von Muhammad H. Härter, Management
Der europäische Gerichtshof urteilte am 13. Oktober 2022, es sei keine Diskriminierung, wenn der Arbeitgeber generell religiöse Symbole verbietet – wenn nur alle Symbole gleichermaßen verboten sind. Das muslimische Kopftuch wird dabei als religiöses Symbol gewertet.
Nur ist es so, dass für eine gläubige Muslima kein Kopftuch zu tragen erst recht ein religiöses Symbol ist, und zwar als ein Bekenntnis gegen den Islam und seine Gebote! Also etwas, was eine Gläubige, die den quranischen Geboten folgen möchte, auf keinen Fall ertragen könnte.
Alle religiösen Symbole zu verbieten und damit scheinbar nicht zu diskriminieren ist des gleichen Geistes Kind, wie allen das Kopftuch vorzuschreiben, siehe Iran. Dabei wird scheinbar auch niemand diskriminiert, es werden ja alle gleichbehandelt, oder nicht? Zumindest scheint das die Rechtsauffassung des europäischen Gerichtshofs zu sein.
Noch ein Vergleich: Jemanden wegen seiner Hautfarbe zu diskriminieren geht gar nicht – das ist Konsens; soll die Lösung nun sein, nur eine Hautfarbe vorzuschreiben? Einen solchen Unsinn würde jeder ablehnen – es ist aber das gleiche, wenn man eine Art der Kopfbedeckung oder eben die Nicht-Bedeckung vorschreibt. Die einzige sinnvolle Lösung ist, dass wir es schaffen, uns in unserer Unterschiedlichkeit zu tolerieren. Kopflos sind wir ja Gott sei Dank nicht – auch die Urteile des EuGH sollten es nicht sein!
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