von Mohammad Dawood Majoka
Es ist, insbesondere im Zuge der Diskussion über die Stellung des Islam und der Muslime in unserem Land, wichtig geworden, im Klaren darüber zu sein, was die Scharia ist und wie wir uns als Muslime in dieser Gesellschaft verhalten sollen.
Dementsprechend habe ich meine Ausführungen in zwei Bereiche unterteilt. Zuerst werden wir sehen, was mit der Scharia gemeint ist und welche Aspekte des Lebens die Scharia umfasst. Ich hoffe, dadurch auch die Wichtigkeit der Scharia für die Muslime und die Gesellschaft verdeutlichen zu können.
In dem zweiten Teil werden wir dann einige Fragen über das Verhältnis zwischen Scharia und Staat besprechen z. B. wie Muslime in einer mehrheitlich nichtmuslimischen Gesellschaft leben können? Wie soll sich ein Muslim verhalten, wenn er ein Gesetz des Landes im Widerspruch zu seinem Glauben sieht? Und ob das Grundgesetz im Einklang mit der Scharia steht?
Wie Sie leicht erkennen können, sind diese Fragen von essenzieller Bedeutung für das Verhältnis der Muslime zum Staat und Ihre Stellung in der Gesellschaft. Es ist äußerst bedauernswert, dass einige davon ausgehen, dass die islamische Scharia mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Des Populismus bedienend, fordern sie dann plakativ „hier gilt das Grundgesetz und nicht die Scharia“.
Abgesehen von der Tatsache, dass diese Aussage an sich falsch ist, weil sie impliziert, dass es einen unlösbaren Widerspruch zwischen der Scharia und dem Grundgesetz gebe, führt sie zur Spaltung in der Gesellschaft und zur Entwicklung und Festigung von Vorurteilen gegenüber den Muslimen und dem Islam. Dies kann – und sollte – nicht unsere Absicht sein, wenn wir positiv und zukunftsorientiert zum Wohle Deutschlands beitragen und die Einigkeit und die Harmonie in der Bevölkerung fördern wollen.
Unwissenheit ist meistens der Nährboden, auf dem die Vorurteile gedeihen. In diesem Fall ist es auch nicht anders. Diejenigen, die sich des Populismus bedienen, wissen oft nicht, was die Scharia ist.
Das Wort „Scharia“ bedeutet im Arabischen „der Weg“: „Schara ist der Weg einer deutlichen Straße.“
(Al-Mufradaat, Imam Raghib)
In der islamischen Terminologie wird unter dem Wort Scharia die gesamte islamische Lehre verstanden. Denn der Islam beansprucht, die Menschen zum Ziel ihres Daseins zu führen.
Was ist das Ziel des Islam?
Es heißt im Heiligen Qur-ân:
„Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, dass sie Mich anbeten.“ (51:57)
Die Anbetung Gottes beinhaltet nicht nur die äußere Form des rituellen Gebets und das mündliche Glaubensbekenntnis, sondern vor allem regt sie uns an, Gottes Erkenntnis zu erlangen, Seine Nähe zu finden und uns Seine Eigenschaften und anzueignen uns Seine Handlungsweise zum Vorbild zu nehmen. Dies ist das Ziel der Scharia.
Hadhrat Masih-e-MaudAS sagt:
„Ohne Zweifel liegt die Essenz der Scharia im Aneignen der Verhaltensweise Allahs.“ (Chashma-e-Masihi, RK 20, Seite 347)
Wie kann der Mensch die Nähe Gottes erreichen und Seine Handlungsweise nachahmen?
Dies ist die Frage, die zu beantworten Gott immer wieder die Propheten geschickt hat. Sie haben selbst die Nähe Gottes erreicht und dann unter Seiner unmittelbaren Leitung den Menschen gezeigt, wie auch sie die Nähe Gottes erreichen können. Vor allen Propheten ausgezeichnet ist in diesem Zusammenhang unser Heiliger Prophet MuhammadSAW, über den es im Heiligen Qur-ân heißt:
„Sprich: Liebt ihr Allah, so folget mir; (dann) wird Allah euch lieben.“ (3:32)
Wenn ihr Allah liebt, so folgt mir, dadurch werdet ihr nicht nur Gott erreichen, sondern euch sogar soweit entwickeln, dass Gott euch liebt! Dieser Weg, den der Heilige ProphetSAW und der Islam uns zeigen, und den wir folgen sollen, den nennt man in seiner Gesamtheit die Scharia. Die Scharia umfasst zwei Aspekte des Lebens.
Der Verheißene Messias und MahdiAS sagt:
„Die Scharia hat zwei große Teile: Pflichten gegenüber Allah und Pflichten gegenüber Menschen.“ (Saraj Al-Din – Issai ke chaar Sawaalon ka Jawab, RK 12, Seite 353)
Die Scharia umfasst dementsprechend einerseits die fünf Säulen des Islam, das Glaubensbekenntnis, die Gebete und die Vorschriften wie sie verrichtet werden sollen, das Fasten und die dazugehörigen Anweisungen, die Almosen, die Pilgerfahrt und die Beschreibung der Rituale die bei der Pilgerfahrt vollbracht werden. Andererseits enthält sie auch Richtlinien über die Beziehungen zu anderen Völkern und Ländern, die Finanzen, die Erbschaft etc.
Der ethisch-moralische Aspekt der Scharia und seine Bedeutung für die Gesellschaft sollen nicht unterschätzt werden. Die islamische Scharia verbietet Lügen, fordert die Männer auf, ihren Pflichten gegenüber den Ehefrauen und Kindern nachzukommen, indem sie sich ausreichend um ihr leibliches, spirituelles und intellektuelles Wohl sorgen. Die Scharia verbietet Gewalt, sei es gegenüber Frauen, Kindern, Bekannten oder gar gegenüber Fremden. Wer ungehorsam oder unkooperativ ist gegenüber den Behörden, handelt gegen die Scharia. Wer Unfrieden und Spaltung unter den Menschen stiften möchte, handelt gegen die Scharia. Wer seine Versprechen nicht hält, handelt gegen die Scharia. Wer täuscht, handelt gegen die Scharia. Wer Menschen aufgrund ihrer Religion, Abstammung oder Hautfarbe diskriminiert, handelt gegen die Scharia.
Man sieht also, dass diese sämtlichen Grundlagen einer friedlichen Gesellschaft auch ein Teilaspekt der islamischen Scharia sind. Ich glaube nicht, dass irgendjemand ernsthaft Interesse daran haben könnte, diese Teile der Scharia infrage zu stellen oder gar abzuschaffen.
Nur ein ganz geringer Teilaspekt der Scharia bildet den Strafkodex, von dem oft die Rede ist und das fälschlicherweise gemeinhin mit der Scharia gleichgesetzt wird. Das eben Gesagte zeigt, welche Bedeutung die Scharia für die Muslime hat. Zu fordern, dass die Muslime die Scharia nicht befolgen sollen, bedeutet, dass sie sich ihrer Religion gänzlich abschwören sollen. Die Scharia ist gleichbedeutend mit dem Islam.
Naturgemäß ist es auch im Islam so, dass trotzt der Einigkeit über den Text des Heiligen Qur-ân und der Person des Heiligen ProphetenSAW in der Interpretation Unterschiede und Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten bestehen. So unterscheiden sich die verschiedenen Richtungen des Islam in ihrem Verständnis von der Scharia bisweilen so weit, dass sie in manchen Fragen sich diametral gegenübersehen. Es wundert daher auch nicht, dass die Scharia in keinem Kanon zu Artikeln kodifiziert vorliegt. Jeder Gelehrte unter den Muslimen hat sozusagen eine eigene Vorstellung von der Scharia.
Welcher Auffassung von der Scharia solle man nun folgen?
Die Antwort auf diese wichtige Frage ist bereits vom Heiligen Qur-ân und vom Heiligen ProphetenSAW gegeben worden. Der Heilige ProphetSAW hat einerseits vorausgesagt, dass die Muslime mit der Zeit den Sinn des Islam vergessen werden. Sie werden dem Namen nach Muslime sein, aber die ihm innewohnende Spiritualität verlieren. Sie werden zwar den Text des Heiligen Qur-ân haben, aber nicht gemäß seinen Anweisungen handeln und deshalb werden die mit ihm verbundenen Segnungen ihnen abhanden kommen. Ihre Moscheen werden groß und voll sein, sie werden aber leer sein von jeglicher Rechtleitung.
Hadith
In dieser Zeit des Verfalls wird Gott dann einen Diener des Heiligen ProphetenSAW schicken, der die Muslime rechtleiten und die richtige, ursprüngliche Interpretation der Scharia wiederherstellen wird. Nicht von sich aus wird er die Scharia interpretieren, sondern vielmehr ein „Mahdi“ d. h. der von Gott Rechtgeleitete sein. Gott wird ihn selbst lehren und durch klare Offenbarungen leiten. Diesem Mahdi sollen die Muslime folgen und sich seine Interpretation des Heiligen Qur-ân und Islam zu eigen machen.
Da diese Notwendigkeit der Interpretation des Heiligen Qur-ân und der Lebenspraxis des ProphetenSAW zu allen Zeiten besteht – denn neue Situationen und neue Probleme stellen sich den Menschen immer wieder – wird Gott nach dem Tod des Mahdi, der auch ein Prophet sein wird, eine Institution von Khilafat in den Fußstapfen des Prophetentums einsetzen. Auch diese Khalifen des Mahdi und Messias werden von Gott geleitet sein.
Nach der Auffassung der Ahmadiyya Muslim Jamaat ist der versprochene Mahdi und Messias niemand anders als Hadhrat Mirza Ghulam AhmadAS. Nach seinem Tod setzte sich die Institution des Khilafat, wie vorhergesagt, ein.
Entsprechend halten wir uns an die islamische Scharia, so wie sie vom Verheißenen Mahdi und MessiasAS und seinen Khalifen interpretiert wird. Und im Lichte eben dieser Anweisungen werden wir nun im zweiten Teil sehen wie sich ein Muslim in einem Staat verhalten soll, in dem die Mehrheit nichtmuslimischen Glaubens ist.
Hierbei sollen wir zwei Aspekte dieser Frage unterscheiden. Erstens die Frage: Inwieweit ist ein Muslim den Gesetzen eines Landes verpflichtet dessen Bevölkerungsmehrheit nichtmuslimischen Glaubens ist?
Und zweitens die Frage: Was soll er tun, wenn er das Landesgesetz im Widerspruch zu der Scharia sieht? Letzteres, ob das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Widerspruch zu der islamischen Scharia steht?
Die Frage nach dem Verhalten eines Muslims in einem mehrheitlich nicht-muslimischen Staat lässt sich verhältnismäßig leicht beantworten.
Der Heilige Qur-ân erzählt von dem Leben mehrerer Propheten, die unter der Regierung eines nicht an sie glaubenden Herrschers gelebt haben. Sehr ausführlich ist vom Leben von Hadhrat YousufAS in der nach ihm benannten Sura berichtet worden. Es heißt dort eindeutig, dass YousufAS sich an die Gesetze des Königs von Ägypten gebunden fühlte. Als er seinen Bruder Benjamin bei sich behalten wollte, sagt der Heilige Qur-ân, dass er dies unter der Herrschaft des Königs von Ägypten nicht tun könnte.
„Er hätte nicht seinen Bruder aufhalten können unter des Königs Gesetz.“ (12:77)
Hadhrat YousufAS hielt an dem Landesgesetz also fest und gehorchte dem König, obwohl der König kein Gläubiger war. Auch das Leben des Heiligen ProphetenSAW bestätigt diesen Grundsatz der Scharia.
Der Heilige Qur-ân ermahnt die Muslime:
„O die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen, die Befehlsgewalt unter euch haben.“ (4:60)
Gemäß dieser Anweisung des Heiligen Qur-ân ist es den Muslimen geboten, dass sie so wie sie Allah und seinem Gesandten gehorchen sollen, auch den säkularen Autoritäten des Landes gehorchen sollen.
Nur in dem Fall, dass ein Herrscher oder eine Regierung sich den Menschen der Religionsfreiheit beraubt und sie zu einer Ansicht zwingen möchte, die ihnen nicht beliebt, dürfen sie ihr den Gehorsam verweigern und zwar nur in dem Maße, dass sie an eine Religion ihrer Wahl glauben und sie praktizieren können. Hadhrat Khalifat-ul-Masih V.ABA zitierte vor kurzem diese Verse erläuternd:
Hadhrat Masih-e-MaudAS sagte deutlich:
„Wenn Jemand sagt, dass die Regierung in dem Wort “Minkum” nicht inbegriffen ist, so ist dies sein offenkundiger Fehler.“ (Malfoozat Band 1, Seite 171)
Der zweite KhalifRA sagt:
„Manche Muslime verstehen unter diesem Vers fälschlicherweise, dass diese Anweisung nur für muslimischen Regierenden gilt, dass man ihnen gegenüber gehorsam ist. Aber dies ist falsch und gegen die Prinzipien des Qur-ân. Es ist richtig, dass hier das Wort „Minkum“ i.e. unter euch, vorhanden ist. Aber Minkum bedeutet nicht, jene die eurer Religion angehören, sondern jene von euch die zu Regierenden ernannt worden sind.“ (Freitagsansprache vom 01.04.2011, Al-Fazl International vom 22.04.2011)
Daher ist die Gesetzestreue und Gehorsam gegenüber den zivilen Autoritäten ein Teil des Glaubens und wird von der Scharia selbst als eine, auch religiöse Pflicht, uns auferlegt.
Nur in dem Fall, dass ein Herrscher oder eine Regierung sich den Menschen der Religionsfreiheit beraubt und sie zu einer Ansicht zwingen möchte die ihnen nicht beliebt, dürfen sie ihr den Gehorsam verweigern und zwar nur in dem Maße, dass sie an eine Religion ihrer Wahl glauben und sie praktizieren können. Hadhrat Khalifat-ul-Masih V.ABA zitierte vor kurzem diese Verse erläuternd:
„Die Entscheidung Allahs und seines Gesandten ist, wie ich bereits gesagt habe, dass in normalen weltlichen Angelegenheiten, was auch immer die Umstände sind ist in der ein Gläubiger sich befindet, man soll nicht rebellieren. Wenn man Unglauben sieht oder wenn ihr den Befehl zum Unglauben höret, dann ist die Gehorsamkeit nur in anderen Sachen eine Pflicht. In diesen Sachen ist keine Gehorsamkeitspflicht vorhanden. Aber selbst dann darf man nicht rebellieren.“ (Freitagsansprache vom 01.04.2011, Al-Fazl International vom 22.04.2011)
Wir, die Ahmadiyya Muslim Jamaat, sind ein lebendiges Beispiel dafür, wie sich ein Muslim in diesem Fall verhalten soll. In Pakistan sind die Ahmadis zu Nicht-Muslimen erklärt worden und es ist uns verboten, uns selbst als Muslime zu bezeichnen oder den Islam zu praktizieren. Dies ist eine eindeutige Verletzung unseres Rechts auf Religionsfreiheit. Deshalb bezeichnen sich die Ahmadis in Pakistan trotzt dieser Direktive der pakistanischen Regierung selbst als Muslime und praktizieren auch demgemäß. In allen weiteren Angelegenheiten gehorchen wir aber der dortigen Regierung.
Dies steht im Einklang mit der Lebenspraxis des Heiligen ProphetenSAW. Der Heilige ProphetSAW lebte 13 Jahre lang nach seiner Ernennung zum Propheten in Mekka. Mekka, wie Sie wissen, war eine Stadt, die mehrheitlich von Nicht-Muslimen – zumeist Götzendienern – bewohnt war.
Die Muslime wurden von den Mekkanern misshandelt und getötet, auf heißen Kohlen gelegt, durch die Straßen geschleift oder sonst gefoltert, damit sie den Islam abschwören. Aber dennoch die einzige Anweisung, die der Heilige ProphetSAW den Muslimen in Mekka gab, war Geduld zu zeigen und angesichts der Verfolgung standhaft zu bleiben. Als die Verfolgung zu stark zunahm, erlaubte erSAW den Muslimen zuerst nach Äthiopien und später nach Medina auszuwandern. Schließlich sah erSAW sich auch dazu gezwungen aus Mekka auszuwandern.
Obwohl die Mekkaner hierbei im Unrecht lagen und unrechtmäßigerweise den Muslimen die Religionsfreiheit absprachen, obwohl der Heilige ProphetSAW die Unterstützung Gottes auf seiner Seite hatte, obwohl die Muslime zu Unrecht ihres Besitzes beraubt wurden, obwohl einige von Ihnen getötet, andere misshandelt wurden, obwohl ihnen ihre Familien, Kinder und die nächsten Angehörigen entrissen wurden, gab es keinen einzigen Fall von Rebellion, Aufstand, Unfrieden oder des Ungehorsams in zivilrechtlichen Angelegenheiten gegen die Obrigkeit.
Trotz alledem liebte der Heilige ProphetSAW Mekka und war zur Stadt loyal. Als er letztendlich zur Auswanderung gezwungen wurde, warf der ProphetSAW einen letzten Blick auf die Stadt und sagte:
„Bei Allah, ich liebe dich am meisten von der Erde Allahs …und hätten deine Bewohner mich nicht ausgewiesen, so wäre ich nicht ausgezogen!“ (Al-Qastilani, Mawahib-al-Luddiniyyah, Band 1, Seite 291, Al-Maktab-al-Islami Beirut, 2004)
Diese Loyalität galt einer Stadt, die mehrheitlich nicht nur von Nicht-Muslimen, sondern sogar von den Verfolgern des Heiligen ProphetenSAW und seiner Anhänger bewohnt war.
Im Lichte dieses Vorbilds des Heiligen ProphetenSAWsehen wir uns berechtigt zu sagen, dass jene, die mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik nicht einverstanden sind, oder die zivilrechtliche Hoheit bzw. Souveränität des Staats nicht akzeptieren wollen, kein Recht haben, gegen die Zivilordnung Deutschlands zu verstoßen oder die Hoheit des Grundgesetzes infrage zu stellen. Sie sollen aus dem Lande auswandern und dorthin gehen, wo sie gemäß ihrer Vorstellung frei leben können!
Die Bedeutung der Scharia für die Gesellschaft liegt nicht nur darin, dass ihre Befolgung das Verhalten eines Menschen in die richtigen Bahnen lenkt und aus ihm einen sowohl Gott als auch seiner Schöpfung gegenüber pflichtbewussten Menschen macht, sondern auch darin, dass die islamische Scharia die Muslime zu guten und loyalen Bürgern des Landes werden lässt. Zu solchen Bürgern also, die zwar Meinungsunterschiede haben und diese auch ausdiskutieren, aber niemals dem Land oder den Mitmenschen Schaden zufügen oder die Rechtsordnung und den Frieden des Landes in Gefahr bringen.
Nach den Lehren der Ahmadiyya Muslim Jamaat sind sogar Streiks abzulehnen, weil auch hierdurch letztendlich dem Land Schaden entsteht; Sei es durch ausgebliebene Steuern oder sonstige nicht rechtzeitig zu erfüllende Verträge etc.
Zu der letzten Frage, nämlich ob es zwischen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der islamischen Scharia einen Widerspruch gibt? möchte ich angesichts der Zeitbeschränkung nur kurz Stellung nehmen.
Das Grundgesetz umfasst abgesehen von den Gesetzen für die Arbeit und Zusammenwirken des Bundestags, Bundesrats, von verschiedenen Verfassungs- und Verwaltungsorganen einige fundamentale Aussagen. Diese betreffen vor allem die Menschenrechte.
Soweit ich sehe, gibt es keinen Widerspruch zwischen diesen Aussagen des Grundgesetzes und der islamischen Scharia, so wir sie im Lichte des Heiligen Qur-ân, der Lebenspraxis des Heiligen Propheten und der Erläuterungen von Hadhrat Masih-e-MaudAS verstehen.
Artikel 1 sagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gleiche sagt der Heilige Qur-ân:
„Wir haben doch wahrlich die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie versorgt mit guten Dingen und sie ausgezeichnet, eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir geschaffen.“ (17:71)
Artikel 2 versichert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die Freiheit jeder Person.
Der Heilige ProphetSAW sagte:
„Die Verletzung eures Lebens und euers Eigentums ist euch verboten bis ihr euren Herrn trifft, wie die Verletzung der Heiligkeit diesen Tags, und der Heiligkeit diesen Monats. (Predigt bei der Abschiedspilgerfahrt, Sirah Ibn-Hischam, Band 6)
Artikel 3 spricht von der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Dass insbesondere Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Dass Niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Der Heilige Qur-ân und der Heilige ProphetSAW haben genau dies vor 1400 Jahren gelehrt:
„O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren.“ (4:2)
„O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Weib erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, dass ihr einander kennen möchtet. (49:14)
„Er ist es, Der euch erschuf aus einem einzigen Menschen, und von ihm machte Er sein Weib, dass er bei ihr Ruhe finde. (7:190)
Zur Gleichheit von Mann und Frau sagt der Heilige Qur-ân:
„Sie sind euch ein Gewand, und ihr seid ihnen ein Gewand.“ (2:188)
Dass absolute Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen geboten ist, wird auch im Heiligen Qur-ân betont:
„Und selbst die Feindseligkeit eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn gerecht zu handeln.“ (5:9)
Artikel 4 garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Auch hierbei sehen wir keinen Widerspruch mit dem Heiligen Qur-ân, der klar und deutlich erklärt:
„Es soll kein Zwang sein im Glauben.“ (2:257)
Und sagt, dass man nur ermahnen darf:
„Ermahne drum; denn du bist nur ein Ermahner; du bist nicht Wächter über sie.“ (88:22-23)
„Und sprich: Die Wahrheit ist es von eurem Herrn: darum lass den glauben, der will, und den ablehnen, der will.“ (18:30)
„Sprich zu denen, die nicht glauben: Handelt nach eurem Vermögen, auch wir handeln.“ (11:122)
Gemäß Artikel 6 sollen für die unehelichen Kinder die gleichen Bedingungen geschaffen werden wie für die ehelichen Kinder. Der Heilige Qur-ân erklärt:
„Nennt sie nach ihren Vätern. Das ist billiger vor Allah. Wenn ihr jedoch ihre Väter nicht kennt, so sind sie eure Brüder im Glauben und eure Freunde.“ (33:6)
Und der Heilige ProphetSAW hat gesagt:
„Die Natur Allahs ist es mit welcher Er die Menschen erschaffen hat“ (30:31)
„Es wird kein Kind geboren, es sei denn auf der Natur.“ (Bukhari, Nr. 1293)
Artikel 13 des Grundgesetzes erklärt die Wohnung für unverletzlich. Das gleiche steht auch im Heiligen Qur-ân:
„O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser als die euren, bevor ihr um Erlaubnis gebeten und ihre Bewohner begrüßt habt.“ (24:28)
Artikel 14 spricht das Erbe an und erklärt: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Der Heilige Qur-ân erklärte dies schon vor 1400 Jahren:
„Den Männern gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen; und den Frauen gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen, ob es wenig sei oder viel – ein bestimmter Anteil.“ (4:8)
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich zusammenfassend betonen, dass als Muslime der Ahmadiyya Muslim Jamaat wir hier in Deutschland uns zum Grundgesetz der Bundesrepublik bekennen und jegliche extremistische und gewalttätige Neigungen im Namen der Religion aufs Schärfste ablehnen. Dass, wir dem Staat gegenüber Loyal eingestellt sind und keinen Widerspruch zwischen dem Grundgesetz und der islamischen Scharia, so wie sie uns von Hadhrat Masih-e-MaudAS und seinen Khalifen erklärt worden ist, sehen.
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