würden sie das auch über mich denken, die als Anwältin stolz für die Rechte anderer kämpf?
Wie wäre wohl der Fall behandelt worden, wenn selbstbewusste muslimische Frauen mit Kopftuch als Rechtsbeistand aufgetreten wären? Einer der beiden Fälle kam aus Frankreich, wo Frauen mit Kopftuch nicht einmal das Gerichtsgebäude betreten dürfen. Vielleicht hätte eine britische Anwältin die Rechte muslimischer Frauen in Europa besser verteidigt. Es gibt viele muslimische Juristinnen in Großbritannien, die ein Kopftuch tragen. Einige von ihnen zählen zu den Besten des Landes. Sie sind genauso in der Lage, die Interessen der Klienten oder des Staates zu vertreten wie Personen ohne Kopftuch. Das Stück Stoff ist hier also keine Gefahr für die Gesellschaft.

Die Universität von al-Qarawiyyīn in Fez, Marokko, ist als die älteste Universität der Welt
bekannt. Sie wurde von einer muslimischen Frau, Fatimah al Fihri, im Jahre 859 gegründet.

Die britischen Freiheitsrechte sind viel grundlegender. Es spielt hier keine Rolle, ob jemand schwarz oder weiß, alt oder jung ist. In Großbritannien gibt es kopftuchtragende Frauen, die sich in allen Bereichen der Gesellschaft einbringen: Justiz, Journalismus, Medizin etc. Im Vergleich zum restlichen Europa ist Großbritannien durch die Erfahrung mit der multikulturellen Vielfalt viel besser aufgestellt. Dass London – eine der größten Hauptstädte Europas – einen Migranten und Sohn eines Busfahrers als Bürgermeister hat, ist schon vielsagend. In vielen anderen Teilen Europas wird man Ähnliches nicht finden. Der Brexit macht vielen Menschen Angst. Sie fragen sich, ob das der Beginn einer reaktionären Bewegung ist, die Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ungleichheit fördert? Das britische Volk war jedoch schon immer offen, tolerant und freundlich. Ich glaube daher nicht, dass der Brexit etwas daran ändern wird. Im Bereich der Integration wurde bereits vieles erreicht. Viele Migranten oder ihre Kinder sind Ärzte, Anwälte, Lehrer, Buchhalter, Mechaniker etc. Es ist schwer – wenngleich nicht unmöglich – Menschen abzulehnen oder gar zu hassen, die anderen Menschen helfen und sich für den Fortschritt der Gesellschaft und des Landes einbringen. Es ist daher zwingend notwendig, dass Großbritannien auch künftig an seiner Liebe zur Toleranz festhält und nicht den rückwärtsgewandten Trends in Europa folgt. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist leider Ausbund eines solchen Trends.

Über die Autorin: Shazia Bhatti ist Anwältin und lebt in London.

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