
Offener und ehrlicher Geschäftsverkehr
Er war besorgt, Muslime vor Nachgiebigkeit gegenüber jeglicher Form von Unredlichkeit in ihren Geschäften zu schützen. Als er einmal am Marktplatz vorbeikam, sah er einen Haufen Getreide, der zur Versteigerung angeboten wurde. Er schob seinen Arm in den Haufen und musste feststellen, dass die äußere Lage des Korns zwar trocken, der innere Teil jedoch feucht war. Er erkundigte sich bei dem Besitzer nach dem Grund dafür. Der Mann erklärte, dass ein plötzlicher Regenschauer das Korn durchnässt hätte.
Der Heilige ProphetSAW sagte, dass er in diesem Fall das nasse Korn hätte nach außen kehren sollen, so dass die Interessenten die wahre Beschaffenheit hätten erkennen können. Er bemerkte:
»Derjenige, der mit anderen unredlich umgeht, kann niemals ein nützliches Mitglied der Gemeinschaft werden.«
Ṣaḥīḥ muslim
Er bestand darauf, dass Handel und Gewerbe absolut frei von Verdacht auf Ränkespiel zu sein hätten. Er riet Käufern an, die Güter und Dinge, die sie zu kaufen beabsichtigten, zu inspizieren und verbot, dass jemand Verhandlungen über ein Geschäft eröffnete, solange noch Verhandlungen darüber mit einer anderen Person liefen.
Er verbot auch das Hamstern von Waren gegenüber einem Bedarfsanstieg und bestand darauf, dass der Markt ebenmäßig beliefert werden soll.
Referenz
Hadhrat Mirza Bashiruddin Mahmud AhmadRA: MuhammadSAW – das Leben des Heiligen Propheten, S. 361
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